Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Eine Presseinformation des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI), informiert über ein Urteil vom 04.03.2008, wonach die Bank für Bankomatkartenmissbrauch nach Trickdiebstahl haftet. Ein VKI-Musterprozess im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) stellt klar, dass Trickdiebstahl keine Sorgfaltswidrigkeit des Bankkunden ist. Eine Wiener Konsumentin wurde bei einer Geldabhebung im Bankfoyer Opfer eines Trickdiebstahls. Als sie ihre Bankomatkarte in den Geldausgabeautomaten einführte, wurde sie von einem Mann angesprochen und abgelenkt. Die Konsumentin gab ihren PIN Code ein und deckte das Eingabefeld mit dem Körper ab. Sie bekam aber weder Geld noch ihre Karte. Offenbar hatte der Täter die Karte entwendet und die Eingabe des PIN ausspioniert. Dann gab er die Karte offenbar einem Komplizen, der sofort 3.000 Euro abhob. Die Konsumentin bemerkte erst am folgenden Tag, dass sie Opfer eines Trickdiebstahls geworden war. Die Kundenrichtlinien für Bankomatkarten sehen vor, dass der Kunde nur dann das Miss-brauchsrisiko trägt, wenn ihm eine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen ist. Die Bank warf der Kundin eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor und wollte den entstandenen Schaden in Höhe von 3.000 Euro nicht über-nehmen. Der Verein für Konsumenteninformation verklagte die Bank im Auftrag des BMSK und bekam in erster Instanz Recht: Aufgrund der professionellen Vorgehensweise der Täter könne der Kundin keine Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden. Daher sei die Bank zum Ersatz verpflichtet. In einem zweiten Schritt gelte es nunmehr, so der Leiter des Bereiches Recht des VKI, typische Schadensfälle auszujudizieren, wann man von Sorgfaltswidrigkeit des Kunden sprechen könne.
(http://www.konsument.at/konsument/)
In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1471 vom 03.04.08 geht es um variable Verzinsung bei Immobilienkrediten. Mit diesem Thema befasst sich der Bericht eines französischen Parlamentariers, der diesbezüglich entsprechende Rahmenbedingungen vorschlägt. Diese Darlehen rückten vor allem aufgrund der Risiken, die sie für die finanzschwächsten Haushalte darstellen und der daraus eventuell resultierenden Überschuldung in den Blickpunkt. Ein Fall mit 150.000 Kunden des Crédit Foncier, die ein derartiges Darlehen in Anspruch nahmen, hatte Befürchtungen aufkommen lassen und die Politiker aufgeschreckt. Dies war nun für den Abgeordneten Anlass, die Sache im Parlament einzubringen. Er ließ alle Akteure des Banken- und Finanzgewerbes, die variable Verzinsung vornehmen, darunter auch den Crédit Foncier und einige Verbrauchervereinigungen, zu Wort kommen. Der Bericht versteht sich als Aufforderung, den Darlehensnehmern zunächst mehr Informationen zukommen zu lassen. Außerdem sollen die Banken schon zum Zeitpunkt des Kreditantrags Simulationen bereitstellen, die die Darlehensnehmer auf eventuelle Risiken hinweisen. Darüberhinaus wird vorgeschlagen, dass die mit dem Übergang von einem veränderlichen auf einen fixen Zinssatz verbundenen Kosten während der Tilgungszeit unmissverständlich bekanntgemacht werden. Des Weiteren sollen Kunden daran erinnert werden, dass es in jeder Bank einen Mediator gibt. Weiterhin befasst sich der Bericht mit Höchstgrenzen der Zinssätze und Monatsraten. Außerdem wird angeregt, die günstigen Zinssätze zum Einstieg zwecks der Anlockung von Kunden und die negative Tilgung abzuschaffen.
(http://www.inc60.fr)
In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Con-sommateurs vom 21.02.2008 wird die Frage aufgeworfen, ob es strengere Vorschriften bezüglich der Werbung für Konsumentenkredite geben sollte. Leider musste CRIOC auch feststellen, dass es schwierig ist, eine effektive Kontrolle dieser gesetzlichen Verordnungen betreffs Konsumentenkrediten sicherzustellen, da die Meinungen darüber auseinandergehen, was als missbräuchlich definiert werden kann. Wo setzt man die Grenzen? Nun haben einige Mitglieder der Abgeordnetenkammer einen Abänderungsvorschlag eingebracht, der den Begriff „missbräuchlich“ zurückzieht, um somit dem Problem der unterschiedlichen Interpretationen zu begegnen. Diese Gesetzesvorlage sieht vor, jeglichen Hinweis auf eine schnelle und einfache Vergabe sowie jede Werbung für die Zentralisierung oder Umgruppierung von Krediten zu verbieten. CRIOC steht voll hinter dieser Gesetzesinitiative und meint, dass diese unbestritten eine größere Rechtssicherheit herstellen und somit eine effektive Kontrolle erlauben wird.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der Online-Ausgabe der australischen Verbraucherzeitschrift Choice wird über ihre derzeit gemeinsam mit ‚Consumer Action’ durchgeführte Kampagne für faire Bankgebühren bzw. Strafgebühren berichtet. Verbraucher werden aufgefordert, per E-Mail ihre Meinung zur diesbezüglichen Senatsbefragung im April 2008 einzureichen. Es gäbe nun einen Gesetzentwurf, der viele der Empfehlungen von Choice enthalte.
(http://www.choice.com.au/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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