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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1426 vom 26.03.07 wird über eine Studie der NRO Consumers International berichtet, wobei es um fehlende Ethik in pharmazeutischen Laboren und die Verkaufstechniken für Medikamente geht. So mangele es den Pharmakonzernen in puncto Verkaufsförderung an Transparenz, trotz ihres Engagements betreffs der „gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen”. Zu diesem Ergebnis kommt Consumers International in einer europäischen Studie, deren Resultate von der französischen Verbraucherorganisation CLCV, Mitglied von Consumers International, veröffentlicht wurden. Die Praktiken von zwanzig Laboren wurden analysiert: Transparenz des Marketingbudgets, Besuche von Pharmavertretern bei Ärzten und Verteilung von Gratisproben, sachgerechte Verwendung des Promotionsmaterials, an Konsumenten gerichtete Direktwerbung etc. Im Zeitraum von 2002 bis 2005 sei es bei den untersuchten Laboren zu 972 Verstößen gegen die Verordnung und die Richtlinien zur ethischen Promotion von Arzneimitteln gekommen; in 35% der Fälle sei von irreführenden Informationen Gebrauch gemacht worden, mehr als die Hälfte sei in Kontroversen mit Vertretern aus dem Gesundheitsbereich verwickelt gewesen, wobei es auch um Bestechungsgelder und Geschenke ging. Außerdem würden nunmehr auch Patientengruppen, Studenten und Apotheker ins Visier genommen und man bediene sich neuer Medien, wie Diskussionsforen und Webseiten zur Gesundheitsinformation, um Produkte zu vermarkten. Consumers International appelliert an die Pharmaindustrie, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und richtet einen Appell an die europäischen und die jeweiligen staatlichen Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Industrie an die bestehenden Verordnungen hält.

(http://www.inc60.fr)

In der Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 13.04.07, wird eine effiziente Regelung der Werbepraktiken gefordert. Regelmäßig beschwerten sich Verbraucher bei CRIOC über dubiose effekthaschende Werbung. Kürzlich verklagte CRIOC die Website rentawife, wobei es sich als schwierig erweisen sollte, gegen den diskriminierenden Sachverhalt vorzugehen. In diesem Fall ergriff das Gleichstellungsinstitut die Initiative. Kreativität könne nicht als Vorwand dienen, ungeachtet zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen diskriminierende Praktiken umzusetzen. Wieder einmal stellte sich heraus, dass eine Selbstverpflichtung der Werbebranche nicht genüge. Als Reaktion darauf setzt sich CRIOC dafür ein, inakzeptable Werbemethoden nicht zu banalisieren und erinnert daran, dass eine echte paritätische Regulierungsinstanz gefordert ist. Die Schaffung eines föderalen Werberates sei mehr als je zuvor von Nöten.

(http://www.oivo-crioc.org)

In einem Positionspapier der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC, X/017/2007 vom 27.02.2007, das schon im Titel zu „mehr Bewegung & weniger Essen” aufruft, befasst sich der Direktor von BEUC, Jim Murray, anlässlich einer Konferenz im Februar dieses Jahres in Badenweiler mit Gesundheitsprävention, wobei der Ernährung und körperlicher Betätigung eine Schlüsselrolle zukommt. Die Probleme von Obesität und unausgewogener Ernährung und Ernährungsweisen beruhten jedoch auf vielerlei Faktoren und bedürften einer breitangelegten multifaktoriellen Strategie. Die tatsächliche Erfordernis größerer körperlicher Aktivität dürfe nicht als Alibi oder Entschuldigung angesehen werden, um nicht andere Initiativen ergreifen zu müssen, einschließlich verbindlicher Rechtsvorschriften in entsprechenden Fällen. Die Notwendigkeit einer Umstellung von Ernährungsgewohnheiten sei besonders akut im Hinblick auf Kinder. Dabei käme den Eltern eine bedeutende Rolle zu. Im Hinblick darauf, dass Verbraucher ständig unzählige Kaufentscheidungen treffen müssten, interessiere sich BEUC als Verbraucherorganisation für die Faktoren, wie Werbung, Verbraucherinformationen, Produktauszeichnungen, gesundheits- und ernährungsbezogene Hinweise, die diese Entscheidungen beeinflussten, und dafür, wie die entsprechenden Informationen von den Verbrauchern aufgenommen würden. So müssten Eltern auch gegen an ihre Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing kämpfen, wenn sie für sich und ihre Kinder die richtigen Kaufentscheidungen treffen wollten. Speziell in der Fernsehwerbung ginge es fast ausschließlich um Snacks, Lebensmittel, die einen relativ hohen Gehalt an Zucker, Fett oder Salz aufwiesen und sich an der Spitze der Lebensmittelpyramide befänden und von deren häufigem Verzehr damit abzuraten sei. BEUC fordert ein Verbot dieser Werbung und plädiert außerdem in diesem Zusammenhang für eine vereinheitlichte Auszeichnung bzw. Etikettierung von Lebensmitteln, die es dem Verbraucher ermöglichen soll, auf einen Blick die wichtigsten ernährungsrelevanten Informationen zu erfassen.

(http://www.beuc.org)

In der Zeitschrift Konsument, Heft 5/2007, des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es um Arztkosten und die Gültigkeit der E-Card im Ausland. Da die Regelungen zur Vereinheitlichung der Gesundheitssysteme noch nicht in allen EU Mitgliedsstaaten umgesetzt seien, wird zwecks Informationsbeschaffung auf eine Internetadresse verwiesen. Jedoch seien nur die Leistungen öffentlicher Krankenversicherungen oder staatlicher Gesundheitsdienste mit der e-card abgedeckt, nicht aber jene von Privatärzten oder Privatkliniken; auch würde die Karte nicht von jedem Arzt akzeptiert wer den, in diesem Fall müsse man bar bezahlen Die Rechnung könne man bei seiner Krankenkasse einreichen, wobei aber oft nur 80% des österreichischen Kassentarifs ersetzt wer den würden.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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