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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

In INC Hebdo (Frankreich) vom 12.03.07 geht es um die Ineffizienz von gesundheitsbezogenen Botschaften in der Werbung. Seit dem 1. März 2007 finden sich die Ernährung betreffende Ratschläge in den Werbeslogans für Lebensmittelfertigerzeugnisse. Konsumenten wird geraten, zu viel Fett, Zucker und Salz in Lebensmitteln zu meiden. Diese neuerliche Auflage ist vom Artikel L.2133-1 der Gesundheitsverordnung vorgesehen und gilt auch für Getränke, denen Zucker, Salz oder synthetische Süßstoffe zugesetzt wurden. Die Verordnung vom 27. Februar 2007 legt die Liste der gebrauchsfähigen Formulierungen fest, die „leicht les- oder hörbar... und sich klar von der Werbebotschaft abgrenzend“ präsentiert werden müssen. Diese Vorschrift lässt sich jedoch durch einen finanziellen Beitrag an das staatliche Institut zur Gesundheitsprävention und -erziehung (Inpes) umgehen, welcher dazu verwendet wird, Informations und nahrungsbezügliche Aufklärungskampagnen zu finanzieren. Die Verordnung legt – je nach Werbeträger und Publikum – mehrere Anwendungsmodalitäten fest. Was Radiospots anbetrifft, so wird die Mitteilung zum Beispiel sofort nach der Werbedurchsage gesendet. Beim Fernsehen erscheint sie entweder auf einem Spruchband während der Ausstrahlung oder wird direkt danach eingeblendet. Für Werbeplakate und gedruckte Werbung sowie für Werbung, die sich an Kinder richtet, gelten wiederum andere Bestimmungen. Verschiedene französische Verbraucherorganisationen sind indessen nicht überzeugt von der Wirksamkeit dieser Warnhinweise und kritisieren, dass diese oft kaum wahrgenommen würden.

(http://www.inc60.fr)

Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 19.02.2007, berichtet darüber, dass mehr Mittel zum Schutz der europäischen Verbraucher bereitgestellt werden. Im Dezember letzten Jahres wurde das Arbeitsprogramm zum Verbraucherschutz in der EU für das Jahr 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt. Ein Gesamtbudget von 17,1 Millionen Euro an 27 Mitgliedsstaaten wurde dieses Jahr von der EU bewilligt. Für den Zeitraum 2007-2013 ist dieses Budget insgesamt auf 156,8 Millionen Euro festgelegt. Ein Betrag von 8,1 Millionen Euro wird 2007 dem anfänglichen Ziel dieses Programms bewilligt, das darin besteht, ein hohes Niveau von Verbraucherschutz zu gewährleisten. An zweiter Stelle (mit 8,2 Millionen Euro) steht das Ziel, sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Verbraucherschutz effektiv umgesetzt werden, insbesondere durch die Zusammenarbeit bei der Anwendung der Gesetzgebung, der Information, der Unterrichtung und der Regressverfahren. Was die Organisationen anbetrifft, die sich um einen finanziellen Beitrag von der EU bewerben, so würde eine Auslese der dieser Aufgabe am besten gewachsenen Organisationen getroffen werden, um dieses Programm umzusetzen.

(http://www.oivo-crioc.org)

In einer Pressemitteilung, PR 006/2007, der in Brüssel ansässigen europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC vom 13.03.2007 geht es um Strategien zur Verbraucherpolitik, denen eine viel versprechende Zukunft vorausgesagt wird. Mit gleichem Datum verabschiedete die Kommission eine Mitteilung zur Verbraucherstrategie der EU im Zeitraum von 2007 bis 2013. BEUC begrüßt die neue Strategie, in der Konsumenten zu Recht als Motor der Wirtschaft anerkannt werden, die mit mehr Macht ausgestattet werden und geschützt werden sollen. Es sei die erste von einem Mitglied der Kommission vorbereitete Strategie, die ausschließlich für Verbraucherpolitik zuständig ist, sie beinhalte ein wichtiges Potenzial. BEUC befürwortet insbesondere die folgenden Punkte: die zunehmende Integration von Verbraucherrichtlinien in andere Politikbereiche, eine bessere Beobachtung von Märkten, kollektive Regressverfahren, bessere Regelungen für Verbraucherschutz im digitalen Bereich, die Stärkung der unabhängigen Verbraucherorganisationen sowie die Harmonisierung von Verbrauchergesetzen darf bestehende Rechte nicht schwächen.

(http://www.beuc.org)

In der monatlich publizierten Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird in einem Artikel vom 16.03.07 über Kostenerstattungen vom Tsunami betroffener Touristen berichtet. Ein Reiseveranstalter muss einer Familie, die ihren Urlaub in Thailand abbrechen musste, rund 70 Prozent der Reisekosten ersetzen. Nach dem OGH muss ein Reisender bei einem Reiseabbruch in Folge einer unvorhersehbaren Naturkatastrophe nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt bezahlen. Ausgangspunkt war die Klage einer Frau, die einen Pauschalurlaub in Phuket gebucht hatte. Als Folge der Tsunami-Katastrophe wurde die Hotelanlage völlig zerstört. Die Touristen überlebten und kehrten vorzeitig nach Wien zurück. Der Reiseveranstalter erstattete ihnen nur den anteiligen Preis sowie die verrechneten Saisonzuschläge zurück. Damit war die Frau nicht einverstanden. Mit dem Hinweis, sie habe eine 14-tägige Reise gebucht und davon nur vier Tage nutzen können, machte sie eine weit höhere Preisminderung geltend. Der OGH hielt dazu fest, dass Touristen bei einem Reiseabbruch in Folge einer für sie unvorhersehbaren Naturkatastrophe für die verbrauchten Reiseleistungen nur ein dem erhaltenen Nutzen angemessenes Entgelt zu bezahlen haben und den Differenzbetrag zur vollen Höhe der ihnen in Rechnung gestellten Kosten vom Veranstalter zurückfordern können. Eine Risikoverschiebung zum Nachteil des Konsumenten sei in diesen Fällen nicht zulässig.

(http://www.konsument.at/konsument/)

Die Online-Ausgabe 02/07 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA beschäftigt sich mit einer Revision der Rahmenbedingungen der australischen Verbraucherpolitik. Ein solch wichtiger Lagebericht wurde kürzlich von der Commonwealth-Regierung angekündigt und soll bis Ende 2007 vorliegen. Laut CHOICE weisen die derzeitigen Verbraucherschutzregelungen einige Schwächen auf und eine Modernisierung wird als dringend notwendig erachtet. CHOICE bemängelt, dass Verbraucherpolitik allzu oft nicht die Realität von Verbrauchern in einem modernen Markt widerspiegele. In einem sich verändernden Markt, der sich durch die Bündelung von Dienstleistungen zunehmend komplexer gestalte, würden Mittler wie Finanzplaner an Bedeutung zunehmen. Zudem basiere Verbraucherpolitik nicht auf einer fundierten Kenntnis des tatsächlichen Verbraucherverhaltens. Hierzu seien genauere Untersuchungen notwendig. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen verhinderten zeitgemäße Antworten bezüglich neu entstehender Verbrauchermärkte und technologischem Wandel.

(http://www.choice.com.au/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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