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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

In einem Artikel der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vom 10.09.2009 geht es um eine vom OLG Wien bestätigte Sammelklage. Der VKI führt gegen den AWD – wegen des Vorwurfes systematischer Falschberatungen von Anlegern – eine Sammelklage nach österreichischem Recht. Ein Wiener Rechtsanwalt wollte dem VKI untersagen lassen, für die Sammelklage zu werben. Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt. Im Frühjahr 2009 hatte der VKI – im Auftrag des BMASK – Beschwerden von Anlegern gesammelt – die sich vom AWD beim Ankauf von Immofinanzaktien falsch beraten fühlten. Rund 6500 Beschwerden kamen zusammen. Diesen Personen bot der VKI die Teilnahme an einer Sammelklage nach österreichischem Recht gegen den AWD an. 2500 Anleger haben das Angebot angenommen, und in der ersten Tranche der Sammelklage wurden bereits 2 Millionen Euro für 125 Geschädigte eingeklagt. Der AWD argumentierte in seiner Klagebeantwortung damit, dass eine Sammelklage unzulässig sei. Die Sammelklage wurde jedoch vom OLG Wien nach österreichischem Recht in Lehre und Judikatur anerkannt und es ist klar, dass damit – wenn der VKI eine solche Klage ankündigt – nicht eine „class action“ nach amerikanischem Muster gemeint sein kann. Das OLG Wien hat die ordentliche Revision nicht zugelassen. Der Leiter des Bereiches Recht im VKI, Dr. Peter Kolba, begrüßte diese Entscheidung.

(http://www.konsument.at/konsument)

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC befasst sich in ihrem Positionspapier X/054/2009 mit der Finanzaufsicht in Europa aus Verbraucherperspektive. BEUC bedauert, dass die Kommission in Bezug auf die EU-Finanzaufsichtsstruktur den Aspekt des Verbraucherschutzes völlig vernachlässigt hätte, ungeachtet der Tatsache, dass Aufsichtspraxis und Verbraucherschutz im Bereich Finanzdienstleistungen offensichtlich eng miteinander verbunden seien. Zunächst werden einige Beispiele hinsichtlich Finanzaufsicht und Verbraucherschutz aus verschiedenen Mitgliedsstaaten aufgeführt, anhand derer Lehren aus der Vergangenheit gezogen werden sollen. Dann folgen konkrete Anregungen bezüglich erforderlicher Verbesserungen der Finanzaufsicht auf nationaler und EU-Ebene, um die Verbraucherperspektive mit einzubeziehen. So fordert BEUC in jedem Mitgliedsstaat mächtigere und unabhängige staatliche Aufsichtsorgane und schlägt vor, dass diese sich im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes beteiligen, was die Kontrolle von Werbung, Finanzinformationen, unlauteren Geschäftsmethoden und des Vertriebes von Finanzprodukten anbetrifft. Ein einziges Aufsichtsorgan sei erforderlich, um alle Finanzdienstleistungen und alle Finanzinstitutionen abzudecken; hierzu müssten bestehende staatliche Aufsichtsbehörden zusammengefasst werden. Außerdem solle eine bessere Repräsentation der Verbraucher in den Finanzaufsichtsgremien gewährleistet sein. Weiterhin müsse die Kooperation zwischen staatlichen Aufsichtsorganen und Regulierungsbehörden verstärkt werden. Die Schaffung einer EU-übergreifenden Finanzaufsichtsbehörde solle für eine kohärente Gesetzgebung sorgen, und letztlich sollten auf EU-Ebene verbindliche gesetzliche Bestimmungen verabschiedet werden, die von allen Mitgliedsstaaten einzuhalten seien.

(http://www.beuc.org)

Die Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 01.10.2009 darüber, wie sich Strafgebühren von Banken vermeiden lassen. Dank der Kampagne von CHOICE gegen unlautere Strafgebühren hätten die großen Banken letztendlich damit begonnen, einige ihrer Strafgebühren zu reduzieren. Dieses Jahr sei bekannt geworden, dass Banken nahezu eine Milliarde $ pro Jahr an Gebühren von Verbrauchern scheffelten, ohne dass dabei ähnliche Gebühren berücksichtigt worden wären, die andere Finanzinstitute wie Bausparkassen, Kreditgenossenschaften und bankfremde Darlehensgeber berechneten. Einige dieser Vertragsstrafen seien überhöht und damit ungerechtfertigt und vermutlich gesetzlich nicht einklagbar. Sie stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Problem, das sie der Bank verursachten. Dies sei der Grund gewesen, weshalb CHOICE eine Kampagne lanciert hätte, und dies mit großem Erfolg. Tausende Verbraucher hätten sich die entsprechende Information heruntergeladen, um ungerechtfertigt erhobene Strafgebühren zurückzufordern, und der Druck der Öffentlichkeit hätte alle der fünf größten Banken veranlasst, Gebührenermäßigungen anzukündigen.

(http://www.choice.com.au)

In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 22.09.2009, wird die Frage aufgeworfen, wie der Finanzsektor einen Beitrag zur Krisenlösung leisten könnte, ohne dass hierbei Verbrauchern Nachteile entstehen. Hierzu werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen. So sollten laut CRIOC vor der Vermarktung eines Produktes alle Dokumente von einem aus Experten und Verbraucherschützern zusammengesetzten Komitee anerkannt werden. Die Finanzinstitute sollten verpflichtet werden, Verbraucher nicht nur über die mit einer Anlage verbundenen Risiken, sondern auch über die Renditewahrscheinlichkeit für Produkte einer variablen Anlage zu informieren. Außerdem sollten unabhängige Administratoren in den Aufsichtsrat der Investmentgesellschaften ernannt werden, deren Aufgabe die Qualitätssicherung der Bankgeschäfte und die Überprüfung der vom Finanzinstitut berechneten Kosten hinsichtlich der Vermittlungsgebühr im Sinne der Kunden wäre. Zudem werden verschiedene Maßnahmen angeregt, die die Transparenz gewährleisten und den Wettbewerb fördern sollen.

(http://www.oivo-crioc.org)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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