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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht Nr. 1/2009 des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet über die Finanzierung von VKI Klagen für AWD-Opfer durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft FORIS AG, indem diese das Kostenrisiko der Sammelklagen des VKI gegen den Finanzberater AWD übernimmt; die Teilnehmer würden im Gegenzug eine Erfolgsquote zahlen. Für den VKI und vor allem für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten sei dies ein erster wichtiger Teilerfolg und letztere hätten eine gute Chance, zu ihrem Recht zu kommen. Bis zum Ende der Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation meldeten sich 4.500 Personen, die sich durch AWD-Beratungen beim Ankauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien geschädigt fühlten. Der geschätzte Gesamtschaden betrage mehr als 45 Millionen Euro und einige hätten ihre gesamten Ersparnisse verloren. Mit der deutschen Prozessfinanzierungsgesellschaft FORIS AG habe habe der VKI einen erfahrenen, kompetenten und starken Partner gefunden. AWD-Beschwerdeführer, die eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung hätten, sollten sich an diese wenden. Für diese Gruppe sei eine Teilnahme an der Sammelaktion des VKI wirtschaftlich nicht sinnvoll.

(http://www.konsument.at/konsument)

In einem Artikel der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1508 vom 23.02.09 geht es darum, dass viele Bankkunden nur unzureichend über die Tätigkeit von Bankmediatoren informiert seien. So sollen es laut einem vom Bankmediationskomitee kürzlich vorgelegten Bericht im Jahr 2007 nur 25.000 Kunden gewesen sein, die Bankmediatoren in Anspruch genommen hätten, 7,5 % mehr als im Vorjahr. Auf den ersten Blick scheine das System gut zu funktionieren, aber bei genauerem Hinsehen ließen sich Informationslücken feststellen. Diese 25.000 Fälle seien von etwa hundert Mediatoren bearbeitet worden, wovon einer dem französischen Bankenverband angehöre. Es lasse sich nun eine Diskrepanz feststellen dahingehend, dass zwanzig der Mediatoren im Jahre 2007 nicht ein einziges Mal in Anspruch genommen worden seien und demgegenüber sechs Mediatoren mehr als die Hälfte aller Fälle bearbeitet hätten. Dies ließe sich nur damit erklären, dass Bankkunden nicht hinreichend über die Mediationssysteme informiert seien. Verbraucherverbände forderten die Banken nun auf, diese auf ihren Webseiten und Geschäftspapieren künftig ausdrücklich publik zu machen.

(http://www.inc60.fr)

Ein Positionspapier der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC, X/008/2009 vom 29.01.2009, enthält Empfehlungen, der Finanzkrise zu begegnen. In diesem Sinne liefert BEUC konkrete Vorschläge, um Verbraucher kurz- und längerfristig zu schützen. Das Papier ist eine Stellungnahme zur weltweiten Finanzkrise, die in den USA ihren Anfang nahm und sich dann ausbreitete. Laut BEUC liegt der Hauptgrund für diese Kontaminierung in einer unzureichenden Regulierung und Beaufsichtigung der Finanzsysteme, die unmittelbarem finanziellen Gewinn den Vorzug vor Firmenstabilität und Risikobeurteilung gäben. Verbraucher seien hierbei die am wenigsten geschützte Gruppe, deren Rechte verletzt und deren Interessen oft nicht berücksichtigt werden würden. Infolgedessen hätten Verbraucher das Vertrauen in Depotanbieter, Finanzdienstleister und Kapitalanlageberater verloren, welches die Basis des Binnenmarktes schwächen würde. Außerdem hielte es sie davon ab, grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Um Verbraucher zu schützen und ihr Vertrauen wiederherzustellen, schlägt BEUC nun ein Maßnahmenpaket vor, das die Regulierung und Beaufsichtigung von Geldinstitutionen beinhaltet, vorvertragliche Informationen und Finanzberatung, verantwortliche Kreditgewährung, Einlagensicherungssysteme, Unternehmensführung und gesetzliche Vorschriften bezüglich Finanzvermittlern und Sammelklagen.

(http://www.beuc.org)

In der Online-Ausgabe 03/2009 von CHOICE, der Zeitschrift der Australian Consumers’ Association (ACA), wird dazu aufgefordert, die Gebühren der Geldausgabeautomaten im Auge zu behalten. Wenn man an einem fremden Automaten Geld abhebe oder seinen Kontostand abrufe, würde man, je nach Eigentümer des Automats, mit einer unterschiedlich hohen Gebühr belastet werden. Nach Eingabe der PIN-Nummer sei der Betrag auf dem Bildschirm ersichtlich und man könne den Vorgang unter Umständen abbrechen. Laut CHOICE stellten einige Geldinstitute ihren Kunden noch eine separate Gebühr in Rechnung, wenn sie fremde Geldautomaten benutzten. Hierfür gebe es keine Rechtfertigung. Von den ca. 26.500 Geldausgabeautomaten in Australien seien 43 % im Besitz von Banken, der Rest gehöre Baugenossenschaften, Genossenschaftsbanken und anderen unabhängigen Unternehmen. Die Gebührenreform hinsichtlich der Nutzung von Geldautomaten verfolge das Ziel, den freien Wettbewerb anzuspornen, welches letzlich in geringeren Gebühren für Verbraucher münden würde.

(http://www.choice.com.au/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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