Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
In einer Presseinformation des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) vom 11.12.2008 informiert dieser über ein Urteil zum Löschungsanspruch von Bonitätsdaten. In einem Musterprozess des VKI – im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) – habe der Oberste Gerichtshof (OGH) nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene habe ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen. Einem Betroffenen wurde im Jahr 2006 der Abschluss eines Mobilfunkvertrages verweigert. Grund dafür war ein Eintrag in einer dem Mobilfunkunternehmen zugänglichen Bonitätsdatenbank über eine bewilligte Exekution im Jahr 2004. Dem Widerspruch des Betroffenen gegen die weitere Verwendung dieser Daten mit dem Hinweis darauf, dass die Daten binnen 8 Wochen zu löschen sind, wurde von der Kreditauskunftei nicht entsprochen. „Mit dieser OGH- Entscheidung wird Betroffenen erstmals die Möglichkeit gegeben, gegen die Verarbeitung ihrer Daten von Bonitätsauskunftsunternehmen Widerspruch zu erheben und die Löschung zu verlangen“, resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
(http://www.konsument.at/konsument)
In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1498 vom 4.12.08 geht es u.a. um die von der Wirtschaftsministerin für das Jahr 2010 angekündigte Reform der Immobilienkreditversicherung. Künftig sollen Immobilienkreditnehmer ihren Versicherer frei wählen können. Jedoch blieben dieProvisionen, die an die jeweiligen Stellen gingen, geheim. Heutzutage setzten alle großen Banken für ihre Kunden, die einen Immobilienkredit aufnehmen wollten, Gruppenverträge durch, die mit dem eigenen Versicherungsträger ausgehandelt wurden, um Risiken wie Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit abzudecken. Diese Verträge seien sehr profitabel für die Bankiers, nahezu 40% der Prämienbeträge flössen an sie zurück. Dies besage eine im letzten Frühjahr von der französischen Verbraucherschutzorganisation Union fédérale des consommateurs (UFC-Que choisir) durchgeführte Studie. Um diesen Missstand zu beheben, habe sie CNP Prévoyance und die Caisse d’épargne (Sparkasse) vor Gericht geladen. Das Verfahren liefe noch. UFC-Que choisir fordere diese Reform schon seit Jahren. Jedoch sei damit zu rechnen, dass sich ihr die Banken widersetzten.
(http://www.inc60.fr)
Eine von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC veröffentlichte Pressemitteilung, PR 049/2008, vom 27.11.08, befasst sich mit Sammelklagen von Verbrauchern auf EU-Ebene. Die Europäische Kommission habe mit gleichem Datum ein öffentliches Diskussionspapier zu dem Thema veröffentlicht. BEUC zeigt sich indessen enttäuscht über die nach seiner Auffassung nur sehr zögerlichen und zurückhaltenden Herangehensweise diesbezüglich. Die Schwierigkeiten für Verbraucher, zu ihrem Recht zu kommen, und das Pro und Kontra von Sammelklagen von Verbrauchern seien seit Jahren hinreichend bekannt und es sei nun an der Zeit, politische Entscheidungen zu treffen. BEUC sieht in einem Sammelklageverfahrenauf europäischer Ebene die beste Lösung.
(http://www.beuc.org)
In einer im Dezember 2008 erschienenen Pressemitteilung der Zeitschrift Choice des Australischen Verbraucherverbandes ACA wird die Entscheidung der Australian Competition and Consumer Commission, sich der Übernahme der BankWest durch die Commonwealth Bank of Australia nicht entgegenzustellen, heftig kritisiert. Stattdessen appelliert Choice an die Finanzinstanzen, dies zu verhindern. Die Verbrauchergruppe ist der Auffassung, die Regionalbank sei ein innovativer und wichtiger Wettbewerber zu den anderen großen Banken, die nun die globale Finanzkrise nutzten, um ihren Marktanteil zu vergrößern. Dies würde die Verbraucher letztlich Geld kosten und ihre Auswahlmöglichkeiten im Privatkundengeschäft einschränken. Für Choice als Streiter für mehr Wettbewerb im Privatkundengeschäft stellt die Fusion von Westpac/St George bereits eine drastische Reduzierung der Wahlmöglichkeiten von Verbrauchern dar. In diesem Zuammenhang müsse die Regierung die längerfristigen Interessen von Verbrauchern schützen.
(http://www.choice.com.au/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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