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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1442 vom 27.08.07 geht es um eine erstmalig von der Europäischen Kommission durchgeführte Studie zum Umgang von Kindern mit dem Internet. Hierzu wurden in den 27 Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und Island Kinder im Alter zwischen 9 und 10 und 12 und 14 Jahren, die über einen Internetzugang verfügten und das Internet mindestens einmal im Monat nutzten, befragt. Man wollte herausfinden, ob sie Vorsicht walten ließen oder nicht. Zunächst stellte sich heraus, dass sich die jungen Europäer vorwiegend für Funktionen interessierten, die mit Spielen zu tun hatten. Danach folgte die Informationssuche für die Schule. Auch nutzten die Kinder das Internet häufig, um mit ihren Freunden zu kommunizieren. Es zeigte sich, dass allen Kindern hinsichtlich ihrer Internetnutzung Grenzen gesetzt wurden und sie um die eventuellen Risiken wussten. Oft bestimmten die Eltern auch Zeitspanne und Zeitpunkt der Nutzung. Doch selbst wenn die meisten angaben, vorsichtig zu sein, so die Studie, so bekannten doch einige, sich mitunter auf riskantes Terrain begeben zu haben. Noch bedenklicher sei der Umstand, dass die Kinder dazu neigten, die eventuell auf sie zukommenden Probleme zu unterschätzen und nur in allerletzter Instanz ihre Eltern oder Erwachsene zu Rate zu ziehen.

(http://www.inc60.fr)

Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs, berichtet in einem Artikel vom 17.08.07 über eine Rückrufaktion des amerikanischen Spielwarengiganten Mattel, der erneut in China produziertes Spielzeug wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken vom Markt nimmt. Gegenwärtig werden weltweit 18,2 Millionen Produkte zurückgerufen. In Belgien sind 208266 Spielwaren betroffen, wobei sich die meisten bereits in Händen der Verbraucher befinden. Bei einem der zurückgerufenen Artikel, einem Spielzeugauto, wurde ein zu hoher Bleigehalt der Farbe festgestellt, in verschiedenen anderen Fällen handelt es sich um kleine Magneten, die sich ablösen lassen und die, wenn sie von Kindern verschluckt werden, großen gesundheitlichen Schaden anrichten können. Diese Rückrufaktion erfolge im Anschluss auf eine bereits im November 2006 freiwillig von Mattel durchgeführte Aktion. Während Mattel sich in Schadensbegrenzung versuche, werfe das Ausmaß des Schadens ein denkbar schlechtes Licht auf das Unternehmen. Die Verbraucher fragten sich, wie es sein könne, dass ein solch großes Unternehmen ein derart amateurhaftes Produktionsmanagement betreibt und wie es um Fehlerkontrolle und Produkttests stehe, die eine derartige Massenproduktion erfordere. Für CRIOC sind die öffentlichen Besorgnisbekundungen Mattels in der Presse nicht ausreichend, auch wenn das Unternehmen schnell reagiert hätte. Ein derartiger Gigant des Welthandels müsse seiner Verantwortung gerecht werden. CRIOC erinnert an die Notwendigkeit unabhängiger Kontrollen während des gesamten Produktionsprozesses.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der Online-Ausgabe 08/07 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA wird bezweifelt, dass sich mit Obstsäften aus diversen exotischen Früchten tatsächlich Krebs kurieren lässt, wie von der Werbung propagiert. Zwar wird manchen ein hoher Gehalt an Antioxidantien bescheinigt, oftmals jedoch würde deren gesundheitlicher Nutzen maßlos übertrieben werden. Letztendlich gäbe es keinen sicheren Beweis dafür, dass sich durch den Konsum der Säfte Krankheiten wie Krebs oder Diabetes heilen ließen. Manche seien sehr teuer, und viele herkömmliche Früchte wie Erdbeeren oder Äpfel enthielten mehr Antioxidantien und seien billiger. Außerdem ist CHOICE der Ansicht, dass die in Australien gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Aussagen, die den gesundheitlichen und therapeutischen Nutzen von Lebensmitteln betreffen, zu lax gehandhabt werden.

(http://www.choice.com.au/)

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) befasst sich in einem Artikel vom 21.08.2007 mit der „Small claims“-Verordnung der EU, mit der geringfügige Forderungen künftig leichter durchsetzbar sein werden. Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vom 11.07.2007 wurde am 31.07.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 199/1) veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, als Alternative zu den bestehenden innerstaatlichen Verfahren der Mitgliedsländer ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen einzuführen, mit dem EU-Bürger Streitigkeiten mit geringem Streitwert einfacher, schneller und kostengünstiger beilegen können. Die Verordnung regelt allerdings nur grenzüberschreitende Rechtssachen in Zivilund Handelssachen. Geringfügig im Sinne der Verordnung sind Streitwerte bis zu 2000 Euro (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Einlangens der Klage bei Gericht). Die Verordnung trat mit 01.08.2007 in Kraft und soll ab 01.01.2009 gelten. Bis 01.01.2008 müssen die Mitgliedsstaaten der Union der Kommission unter anderem die für geringfügige Forderungen zuständigen Gerichte, Rechtsmittel, die zugelassenen Sprachen und die zuständigen Vollstreckungsbehörden melden.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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