Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet in einem Artikel vom 24.04.2009 über die intransparente Vorgehensweise und Irreführung von Seiten der BAWAG PSK Bank. Beim VKI häuften sich Beschwerden über eine Konditionenänderung der BAWAG-PSK. Diese sende derzeit an Kunden die Mitteilung, dass deren Konto mit 1.7.2009 auf die „Konto-Box neu“ umgestellt werde. Der Kunde könne binnen 6 Wochen widersprechen, sonst werde die Änderung wirksam. Auf „kontoinfo.pskbank.at“ werde ein „Entgeltvergleich“ durchgeführt. Blass-Grau auf Weiss werde auf der Rückseite auf einen individuellen Entgeltvergleich verwiesen; samt Passwort zum Einloggen. Wer diese Informationen dennoch finden und sich einloggen würde, bekomme seine aktuellen Konditionen mit den neuen verglichen. Doch die Zusammenfassung des Ergebnisses scheine immer gleich zu sein und gebe an, man habe das jeweilige Konto analysiert und festgestellt, dass ein entsprechendes Kontomodell aus der neuen Produktpalette der Bank ihres Erachtens am besten für den Kunden geeignet sei. Diese Zusammenfassung hätte auch ein Kunde lesen müssen, bei dem der Vergleich in jeder Einzelheit ergeben hätte, dass sein altes Kontomodell billiger als das neue sei. Der VKI warnt die Konsumenten daher vor dieser intransparenten Vorgehensweise und der offensichtlichen Irreführung.
(http://www.konsument.at/konsument)
In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1512 vom 23.03.2009 geht es um mehrere missbräuchliche oder sittenwidrige Klauseln einer Bank, in diesem Fall des Crédit mutuel Maine-Anjou-Basse-Normandie, aufgrund derer diese von einem französischen Gericht verurteilt wurde. Eine Bank muss demzufolge einem Kunden die seinem Konto belasteten Beträge zurückerstatten, wenn das Bankgeschäft unrechtmäßig von einem der Angehörigen des Kunden mit dessen Bankkarte getätigt wurde und es sich nicht um einen schweren Fehler handele. Auch die französische Verbraucherschutzorganisation Union fédérale des consommateurs (UFC-Que choisir) betrachtet die Klauseln, die Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sind, als missbräuchlich oder unlauter, und letztere wurde dazu verurteilt, die betreffenden Klauseln sofort zu streichen und Schadenersatz an die Verbraucherorganisation zu leisten.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 24.04.2009, befasst sich mit einer seit Kurzem in Kraft getretenen Reform, die es verbietet, dem Schuldner die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens zu berechnen. Für CRIOC ist diese auch von anderen Verbraucherschutzorganisationen schon seit Langem angestrebte Reform ein Sieg im Kampf gegen die Überschuldung. Die neuen Bestimmungen zielten im Besonderen auf die Gerichtsvollzieher ab, wenn diese als Rechtsvertreter eines Gläubigers und nicht in ihrer Eigenschaft als öffentliche Amtsperson intervenierten. Bisher sei der säumige Zahler oft mit einer Art Schneeballeffekt konfrontiert gewesen, wobei sich zu den anfänglichen Schulden immer neue Kosten addierten und sich somit eine Geldschuld um ein Vielfaches multiplizierte. Gerade hinsichtlich der Gerichtsvollzieher und der von ihnen erhobenen Gebühren hätte seitens der Verbraucher Unsicherheit geherrscht, was in vielerlei Fällen dem Missbrauch Vorschub geleistet hätte.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der Online-Ausgabe der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA vom 28.04.2009 wird ein neuer Gesetzesentwurf betreffs Verbraucherkredite begrüßt, der mittels Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Entschuldung beitragen und im November dieses Jahres in Kraft treten soll. Zweck des neuen Gesetzes sei es Konsumenten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befänden, zu erleichtern, einen Antrag auf Änderung ihrer Hypotheken aufgrund erschwerter Umstände zu stellen. Der monetäre Grenzwert, um die Voraussetzungen für einen Härtefall zu erfüllen, solle von $312.400 auf $500.000 erhöht werden. Dies bedeute, dass Konsumenten mit Hypotheken von bis zu einer halben Million Dollar berechtigt seien, Darlehensgeber um Hilfe zu ersuchen. Im Zentrum der nationalen Verbraucherkreditschutzordnung stehe für den zuständigen australischen Senator die Erhöhung der monetären Grenzwerte, gemäß derer Verbraucher Hilfe erhalten könnten, wenn sie mit Schwierigkeiten eine Hypothek betreffend zu kämpfen hätten. Viele gerieten durch außerhalb ihrer Kontrolle liegende Umstände in die Schuldenfalle und wüssten nicht, dass sie ihre Schulden neu verhandeln könnten. Dabei sei es unerlässlich, sofort zu handeln. Das Verbraucherkreditgesetz erlaube es, im Falle von kurzzeitigen finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag zu stellen im Hinblick auf eine Härtefalländerung ihres Darlehens. So könne z.B. eine Bank mit dem Schuldner einen neuen Tilgungsplan ausarbeiten. Zu den weiteren wichtigen Verbesserungen des Gesetzes gehöre der Umstand, dass Verbraucher kostenlos Zugang zu einer unabhängigen Schlichtungsstelle hätten und Banken und andere Darlehensgeber eine Verpflichtung zu einer verantwortlichen Darlehensvergabe eingehen würden.
(http://www.choice.com.au/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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