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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1458 vom 27.12.2007 berichtet über einen vom WWF Frankreich veröffentlichten Leitfaden, der Verbraucher dazu anhalten soll, Fisch und Meeresfrüchte auf verantwortliche und nachhaltige Weise zu konsumieren. Dreiviertel des kommerziell genutzten Fischbestands sind demnach bereits von Überfischung betroffen oder zumindest davon bedroht. Ca. 60 Zucht- und Wildfischarten werden mit Benennung ihrer Herkunft aufgeführt und in drei Kategorien aufgeteilt, wobei empfohlen wird, diese „vorzugsweise”, „in mäßigen Mengen” bis hin zu „überhaupt nicht” zu konsumieren. Die erste Kategorie umfasst die Wildfischarten, die nicht von Überfischung bedroht sind und Produkte, deren Aufzucht unter einem verantwortlichen Management erfolgt. So werden bestimmte Produkte empfohlen, wobei nur fünf davon Zuchtfische sind, vorausgesetzt, sie stammen aus europäischer Haltung. Vom Kauf diverser anderer Produkte wird gänzlich abgeraten. Verschiedene Repräsentanten der Fischindustrie kritisierten diese Liste und machten deutlich, dass sie sich vereint für Fischfang unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips einsetzen wollten. Außerdem diene die diesbezüglich vom Marine Stewardship Council eingebrachte Zertifizierung „MSC” diesem Ziel. In besagtem Leitfaden weist WWF Frankreich speziell auf die mit diesem Ökolabel ausgezeichneten Produkte hin.

(http://www.inc60.fr)

In einem von der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC mit Sitz in Brüssel veröffentlichten Positionspapier, X/074/2007 vom 13.12.2007, werden Versicherungsmaßgaben für Fluggesellschaften kommentiert. Unter Artikel 7 der Pauschalreisenrichtlinie sind Verbraucher für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters und/oder des Reisebüros, bei dem sie ihre Pauschalreise gebucht haben, geschützt. Dieser Schutz existiert jedoch nicht für Reisende, die es vorziehen, nur ein Flugticket zu buchen oder die ihre Reise selbst organisieren. Anders als noch vor ein paar Jahren tendierten die Verbraucher nun eher dazu, anstelle von vorgefertigten Reisepaketen ihre Reisen in Form von verschiedenen Bausteinen zu zusammenzustellen. Insbesondere Urlaubsreisende gingen immer mehr dazu über, nur den Flug zu buchen und die Reise dann selbst zu organisieren. Diese Marktentwicklung erfordere nun eine Anpassung der bestehenden Gesetzgebung. In Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters des Luftverkehrs und auch, um den Wettbewerb in der Versicherungsbranche zu fördern, solle ein EU-weit harmonisiertes Versicherungssystem festgelegt werden.

(http://www.beuc.org)

In der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 20.12.2007 um ein Urteil des Landesgerichts Frankfurt, das besagt, dass ein Rückflugticket auch bei einem Hinflugstorno gültig bleibt. Dies wurde in einem Musterprozess der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vom Erstgericht ausgesprochen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften heißt es oft sinngemäß, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Auch der VKI hatte – im Auftrag des BMSK – gegen die AUA, die ebenfalls eine solche Klausel in ihren AGB verwendet, einen Musterprozess auf Rückforderung der Ticketgebühren für den nicht konsumierbaren Rückflug und Rückforderung der zusätzlich aufgewendeten Kosten für den alternativen Rücktransport angestrengt. Die AUA wollte sich jedoch offenbar auf das Verfahren nicht einlassen und hat keinen Einspruch erhoben. Der Zahlungsbefehl wurde somit rechtskräftig.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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