Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1441 vom 23.07.07 geht es um eine Studie zum Stromverbrauch der Europäer, die aufzeigt, dass dieser stetig ansteigt. So besäßen die Haushalte immer mehr Elektro- und elektronische Geräte. In den letzten Jahren hätten sich in Europa erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kohlendioxid-Emissionen erzielen lassen: Energielabel, allgemein verbindliche Maßnahmen, Austausch von Treibhausgasemissionsquoten. Der Energieverbrauch der als Energiefresser bekannten elektronischen Haushaltsgeräte sei zurückgegangen. Jedoch enthülle ein von dem gemeinsamen Forschungszentrum der Europäischen Kommission veröffentlichter Bericht, dass die zwischen 1999 und 2004 erzielten Fortschritte quasi nicht sichtbar seien, da sich zeitgleich der Energieverbrauch erhöht habe, sowohl in der Industrie als auch in den Haushalten und im Dienstleistungsbereich. Dieser Anstieg in den Privathaushalten lasse sich durch mehrere Faktoren erklären. Einerseits sei der Gebrauch bestimmter Haushaltsgeräte inzwischen selbstverständlich geworden und auch die Unterhaltungselektronik hätte nun in den meisten Haushalten Einzug gehalten, immer öfter auch in mehrfacher Ausführung. Dennoch vertreten die Verfasser des Berichts die Ansicht, dass sich eine Reduzierung des Energieverbrauchs ganz einfach in die Tat umsetzen ließe. So empfehlen sie zum Beispiel, Apparaturen herzustellen, die im Stand-by-Modus sehr wenig Energie verbrauchen, und solare Heißwasserbereiter zu installieren. Nach ihrer Einschätzung ließe sich der durchschnittliche Verbrauch eines Haushalts um 20% reduzieren, wenn die alten Geräte außer Betrieb genommen und alle Glühbirnen durch Energiesparlampen ersetzt werden würden.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 19.07.2007, informiert über die Erhebung von Steuern bei grenzüberschreitenden Kaufgeschäften. Erfolge der Kauf bei einem in Europa ansässigen Verkäufer müsse der Abkäufer die Beträge für die MwSt. entrichten (meist 21% MwSt.), welche aus dem Warenwert plus den Versandkosten berechnet werden würden. Bei einem Kaufgeschäft mit einem außerhalb der Europäischen Union niedergelassenen Versender müssten Import- oder Einfuhrsteuern entrichtet werden, ein Bearbeitungsentgelt sowie die MwSt. auf den Wert des Produktes, aber auch auf die Portokosten, Einfuhrsteuern und das Bearbeitungsentgelt. Für bestimmte Produkte fielen zusätzlich noch Akzisen (Verbrauchssteuern) an. Diese Zusatzkosten könnten entweder vom Anlieferer, oder von der Zoll und Akzisenverwaltung eingefordert werden.
(http://www.oivo-crioc.org)
Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC kommentiert in einem Papier, X/039/2007 vom 04.07.2007, den Report der Europäischen Kommission zur derzeitigen Situation der Informationsübermittlung bezüglich Arzneimitteln an Patienten und plädiert für ein Informationssystem, in dessen Mittelpunkt die Patienten stehen. Um eine aktive Gesundheitsvorsorge betreiben zu können, benötigten Verbraucher mehr und bessere ihre Gesundheit betreffende Informationen, einschließlich Informationen über Arzneimittel. Diese Informationen sollten unabhängig, leicht zugänglich, zuverlässig, präzise, sachgerecht, einheitlich, auf Tatsachen beruhend, unvoreingenommen, aktuell, vergleichbar, transparent und verständlich sein. Das Informationsbedürfnis sei sehr komplex und höchst individuell und dem müsse sowohl von Seiten der politischen Entscheidungsträger als auch der Mediziner entsprochen werden. Um ein effektives patientenzentriertes Informationssystem zu entwickeln, sei es unerlässlich, die Anforderungen der europäischen Patienten hinsichtlich Gesundheitsinformationen genau zu kennen und eine Analyse zu erstellen, was das Vertrauen der Patienten in die Informationsquellen betreffe und dem Gebrauch, den sie hiervon machen würden. Der Bericht der Kommission zur Gesetzesvorlage enthalte entsprechende Informationen über die aktuelle Situation, was die Bereitstellung von Informationen über Arzneimittel in ganz Europa anbetreffe, aber entspreche nicht voll dem vom Parlament und dem Rat erteilten Mandat und werde nicht als gute Basis für künftige politische Maßnahmen betrachtet. BEUC spricht sich vehement gegen jegliche Änderung der aktuellen in der EU herrschenden gesetzlichen Beschränkungen aus, was Werbung von Arzneimittelherstellern und deren direkten Informationshinweise an Patienten anbetrifft. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten verfügten über Mittel, die Situation nun zu verbessern.
(http://www.beuc.org)
In der monatlich publizierten Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird mit Datum vom 18.07.2007 über ein Urteil des BGHs berichtet, das der Schulwerbung Grenzen setzt. So habe der BGH der Klage des deutschen Verbraucherverbandes vzbv gegen Kelloggs stattgegeben. Er qualifizierte eine an Schulen durchgeführte Werbeaktion für Kellogg’s Frosties als wettbewerbswidrig, weil sie geeignet sei, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Kelloggs hätte auf Verpackungen und im Internet mit der Aussage „Kellogg’s Frosties für den Schulsport“ geworben, wobei die Schülerinnen und Schüler eine Art Taler sammeln sollten, die sie dann gegen Sportmaterialien für ihre Schule eintauschen konnten. Ein weiteres Verfahren des vzbv wegen Schulwerbung, nämlich gegen Bahlsen, sei derzeit noch anhängig. Für den vzbv hätten die Verfahren eine erhebliche politische Relevanz, auch hätte er wiederholt vor einer Kommerzialisierung an Schulen gewarnt.
(http://www.konsument.at/konsument/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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