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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1480 vom 19.06.08 befasst sich u.a. damit, dass sich Banken in Frankreich verpflichtet hätten, das Procedere bei einem Bankenwechsel für ihre Kunden zunehmend einfacher zu gestalten. Der bereits seit dem Jahre 2005 in Kraft getretene Entscheid würde hiermit ergänzt werden. In dem Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft, das von der französischen Nationalversammlung am 17. Juni verabschiedet wurde, sei keine Bestimmung hinsichtlich Bankenmobilität vorgesehen. Dennoch hätten zwei Abgeordnete einen Änderungsantrag dahingehend eingebracht, es Verbrauchern, die vom Wettbewerb der Banken untereinander profitieren wollten, wesentlich einfacher zu machen als dies heute der Fall sei. Der Abänderungsantrag sei jedoch nicht berücksichtigt worden. Stattdessen hätte es der französische Bankenverband vorgezogen, einige Tage vor der Diskussion im Parlament einen Vorstoß zu wagen und einen neuen Service anzubieten, der Kunden beim Bankenwechsel Unterstützung anbieten sollte. Die französische Wirtschaftsministerin hätte sich zugunsten dieser nicht verpflichtenden Lösung entschieden.

(http://www.inc60.fr)

Das von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC veröffentlichte Positionspapier X/033/2008 vom 06.05.2008 ist ein Plädoyer für Neutralität, Sicherheit und Verbraucherfreundlichkeit im Telekommunikationssektor. BEUC begrüßt die Vorschläge der Kommission, die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation zu reformieren, was Transparenz und die Stärkung nationaler Aufsichtsbehörden angeht. Damit Verbraucher jedoch voll von den im Telekommunikationssektor angebotenen Dienstleistungen profitieren könnten, wird eine Abänderung mehrerer Vorschläge für erforderlich gehalten. Da die Tarife nicht leicht zu verstehen und schwer zu vergleichen seien, fordert BEUC die Transparenz der Angebote im Telekommunikationssektor und befürwortet außerdem den Vorschlag, die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden zu stärken. Auch müssten Verbraucher im Falle der Schaffung einer neuen EU-Telekommunikations-Behörde in derselben eingebunden sein. In einem weiteren Punkt geht es um Qualitätsanforderungen und Netzwerkneutralität. BEUC spricht sich des Weiteren gegen jegliches Bestreben aus, eine Haftung des ISP (Internet Service Providers) für einen Verstoß des Endanwenders gegen das Urheberrecht und damit verbundenen Rechten einzuführen. Als weiterer Punkt werden Sicherheit, Datenschutz und Spams angesprochen. Im Hinblick auf die Vertragsdauer solle es Kunden leicht gemacht werden, den jeweiligen Anbieter zu wechseln. Außerdem sollten Verbraucher, wenn sie dies wünschten, ihre Ausgaben besser kontrollieren und eventuell begrenzen können, wie viel Geld sie jeweils für eine Dienstleistung ausgeben wollten. Eine Überschreitung müsse ihnen von den Netzbetreibern signalisiert werden.

(http://www.beuc.org)

In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 13.06.08, geht es u.a. um die Aufmachung von Gas- und Stromrechnungen, die ab Dezember diesen Jahres in neuem Gewand erscheinen sollen. Ziel dieser Neuerung sei mehr Klarheit. Zu diesem Zweck sollten Rechnungen detaillierter, transparenter, überschaubarer, aber auch zuverlässiger gestaltet werden. Diese Initiative hätte der Bundesminister für Energie und Verbraucherschutz im Sinne der Verbraucher ergriffen.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 06.06.2008 um die Bejahung eines Ausgleichsanspruches aus der Fluggastrechte-VO. Versäumt ein Passagier aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges den Anschlussflug, dann liegt nach dem HG Wien eine Nichtbeförderung i.S.d. Fluggastrechte-VO vor, wenn keine entschuldbaren Gründe seitens der Airline für die Verspätung bestehen. Das Berufungsgericht hat einen Ausgleichsanspruch von EUR 600,00 für eine Reisende bejaht, weil sie ihren Anschlussflug von Frankfurt nach Johannesburg versäumt hatte. Grund war eine Verspätung des Zubringerfluges von Wien nach Frankfurt wegen Schlechtwetters.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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