Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes, Du Côté des Consommateurs vom 20.04.2009, befasst sich mit Banken-Renditen und Marketing von Banken. Aufgrund von Verbraucherbeschwerden und kritischen Verlautbarungen hinsichtlich des Wahrheitsgehalts der Werbeversprechungen von Banken frage man sich, ob Finanzunternehmen erneut ein aggressives Marketing betreiben und Verbraucher hinters Licht führen wollten. In einem konkreten Fall, einer Annonce von Axa, Plan I plus Welcome, fragten sich viele Verbraucher, auf welche Art und Weise das Sparkonto noch einmal neu erfunden werden solle. Die Konditionen blieben unklar und zwängen Verbraucher außerdem, nur „frisches“ Geld zu verwenden, wobei sie auch nicht auf andere Konten bei derselben Bank zurückgreifen könnten. Das Angebot sei wenig verlockend für die Kunden und es mangele ihm an Transparenz. Ziel der Banken sei es, neue Kunden zu gewinnen, auch mit einem Angebot, das viele Restriktionen aufweise. Es bestünde Anlass zu der Feststellung, dass die Selbstverpflichtung im Bankensektor nicht funktioniere. Deshalb sei es an der Zeit, diesbezüglich den gesetzlichen Rahmen auszubauen und vor allem auch die Werbeaufsichtsbehörde einzuschalten.
(http://www.oivo-crioc.org)
Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1524 vom 29.06.2009 berichtet über einen Gesetzesentwurf zur Reform des Verbraucherkredites und tituliert in diesem Zusammenhang: Senatoren verstärken Machtbefugnisse der für die Überschuldung zuständigen Kommissionen. Letztere könnten beschließen, die Rückzahlung der Schulden auszusetzen oder – ohne Genehmigung des Richters – die Zinssätze der Darlehen zu senken. Der Gesetzesentwurf greife insbesondere die Zusammensetzung, die Funktionsweise und die Machtbefugnisse der für die Überschuldung von Privatkunden zuständigen Kommissionen an. In einer Zeit, in der sich Fälle von Überschuldung häuften, würden mehrere Maßnahmen im Sinne der Verbraucherschutzorganisationen getroffen werden. Vor allem aber dürften die Kommissionen künftig allein und ohne Genehmigung des Richters entscheiden, die Rückzahlung der Schulden neu zu staffeln oder diese für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren auszusetzen. Auch könnten von Überschuldung Betroffene bereits bei Einreichung ihrer Akte die Kommission um Aufhebung von Vollsteckungsbescheiden ersuchen, womit aggressiven Methoden von Seiten privater Agenturen teilweise vorgebeugt werden könne.
(http://www.inc60.fr)
In der Online-Ausgabe 06/2009 der Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA werden Finanzberatungen kritisch hinterfragt. Es müsse verhindert werden, dass Finanzberater den eigenen Interessen gegenüber denen ihrer Kunden den Vorzug gäben und in diesem Sinne risikoreiche Produkte verkauften, die nicht notwendigerweise die richtigen für die jeweiligen Kunden seien. CHOICE fordert diesbezüglich die Regierung auf, ein Verbot für Kommissionen und sonstige Incentive-Bezüge zu erlassen. Es könne nicht angehen, dass die Inanspruchnahme einer Finanzberatung der Teilnahme an Russischem Roulette gleichkäme.
(http://www.choice.com.au)
In der Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel vom 25.06.2009 um ein Urteil des Handelsgerichts Wien, das einer Verbandsklage des VKI stattgibt. Demzufolge sind Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibungen der Erste Bank gesetzwidrig. In den sogenannten „Snow-ball Bonds“ wurden die Kunden mit einem hohen Einstiegszinssatz geworben. Dieser war aber nur ein Jahr fix, danach sollte sich der Zinssatz variabel nach einer komplexen Formel invers zum EURIBOR entwickeln. Bei niedrigem EURIBOR würde der Kunde gute Zinsen bekommen, bei steigendem EURIBOR dagegen würden sich die Zinsen des Kunden bis zu Null entwickeln. Das Handelsgericht Wien erachtet die Zinsgestaltung als intransparent, die ungleichen Kündigungsklauseln zugunsten der Bank als gröblich benachteiligend.
(http://www.konsument.at/konsument)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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