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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet in einem Artikel vom 11.03.2009 von einer Verbandsklage des VKI, wobei letztlich vom OGH mehr Transparenz bei VISA-Kreditkarten gefordert wird. Der VKI hat – im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg – gegen eine Reihe von Klauseln in den Geschäftsbedingungen der VISA-Kreditkarten Verbandsklage geführt. Man habe sich vor allem bei jenen Klauseln durchsetzen können, wo der Kreditkarteninhaber über wirtschaftliche Belastungen völlig im Unklaren bliebe. Nun liegt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Ein Teil der eingeklagten Klauseln wird als gesetzwidrig erkannt, unter anderem eine Regelung zur Vertragskündigung. Ein anderer Teil konnte vor dem OGH zwar bestehen, insgesamt fordere das Gericht aber ein Mehr an Transparenz.

(http://www.konsument.at/konsument)

In der Online-Ausgabe 03/09 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA werden Kreditausfallversicherungen als Augenwischerei bezeichnet, die Kreditgebern und Versicherungsgesellschaften das schnelle Geld brächten, wogegen Konsumenten weit bessere Optionen zur Verfügung ständen. Im Vergleich zu Lebensversicherungen seien Kreditausfallversicherungen unverhältnismäßig teuer. Die Nachforschungen von CHOICE hätten ergeben, dass diese nichts weiter als Abzockerei seien, da andere Optionen eine weitaus bessere und preisgünstigere Alternative für Konsumenten darstellten.

(http://www.choice.com.au/)

In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs, geht es in zwei Artikeln vom 20.03. und 24.03.2009 um den Protest von Verbraucherschützern gegen eine Abänderung des gerichtlichen Mahnbescheids, der in einem Gesetzentwurf zur Debatte stand. Dem hatte sich CRIOC bereits zusammen mit weiteren Verbraucherschutzorganisationen entgegengestellt. Der besagte Gesetzeswurf sehe vor, dass der Gläubiger, um die Begleichung seiner Rechnungen zu erwirken, bei Gericht ein einseitiges Ersuchen stellen könne, ohne dass dem Schuldner Gelegenheit gegeben würde, dagegen etwas einzuwenden. Der Gesetzentwurf soll Unternehmen helfen, ihre durch säumige Zahler verursachten Liquiditätsprobleme in den Griff zu bekommen. CRIOC ist jedoch der Ansicht, dass diese Maßnahme eine Verletzung des Rechtes auf Verteidigung darstellt und die Lage der finanzschwächsten Konsumenten verschlimmern würde; außerdem bliebe keinerlei Verhandlungsspielraum zwischen den Parteien. Ein erster Sieg ließe sich bereits verzeichnen und die Abstimmung des Gesetzesentwurfs sei vertagt worden. Trotzdem wolle man dieses Thema künftig im Auge behalten.

(http://www.oivo-crioc.org)

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1513 vom 30.03.09 befasst sich mit missbräuchlichen Klauseln, wobei die hierfür zuständige Kommission jeweils eine schwarze und eine graue Liste aufgestellt hat. So dürften künftig in Frankreich zwölf Formulierungen nicht mehr in Verträge aufgenommen werden, und zehn weitere gälten als mutmaßlich missbräuchlich. Dies stelle einen unbestreitbaren formaljuristischen Fortschritt im Bereich Verbraucherschutz dar, der Verbrauchern mehr Klarheit verschaffen würde. Es wird jedoch befürchtet, dass diese fortschrittlichen Neuerungen durch den Vorschlag der europäischen Richtlinie zum Verbraucherschutz aufgehoben werden könnten. Dieser sieht vor, den jeweiligen Mitgliedsländern – im Rahmen des Prinzips der maximalen Harmonisierung – zu untersagen, an den eigenen, teils strengeren Bestimmungen festzuhalten.

(http://www.inc60.fr)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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