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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1491 vom 16.10.2008 findet sich ein Artikel über Kredite mit variablen Zinssätzen. Die Kreditinstitute müssten Simulationen durchführen, um künftigen Kunden die Auswirkung einer Zinsänderung zu demonstrieren. Somit sei der Kreditnehmer zwar etwas besser informiert und dies könne als Fortschritt bewertet werden, sei aber sicherlich keine Revolution, so INC Hebdo. Die Simulation stelle keine Verpflichtung für den Darlehensgeber dar. Die Kreditinstitute hätten die Kreditnehmer ebenfalls jedes Jahr über die Höhe des noch zurückzuzahlenden Betrages in Kenntnis zu setzen. Diese Neuheiten ergäben sich aus den seit dem 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen des Wettbewerbsförderungsgesetzes vom 3. Januar 2008 zugunsten der Verbraucher.

(http://www.inc60.fr)

Die Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs, berichtet am 21.10.2008, Verbraucherschutzorganisationen begrüßten den Plan einer Fusion von Treueprämie und Wachstumsprämie von Sparkonten. Dies hätte der belgische Finanzminister am Morgen des Erscheinens des besagten Artikels im staatlichen belgischen Rundfunk angekündigt. Damit sei nun die schon vor Jahren aufgestellte Forderung der Verbraucherschutzorganisationen nach mehr Transparenz und mehr freiem Wettbewerb zwischen den Finanzinstanzen erfüllt. Diese beiden Kriterien seien unerlässlich, um den Motor wieder in Gang zu setzen. Natürlich zeigten sich die Verbraucherverbände erfreut über diese Initiative und drängten darauf, dass dieser Plan schnellstmöglich in die Tat umgesetzt werde.

(http://www.oivo-crioc.org)

In einer Pressemitteilung der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC vom 08.10.2008 geht es um Verbraucherrechte beim Einkaufen. Wie solle der Käufer sich verhalten, wenn er im Laden etwas kaufe, was nach zwei Monaten kaputt ginge, er telefonisch oder online etwas erwerbe, das erst drei Monaten später oder gar nie geliefert werden würde? Die Kommission habe einen Vorschlag eingebracht, um vier Verbraucherrichtlinien zusammenzufassen: Verkauf und Gewährleistung, unzulässige Vertragsbedingungen, Versandhandel und Haustürgeschäfte. Das Ziel des Vorschlags bestehe darin, mehr Kohärenz zu schaffen und diese Regularien auf den neuesten Stand zu bringen, um damit das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Kaufgeschäfte und die Wettbewerbsfähigkeit des Handels zu steigern. Der Vorschlag würde sich auf den Alltag aller Verbraucher in Europa auswirken. Er stelle einen fundamentalen Wendepunkt in dem Bestreben der EU nach verstärkter Verbraucherpolitik und Gesetzgebung dar, indem er das 25 Jahre alte Prinzip der minimalen Harmonisierung aufgebe, das es für Mitgliedsländer unmöglich mache, mehr Verbraucherschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Dieses Prinzip werde nun durch das der vollen Harmonisierung ersetzt. Da der Rolle der Mitgliedsstaaten nun engere Grenzen gesetzt seien, obliege es nunmehr der Kommission, für Verbraucher in Europa beim Abschluss von on- und offline-Verträgen für ein hohes Maß an Schutz zu sorgen. BEUC bemängelt, dass eine ganze Reihe wichtiger Verbraucherbelange nicht berührt werden und führt diese im Einzelnen auf. Abschließend werden entsprechende Verbesserungsvorschläge aufgestellt.

(http://www.beuc.org)

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet über Intransparenz bei Lebensversicherungen. Hier fehle es in vielen Fällen an Transparenz bei Abschlusskosten, Performance und Gewinnermittlung. In den letzten Jahren seien in Österreich viele Millionen Lebensversicherungen abgeschlossen worden. Erst nach dem Abschluss stellte sich oft heraus, dass die Versicherung in einigen Punkten undurchsichtig sei. So könne, wer seine Lebensversicherung vorzeitig auflöse, eine böse Überraschung erleben. Denn er bekomme oft nur einen Bruchteil des einbezahlten Geldes rückerstattet. Der Grund hierfür sei, dass am Beginn hohe Abschlusskosten verrechnet worden seien. Hinzu kämen im Rückkaufsfall unter Umständen weitere Stornoabschläge. In älteren Versicherungsbedingungen würde dieses Risiko einer vorzeitigen Auflösung oft nur mangelhaft erklärt werden. Der VKI habe daher – im Auftrag des BMSK – zahlreiche Klagen gegen Lebensversicherungen eingebracht. Die Klagen sollten bewirken, dass in Zukunft besser informiert und für die Vergangenheit Geld zurückbezahlt werde. Der Oberste Gerichtshof habe dem VKI Recht gegeben. Außerdem organisiere der VKI im Auftrag des BMSK für Geschädigte auch eine Sammelintervention.

(http://www.konsument.at/konsument/vki_overview.asp)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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