Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die französische Verbraucherzeitschrift Inc Hebdo Nr. 1462 vom 4.02.08 berichtet über ein Anfang Januar in Frankreich erlassenes Gesetz, das eine Ausweitung der Mediation im Bankgewerbe vorsieht. Auch Streitfälle, die sich auf Kredite, Geldanlagen und Sparen beziehen, würden künftig in die Zuständigkeit von Mediatoren fallen. Die Kompetenzerweiterung der Mediatoren stelle eine entscheidende Entwicklung dar für diese Art von gütlicher Einigung bei Streitfällen. Im Falle von Problemen bei der Kreditvergabe, wenn Klauseln seines Vertrags nicht erfüllt werden oder wenn anfänglich erteilte Informationen im Hinblick auf ein Darlehen oder eine Geldanlage unzureichend seien, könne sich der Bankkunde nunmehr an einen Mediator wenden. Gegenüber der bisherigen Praxis, die längst nicht allen Anfragen von Seiten der Verbraucher gerecht geworden sei, könne hiermit eine erhebliche Ausweitung der Befugnisse von Mediatoren verzeichnet werden.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs, befasst sich in einem Artikel vom 13.03.2008 mit einem Barometer vor dem Hintergrund der Evaluierung des Verbraucherschutzes. Bei der Wahl im Juni letzten Jahres kündigte CRIOC bereits die Etablierung eines Indikators an, um den Verlauf der Anfragen von Verbraucherorganisationen zu dokumentieren. Diesbezüglich veröffentlicht CRIOC nun heute ein Barometer, das Transparenz schaffen soll und letzlich den Zweck hat, auszuwerten, inwieweit die Interessen der Verbraucher von der jetzigen Bundesregierung berücksichtigt werden.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der Online-Ausgabe 01/08 von CHOICE, der Zeitschrift der Australian Consumers’ Asscociation (ACA) geht es um unzulässige Vertragsbedingungen. Diese würden das Vertrauen der Verbraucher in den Markt ausnutzen und gleichermaßen untergraben. CHOICE kämpft für bessere Gesetze. Fast alle Konsumentenverträge in Australien enthielten nicht übertragbare Geschäftsbedingungen. Zu den typischen Beispielen zählten Verträge für Mietautos, Mobiltelefonverträge, und Banken- und Kreditverträge. Manchmal enthielten diese Verträge Bedingungen, die völlig unfair seien. CHOICE fordert ein Verbot von unlauteren Vertragsbedingungen durch nationale Gesetze, die für alle Industriezweige gelten sollen.
(http://www.choice.com.au/)
Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet in einem Artikel vom 14.03.2008 über ein Urteil zu gesetzeswidrigen Vertragsklauseln bei Kfz-Leasing. Der VKI geht gegen 9 Leasinggesellschaften mit Verbandsklage vor. Auf dem Prüfstand steht die Gesetzmäßigkeit zahlreicher Klauseln in Kfz-Leasingverträgen. Zwei Verfahren wurden nunmehr in erster Instanz (nicht rechtskräftig) gewonnen. Der Leasingvertrag sei gesetzlich kaum geregelt; umso mehr spielten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine wesentliche Rolle bei der Ausgestaltung der Verträge. In den AGB fänden sich – das zeigte eine Untersuchung des VKI – zahlreiche gesetzeswidrige Klauseln. Das größte Problem der geprüften Vertragsbedingungen stelle deren Klarheit und Verständlichkeit dar. Viele der eingeklagten Klauseln seien von den Erstgerichten als intransparent und damit unwirksam angesehen worden.
(http://www.konsument.at/konsument/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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