Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet in einem Artikel vom 13.08.2008 über ein Urteil gegen einen Mobilfunkbetreiber bezüglich einer den Abrechnungszeitraum betreffenden Klausel. Der Verein für Konsumenteninformation hat – im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) – eine Verbandsklage gegen den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3 G Austria in erster Instanz gewonnen. Der VKI hätte Beschwerden von Konsumenten erhalten, die infolge der Intransparenz des Abrechnungszeitraums Kostennachteile bei der Internet-Nutzung hinnehmen hätten müssen. Das HG Wien erklärte eine Klausel von Hutchison für intransparent und gröblich benachteiligend und damit rechtswidrig. Nach der betreffenden Klausel sollte der Abrechnungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat sein, wobei sich Hutchison das Recht vorbehielt, einen anderen Abrechnungszeitraum festzulegen. Die Klausel sah keine Verpflichtung vor, den Kunden bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis zu setzen, welcher Abrechnungszeitraum in seinem Fall gelten sollte. Der Kunde wurde tatsächlich auch nicht darüber informiert. Diese Intransparenz war letzlich eine Kostenfalle für den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(http://www.konsument.at/konsument/)
Eine Pressemitteilung der belgischen Verbraucherorganisation CRIOC vom 22.07.2008 befasst sich mit jugendgefährdender Werbung. Konkret geht es um eine Werbekampagne, die Jugendliche dazu verleiten soll, von einem Angebot von TMF Mobile Gebrauch zu machen. Um ihre Zielgruppe für sich zu gewinnen, mache diese Kampagne nicht davor Halt, auf ihrer Werbung eine Grafik zu platzieren, die einem Cannabis-Blatt ähnelt, wobei Mobiltelefone in Form des betreffenden Blattes angeordnet sind. Das Ganze wird von dem reißerischen Slogan „Legalize it“ begleitet. Mehrere Organisationen, darunter CRIOC, Universsanté und Infor-Drogues verurteilten diese verantwortungslose Werbung und forderten erneut, dass Praktiken der Werbewirtschaft einer größeren Kontrolle durch den Gesetzgeber unterliegen sollten. Außerdem regten sie an, eine Werbeaufsichtsbehörde ins Leben zu rufen.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der Online-Ausgabe 08/08 von CHOICE, der Zeitschrift der Australian Consumers’ Association (ACA) geht es um unzureichenden Wettbewerb im Bankgewerbe. Obwohl 25 – 40 % der Bankkunden mit ihrer derzeitigen Bank nicht zufrieden seien, stelle sich ein Bankenwechsel für die meisten als zu schwierig dar. Da sie keine Konkurrenz zu fürchten hätten, sei es für Banken ein Leichtes, Konsumenten diverse Strafgebühren aufzubürden, wie z.B. bei der vorzeitigen Tilgung von Hypothekendarlehen, auch was Kreditkarten und Bewegungskonten anbetreffe, etc. Nun habe das Abgeordnetenhaus eine Anfrage zum Wettbewerb im Bankensektor eingebracht. Indessen prüften die ACCC, Australian Competition & Consumer Commission, und der Schatzmeister, ob sie einer Fusion von Westpac und St George, den dritt- und fünftgrößten Banken Australiens, zustimmen oder diese verhindern sollten. Vorhergehende Bankenfusionen hätten zu Schließungen von Zweigstellen, weniger Kundenservice und höheren Gebühren geführt. Für CHOICE wäre diese Fusion wahrscheinlich wieder nicht im Sinne der Verbraucher und wird deshalb abgelehnt. Außerdem fordert CHOICE zusätzliche Maßnahmen, um den Wettbewerb im Bankensektor zu verbessern.
(http://www.choice.com.au/)
Die französische Verbraucherzeitschrift Inc Hebdo Nr. 1483 vom 14.08.08 berichtet über Sozialtarife im Zusammenhang mit steigenden Energiekosten. Die Regierung stimme erneuten Preissteigerungen zu, dies jedoch in Verbindung mit der Einführung eines Sozialtarifs für Gas und der Erweiterung der Zugangsvoraussetzungen für den vergünstigten Stromtarif. Die Energieregulierungskommission habe eine Erhöhung der Regeltarife von Elektrizität und Erdgas um jeweils 2% und 5% empfohlen. Da parallel dazu die Kaufkraft der Haushalte abnehme, hielten Verbraucherverbände diese Entscheidung für unangemessen. Vonseiten der Gewerkschaft wünsche man sich, dass der Gaspreis sich nicht am Ölpreisindex orientiere. Die Regierung hätte einen Teil der Kritiken entschärft, indem sie den Zugang zum Sozialtarif für Strom dahingehend geändert habe, dass nun Menschen mit einem Einkommen von weniger als 620,58 Euro monatlich davon profitieren könnten, gegenüber vormals 460 Euro Einkommen. So dürften nahezu 2 Millionen Haushalte in den Genuss des Sozialtarifs kommen. Überdies kreiere die Regierung einen speziellen Solidaritätstarif für Gas, der 1,1 Millionen Haushalte betreffen dürfe.
(http://www.inc60.fr)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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