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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1435 vom 11.06.07 berichtet über die „blaue Flagge“, ein Ökosiegel, mit dem 87 Kommunen in Frankreich ausgezeichnet wurden und das diesen Sommer an 252 französischen Stränden zu sehen sein wird. Dieses private Ökolabel, das vom französischen Büro der Stiftung für Umwelterziehung in Europa (FEEE) verliehen wurde, garantiert eine gleichbleibend gute Qualität von Badegewässern – sofern diese der Kategorie A zugeordnet sind – für die gesamten Saison, ein verantwortungsvolles Wassermanagement und eine umweltfreundliche Politik. Für nächstes Jahr sieht die FEEE vor, eine Reihe von energierelevanten Kriterien in die Vergabe der “blauen Flagge” einzubeziehen. Ebenfalls ist geplant, ein Gütesiegel “nachhaltige Energie” zu entwickeln und in Umlauf zu bringen. Dieses neue Label soll Anreiz für die kommunale Politik sein und für Energieeinsparungen, verantwortlichen Konsum, die Konstruktion von Energieanlagen und die Produktion von erneuerbaren Energien stehen.

(http://www.inc60.fr)

Eine Pressemitteilung der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC mit Sitz in Brüssel, PR 011/2007 vom 23.05.2007, befasst sich mit Roaming, wozu in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde. BEUC begrüßt das Ergebnis, nicht ohne anzumerken, dass die Tarife weiterhin noch ziemlich komfortabel für die Betreiber sind. Was den Empfang von Gesprächen vom Heimatland oder für Ortsgespräche in ein anderes Land anbetrifft, so hatte die Kommission anfangs niedrigere Preise vorgeschlagen als diejenigen, die vom Parlament oder dem Rat festgesetzt wurden. Leider seien die festgeschriebenen Höchstpreise immer noch zu hoch und stünden in keiner Relation zu den tatsächlichen Kosten der Betreiber. Es würde jedoch mehr Transparenz für alle geben, und die meisten Verbraucher müssten nichts unternehmen, um automatisch von den reduzierten Gebühren zu profitieren. Nach Meinung des Direktors von BEUC werden Verbraucher schließlich in ein paar Monaten einen beachtlichen Preisnachlass der Roaminggebühren feststellen können, plus der Zusicherung einer festgeschriebenen Höchstgrenze der Gebühren, die ihnen berechnet werden können. BEUC werde jedoch auch künftig darüber wachen, wie die Betreiber versuchten, Verbraucher davon zu überzeugen, nicht die preisgebundenen Tarife zu nehmen und ebenfalls sein Augenmerk auf den Preis von SMS, MMS und Internetdiensten richten, die nicht Bestandteil dieser Regelung seien.

(http://www.beuc.org)

In der Zeitschrift Du Coté des Consommateurs der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC vom 07.06.2007 geht es um das Vertrauen der Verbraucher in E-Commerce und wie dies gesteigert werden könnte. Kaum mehr als 6 % der getätigten Einkäufe im Internet, die sich über die jeweils eigene Landesgrenze erstreckten, wie in dem Magazin ‚Europolitique Environnement‘ zu lesen sei. Zweifellos sei eine Verbesserung der Sicherheit des E-Commerce unabdinglich, um den Online-Handel weiterzuentwickeln. Für CRIOC biete sich jeden Tag Gelegenheit, neue Betrügereien im Internet zu entdecken, und Verbraucher – immer auf der Suche nach vielverheißenden Angeboten und ungeachtet entsprechender Warnungen auf diversen Webseiten – gingen immer wieder in die Falle. Nun soll die Initiative „eConfiance“ wiederbelebt werden, die 2004 von der Europäischen Kommission beschlossen wurde. Empfohlene Maßnahmen: Die Finanzierung von Projekten, die darauf abzielten, dieses Vertrauen zu stimulieren, eine Stärkung der Kompetenz der europäischen Verbraucherzentren, die Errichtung eines paneuropäischen Expertenforums, das eine legislative und nichtlegislative Strategie definieren soll, und letztendlich ein Alarmsystem, das über eine Datenbank verfüge, um gegen Betrug im Internet anzugehen. Das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Handel ließe sich erst dadurch gewinnen, wenn dieser dieselben Garantien wie der klassische Handel anbiete. Deshalb beobachte CRIOC auch sehr genau, wenn die Europäische Kommission nun acht Richtlinien im Bereich des Verbraucherschutzes revidiere: Versandverkauf, Hausierhandel, missbräuchliche Vertragsklauseln, Pauschalreisen, Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter, Wohneigentum im Time-Sharing, Unterlassungsklagen, und Angabe von Stückpreisen. So dürfe die europäische Harmonisierung nicht als Vorwand für eine Deregulierung der Gesetzgebung dienen und zu einem Verlust des Verbraucherschutzes führen.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der monatlich publizierten Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 06.06.2007 um Erfolge gegen Kostenfallen im Internet. So wurde eine Firma in Deutschland nun vom Landgericht Darmstadt wegen intransparenter Preisgestaltung zu einer hohen Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung und Abgabe einer Unterlassungserklärung war das Unternehmen wiederholt mit derart unlauteren Angeboten aktiv, so dass die Wettbewerbszentrale erfolgreich die Zahlungsklage erhoben hat. Durch derartige undurchsichtige Angebote bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt werde, so ein geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Das bewirke eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter. Gegen vier weitere Unternehmen hat die Wettbewerbszentrale aufgrund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht. Auch in Österreich gehen Organisationen wie der VKI gegen Internet-Fallen vor.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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