Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die französische Verbraucherzeitschrift Inc Hebdo Nr. 1446 vom 24.09.07 befasst sich mit der Forderung von Union fédérale des consommateurs (UFC-Que choisir) nach einem Gesetz, das Fernsehwerbung für äußerst zucker- und fetthaltige Produkte in Kindersendungen schlichtweg verbietet; dies zur Prävention der Fettleibigkeit von Kindern. Nach Ansicht des französischen Verbraucherverbands ist die Lebensmittelindustrie nicht wirklich bestrebt, hinsichtlich dieses Sachverhalts etwas zu unternehmen. So wurde festgestellt, dass es in 382 über einen Zeitraum von zwei Wochen ausgestrahlten Spots zu 87% um Produkte ging, die einen viel zu hohen Fett- bzw. Zuckergehalt aufwiesen; 2006 hatte die gleiche Studie 89% ergeben. Die Tatsache, dass es zu keinem nennenswerten Fortschritt gekommen war, zeige, dass die Ankündigungen der Industrie bloße Augenwischerei gewesen seien, schließt UFC-Oue choisir. Seite an Seite mit Krankenverbänden, Elternvereinen und Repräsentanten des kollektiven Gaststättenge-werbes forderten sie nun Parlamentarier auf, darauf zu reagieren und somit effektiv gegen die Fettsucht bei Kindern zu kämpfen. Zu diesem Zweck sei auch eine Internetseite eingerichtet worden. Außerdem fordere UFC-Que choisir ein Verbot des Platzierens von Süßigkeiten in der Nähe der Kassen in den Geschäften und die Einführung einer „sozietalen Lebensmittel-MwSt”, mit einem reduzierten Prozentsatz von 2,1 % für Obst und Gemüse und 19,6% für Produkte, die einen hohen Fett-, Zucker- oder Salzgehalt aufwiesen.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 24.09.2007, berichtet über den „Service de médiation pour les télécommunications”, einen Mediationsdienst im Telekommunikationsbereich: Bericht von 2006 online. Der Mediationsdienst Telekommunikation hätte 2006 ganze 20.422 Beschwerden erhalten. Dies stelle mit einer Steigerung von 33,76% im Vergleich zum Vorjahr einen neuen Rekord auf. Seit 2002 sei die Anzahl der Einsprüche ständig gewachsen. Im Jahre 2006 hätte der Mediationsdienst in 87,08% der eingereichten Fälle eine Schlichtung zwischen Kunden und Telefongesellschaft erwirken können. In Anbetracht der Empfehlungen, denen die Telefongesellschaften Folge geleistet hätten, sei für insgesamt 90,37% der Kläger ein positives Ergebnis erzielt worden. Die Hauptursachen für diesen deutlichen Anstieg an Streitfällen sieht CRIOC in einem Mangel an Transparenz, an Informationen und Klarheit, v. a. auch bereits beim Kauf, dem Mangel an Personal im Kundendienst, den langen Wartezeiten und dem Fehlen wirklicher Fachleute. Aufgrund der ständig wachsenden Zahl von Beschwerden und der Erweiterung seines Zuständigkeitsbereichs im audiovisuellen Bereich hält der Service de médiation eine Aufstockung seines Personals für unerlässlich.
(http://www.oivo-crioc.org)
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC gibt zusammen mit dem europäischen Verbraucherverband ANEC eine gemeinsame Erklärung ab (X/050/2007 vom 20.09.2007), was die Erwartungen der Verbraucher bezüglich der Aktionspläne für einen nachhaltigeren Konsum und eine nachhaltigere Produktion anbetrifft. Diesbezüglich seien auf allen politischen Ebenen konkrete Aktionen dringend vonnöten. Deshalb begrüßen beide Organisationen die Ankündigung der Europäischen Kommission, noch vor Jahresende einen kombinierten Aktionsplan vorzuschlagen, der einen Aktionsplan für nachhaltige politische Strategien die Industrie betreffend einschließe. In dem Papier schlagen BEUC und ANEC verschiedene Richtlinien vor, die ihrer Meinung nach be-rücksichtigt werden müssen, um das Ziel der Nachhaltigkeit zu erreichen. Sie betonen, dass es wichtig sei, die künftigen EU Politikrahmenbedingungen für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion in andere EU-Richtlinien zu integrieren, insbesondere Verbraucherschutzrichtlinien und Produktnormen. Außerdem heben sie hervor, dass das Rahmenwerk alle Aspekte von Nachhaltigkeit beinhalten sollte, nicht nur den Schutz und Erhalt der Umwelt, so dass sowohl Produktion und Konsum gleichermaßen gewichtet würden. In diesem Zusamenhang sollten Akteure aller gesellschaftlichen Bereiche involviert sein, und die Rahmenbedingungen sollten im Allgemeinen auf einer Mischung aus wirtschaftspolitischen und rechtlichen Instrumenten basieren, ergänzt durch freiwillige Instrumente und kombiniert mit ehrgeizigen und dynamischen Zielvorgaben.
(http://www.beuc.org)
In der monatlich publizierten Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 26.09.2007 um ein Urteil, das die Rückkaufswerte-Vereinbarung bei Sparkassen Versicherung als gesetzwidrig erklärt. Im Streit um unklare Vertragsklauseln bei vorzeitiger Auflösung von Lebensversicherungen liege ein weiteres Urteil vor: Das Oberlandesgericht Wien beurteilt 5 Klauseln der Sparkassen Versicherung als gesetzwidrig. Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auflöst, bekommt in den ersten Jahren entweder keinen oder nur einen sehr geringen (Rückkaufs-) Wert ausbezahlt. Auf diesen Umstand wurde in den letzten 10 Jahren in sehr vielen Verträgen nicht ausreichend hingewiesen. Der VKI sei daher vom BMSK mit Verbandsklagen gegen alle großen österreichischen Versicherungsgesellschaften beauftragt worden. Die Urteile hätten weitreichende Auswirkungen: Die Versicherungen, zu denen rechtskräftige Urteile vorliegen, dürften sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und müssten daher unter gewissen Voraussetzungen in Zukunft höhere Rückkaufswerte auszahlen, wenn derartige Klauseln verwendet wurden, für die Vergangenheit müsse es Nachzahlungen geben. Der VKI unterstütze im Auftrag des BMSK betroffene Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf höhere Rückkaufswerte.
(http://www.konsument.at/konsument/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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