Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
In der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 17.12.2008 um Schadenersatzansprüche für falsche Beratung. Rund 3.000 AWD-Kunden fühlten sich beim Kauf von Immofinanz-Aktien durch den AWD falsch beraten, und die – aus den geprüften Beschwerden hochgerechnete – behauptete Schadenssumme betrage rund 30 Millionen Euro. In den Beschwerden werde behauptet, dass AWD-Berater seit Ende der Neunzigerjahre Immofinanz-Aktien – unter Berufung auf entsprechende Gutachten – als „mündelsicheres Investment“ angepriesen hätten. In vielen Fällen wurde das gesamte disponierbare Vermögen eindimensional in Immofinanz- oder jedenfalls in Immobilienaktien veranlagt. Von „Kapitalgarantien“ sei die Rede gewesen und kein Wort von der Möglichkeit eines Totalverlustes. Als die Kurse zu sinken begannen hätten die AWD-Berater offenbar – bis zum Schluss – geraten, die Aktien zu behalten, ja sogar vorgeschlagen, weitere zu kaufen. Die Häufung der Beschwerdepunkte weise auf systematische Mängel in der Beratungsorganisation des AWD hin und ließe sich durch Beratungsfehler einzelner ‚schwarzer Schafe‘ nicht rechtfertigen, resümiert der Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der Verein für Konsumenteninformation hätte nun, nachdem Gespräche für eine außergerichtliche Lösung gescheitert seien, im Auftrag des Konsumentenschutzministers eine Verbandsklage und drei Musterprozesse eingebracht. Außerdem organisiere der VKI Sammelklagen.
(http://www.konsument.at/konsument)
Eine Pressemitteilung des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC-Du Côté des Consommateurs vom 23.01.2009 berichtet über die untrennbare Verbindung von Jugend und Medien. Eine von CRIOC durchgeführte Studie zeigt auf, dass bereits ein Großteil der Jugendlichen ein eigenes Radio und oft auch einen Fernseher in ihrem Zimmer haben. Sie nutzten diese Medien täglich und verfügten auch zunehmend über Internetanschlüsse. Außerdem besäßen zwei von drei Jugendlichen eine Spielkonsole. Fernsehen und Radio dienten vor allem der Unterhaltung. So lebten Jugendliche heute in einer Medienwelt und verfügten über vielfältige Medien, wobei ihr jeweiliger Zugang oft individuell sei. Das Nutzen einer Vielzahl von Medien sei ein probates Mittel für die Jugendlichen, so CRIOC, sich die Welt zu erschliessen, nicht ohne festzustellen, dass die Wahl einer Sendung oder einer Website eher dem Zufallsprinzip als der bewussten freien Entscheidung folge. So sei es nicht immer einfach, sich angesichts dieser Vielfalt und Fülle von Angeboten zurechtzufinden. In diesem Zusammenhang wird nun empfohlen, den Jugendlichen hinsichtlich der Mediennutzung eine bessere Anleitung an die Hand zu geben und ihnen somit einen kritischen Umgang mit den Medien zu ermöglichen.
(http://www.oivo-crioc.org)
Die französische Verbraucherzeitschrift Inc Hebdo, Nr. 1504 vom 22.01.2009, begrüßt die Einführung einer jährlichen Aufstellung von Bankgebühren. Ende Januar müssten die Banken jedem ihrer Kunden eine Liste zusenden, die alle Gebühren auflistet, die deren Konten im Jahre 2008 in Rechnung gestellt wurden. Die Banken stünden dieser bereits im Januar 2008 gesetzlich verordneten Maßnahme, die den Wettbewerb zugunsten der Verbraucher fördern soll, skeptisch gegenüber. Alle Vorgänge müssten im Einzelnen aufgeführt werden, wobei, zum Bedauern von Inc Hebdo, die Sparkonten nicht von dieser Maßnahme betroffen seien. Die Verbrauchervereinigungen hoffen nun, dass die Tariftransparenz Verbraucher künftig ermuntern wird, die Kosten neu auszuhandeln oder gar die Bank zu wechseln. Einer Studie der französischen Verbraucherorganisation CLCV zufolge würde ein ‚kleiner Verbraucher‘ von Bankendienstleistungen jedes Jahr 74 Euro im Durchschnitt zahlen, ein berufstätiges Paar käme bereits auf 243 Euro. ‚Optimistischer‘ kommt der französische Bankenverband demgegenüber auf durchschnittlich 67 Euro. Bemerkenswerterweise wechselten jedes Jahr lediglich 4 % der Franzosen ihre Bank.
(http://www.inc60.fr)
In der Online-Ausgabe 11/2008 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA wird bezüglich Finanzdienstleistungen ein Ausgleichsplan für Verbraucher gefordert. So sollten diese, selbst im Falle eines Bankrottes des Finanzdienstleisters, für dessen Fehlentscheidungen entschädigt werden. Derzeit hätten Verbraucher, die aufgrund von Fehlern von Finanzberatern und Dienstleistern Verluste erlitten, keine Garantie auf einen Schadensausgleich. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Finanzplaners oder Vermögensverwalters würden Schadenersatzklagen nicht eingelöst werden und der Investor ginge leer aus. Um Verbrauchern diesbezüglich zu ihrem Recht zu verhelfen, fordert Choice die australische Regierung auf, einen Ausgleichsplan zu implementieren, der Verbrauchern die in diesem Zusammenhang entstandene Verluste ersetzt. Die Einführung eines Entschädigungsfonds für Kapitalanlagen sei das fehlende Glied im Bereich der Verbraucherschutzmaßnahmen und erwiese sich als unerlässlich, um das Vertrauen im Investititionsbereich wiederherzustellen.
(http://www.choice.com.au/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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