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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo berichtet in Ausgabe Nr. 1437 vom 25.06.07 über die künftige europäische Verordnung zum biologischen Landbau, die bereits erheblich kritisiert werde. Die zufällige Kontaminierung von ökologischen Erzeugnissen mit GVO (gentechnisch veränderten Organismen) werde bis zu 0,9 % betragen können, was Umweltschutzverbände anprangern würden. Im Jahre 2009 werde eine neue europäische Verordnung bezogen auf den biologischen Anbau und die Etikettierung von Bioprodukten in Kraft treten. Die Europäische Kommission begrüße dieses Abkommen. Damit wären Bioprodukte in der ganzen Europäischen Union unschwer erkenntlich für Verbraucher und diese würden nunmehr in die Lage versetzt werden, ihre Kaufentscheidungen bewusster zu treffen. Nun seien jedoch zahlreiche Umweltschutzverbände und Organisationen von Biolandwirten nicht dieser Ansicht. Sie forderten die Regierung in Frankreich auf, gegen diesen Text, den sie für zu lasch halten, zu stimmen, jedoch ohne Erfolg. Die Verbände stellten mehrere Punkte der künftigen Vorschrift in Frage, insbesondere, was Ausnahmen anbeträfe, die es erlaubten, synthetische chemische Substanzen sowie Zusatzstoffe und auch Medikamente in der Veterinärmedizin zu verwenden, die aus GVO stammten. Auch lehnten sie die Bestimmung ab, die eine zufällige Kontaminierung von ökologischen Erzeugnissen mit GVO bis zu 0,9 % toleriere.

(http://www.inc60.fr)

In einer Pressemitteilung der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC vom 21.06.2007 geht es um die Frage, wie sich eine Reduzierung der Energierechnungen realisieren ließe. Von der Liberalisierung des Gas- und Strommarktes hätten bis dato nur die Unternehmen in allzu hohem Maße profitiert. Die angekündigte Preiserhöhung von 21 % sei ein neuer Beweis hierfür. Im Interesse der Verbraucher hätten zahlreiche Verbraucherorganisationen CRIOC gebeten, die Machbarkeit eines Systems zu prüfen, um der Preiserhöhung auf dem Energiemarkt entgegentreten zu können. Es sei wirklich bedauerlich, dass Verbraucher nicht oder nicht genügend von der Liberalisierung des Marktes hätten profitieren können und ihre Kaufkraft in Mitleidenschaft gezogen werden würde, auch sei die derzeitig angekündigte Erhöhung inakzeptabel. In diesem Zusammenhang würden mehrere Verbraucherorganisationen in den nächsten Wochen eine Struktur aufbauen, die einen kollektiven Strom- und Gaseinkauf ermögliche, damit Verbraucher hiervon zu den besten Konditionen profitieren könnten (Preis, Vertragsdauer, Verkaufsbedingungen, Verbraucher- und Umweltschutz). Andere böten ihren Mitgliedern jetzt schon Ermäßigungen an, die auch künftig Bestand haben sollen. Die Verbraucherorganisationen forderten die Verbraucher auf, wachsam zu sein und die Initiativen der Verbraucherorganisationen zur Kenntnis zu nehmen.

(http://www.oivo-crioc.org)

Die Online-Ausgabe 05/07 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA stellt Haus- und Hausratsversicherungen auf den Prüfstand. Diesbezüglich wurden die Policen von 18 Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf die allgemeinen Deckungsbedingungen und Ausschlusstatbestände beurteilt, so ging es z.B. um Schutz vor Unterversicherung für Hausversicherungen, Neuwertdeckung für Hausratsversicherungen, durch Unfall verursachte Glasschäden und die gesetzliche Haftpflicht für beide Policearten. Die Untersuchung hätte ergeben, dass zwar die Bewertungen unterschiedlich ausfielen, einige jedoch befänden, dass bis zu 80 % der australischen Gebäude unterversichert seien. Einige Policen böten nun jedoch einen besseren Versicherungsschutz als andere und im Falle einer Zerstörung sei selbst der Wiederaufbau des Hauses abgedeckt, auch wenn dies formal unterversichert gewesen sei. Für CHOICE ist dies ein großer Fortschritt im Verbraucherschutz und sollte bei allen Policen zur Anwendung kommen. Außerdem würde es sich lohnen, die Preise zu vergleichen.

(http://www.choice.com.au/)

Die monatlich publizierte Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) befasst sich in einem Artikel vom 27.06.2007 mit einem Urteil zu Ansprüchen aus einer mangelhaften Reise. Anlassfall war eine Pauschalreise eines Paares nach Sri Lanka. Verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem renovierungsbedürftigen Hotel, das im Katalog als renoviert angeführt worden war, rechtfertigten auch nach dem Berufungsgericht eine Reisepreisminderung von 40 %, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 30,00 pro Person und Tag und einen Schadenersatzbetrag von € 250,00 für eine erforderliche Umbuchungsgebühr wegen vorzeitiger Abreise. Dies habe das HG Wien als Berufungsgericht in einem vom VKI im Auftrag des BMSK geführten Musterprozess bestätigt.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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