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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo befasst sich in Nr. 1488 vom 18.09.08 mit dem Erwerb von frei auf dem Markt erhältlichen Medikamenten. Hierbei liefen Verbraucher Gefahr, nicht von allen Apotheken informiert zu werden, dass es identische Medikamente zu günstigeren Preisen gäbe. Die Verordnung vom 30. Juni 2008 sehe vor, dass mehr als 200 Medikamente „frei erhältlich“ seien. Vorsicht sei jedoch geboten, da die Selbstmedikation nicht frei von Risiken sei und die frei erhältlichen Produkte sich oft teurer als gleichwertige erwiesen, die demgegenüber erstattungsfähig seien. Dementsprechend stellte die Zeitschrift 60 Millionen Konsumenten in einer Pariser Apotheke seit Juni erhebliche Preisunterschiede fest. Die im Selbstbedienungsangebot erhältlichen Medikamente würden nicht von der Krankenkasse erstattet werden und folglich seien ihre Preise frei kalkulierbar und nicht staatlich reglementiert. Auch INC Hebdo kam zu dem Ergebnis, dass nicht alle Apotheken ihre Kunden unaufgefordert auf den Preisunterschied hinwiesen und rät Verbrauchern, außer dem Preis auch die Mengeneinheit der jeweiligen Packung zu vergleichen.

(http://www.inc60.fr)

In einer Pressemitteilung der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 30.09.2008, geht es um die aktuelle Finanzkrise. Ohne auf den Ursprung der Subprime-Krise zu sprechen zu kommen, ließe alles darauf schließen, dass in vielen Finanzinstituten zahlreiche Managementfehler begangen worden seien. Verbraucherorganisationen seien nun bereits verschiedentlich für mehr staatliche Regulierung und Kontrolle eingetreten. Und dies, was sowohl die angebotenen Produkte in diesem Bereich anbetreffe, die oft für den Verbraucher unverständlich seien und deren Rendite dieser nicht einschätzen könne, als auch die Qualität der Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden würden. Der Schluss, den Verbraucher zweifellos aus der Finanzkrise zögen, sei der, dass Gewinne privatisiert und Verluste verstaatlicht werden würden. Deshalb bezögen Verbraucherorganisationen eine kritische Position bezüglich der Finanzkontrolle der öffentlichen Gelder, die den Banken zur Verfügung gestellt werden würden. Außer dem Staat, der nunmehr offensichtlich in der Bankenpolitik Position beziehen müsse, sei es nun wohl an der Zeit, dass auch Verbraucher ein Mitspracherecht bekämen. Aus der Krise sollten Lehren gezogen werden, und dies vor allem auch in Bezug auf die Regulierung der Märkte.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 04.09.2008 um eine Klage des VKI auf Schadenersatz beim Sammeln von Bonitätsdaten wider Treu und Glauben. Wenn ein Wirtschaftsdatendienst Daten eines Inkassobüros in die Datenbank aufnehme und dem Betroffenen davon keine Mitteilung mache, dann verstieße diese Datensammlung gegen Treu und Glauben und mache schadenersatzpflichtig. Der Ausgangsfall sei typisch: in der Datenbank des Wirtschaftsauskunftsdienstes Deltavista befände sich eine Eintragung über einen Konsumenten, wonach gegen diesen eine Forderung von 100,00 € außergerichtlich von einem Inkassobüro betrieben werde. Diese Forderung über einen „Unkostenbeitrag“ für Abfallbeseitigung stamme von einer Vorschreibung eines Überwachungsunternehmens von Müllplätzen. Der Konsument soll Müll neben Containern abgelegt haben. Diese Forderung hatte der Konsument bereits im Vorfeld gegenüber dem betreibenden Inkassobüro bestritten und auch nicht bezahlt. Als der Konsument für seinen Sohn einen Handy-Vertrag habe abschließen wollen, sei der Vertragsabschluss mit der Begründung des negativen Eintrages in der Datenbank von Deltavista vom Provider abgelehnt worden. Der VKI klagte nunmehr für den Konsumenten – im Auftrag des BMSK – gegen Deltavista auf Schadenersatz und siegte in zwei Instanzen. Auch das Berufungsgericht sah einen Betrag von 750 € als angemessen an.

(http://www.konsument.at/konsument/)

In der Online-Ausgabe 09/08 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA wird dazu aufgerufen, den Gebrauch von Plastiktüten zu reduzieren. Obwohl in letzter Zeit bereits weit weniger Gebrauch davon gemacht werden würde, wären immer noch vier Millionen jährlich im Umlauf, und viel zu viele davon landeten auf Mülldeponien. Zu Beginn des Jahres wurde von CHOICE begrüßt, dass die australische Bundesregierung die Einführung einer Abgabe auf Plastiktüten plante oder gleich ein umfassendes Verbot innerhalb von 12 Monaten erlassen wollte. Leider sei bisher auf Regierungsebene kaum etwas geschehen, nur einige Länder hätten Schritte in die richtige Richtung unternommen. CHOICE führte diesbezüglich eine Erhebung durch und ist zuversichtlich, dass Verbraucher ein Einsehen haben, künftig für Plastiktüten bezahlen zu müssen, um dann auf lange Sicht deren Gebrauch überhaupt zu reduzieren.

(http://www.choice.com.au/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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