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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet am 30.07.2009 über ein Urteil des Landgerichts Dortmund, demnach die Fluggesellschaft Germanwings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, weil sie im Internet gebuchte Flüge zu Unrecht storniert hatte. Laut Urteil darf eine Fluggesellschaft einen gebuchten Flug nicht ohne Vorwarnung stornieren, wenn die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift nicht geklappt hat, oder der Kunde die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, den Kunden nicht zumindest per E-Mail vom Scheitern des Zahlungsversuchs zu unterrichten und ihm eine Frist zur Nachzahlung einzuräumen, begründete das Gericht. Auch wenn der Kunde die Zahlungsfrist versäume, dürfe die Fluggesellschaft erst nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus untersagte das Gericht die Verwendung einer Klausel, nach der Germanwings sofort die Schufa informieren darf, wenn sie den Rechnungsbetrag nicht vom Kreditkartenkonto einziehen kann, oder der Kunde nicht fristgemäß zahlt. Die Klausel verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Weitergabe „weicher“ Daten an die Schufa sei nur dann zulässig, wenn sich das Unternehmen im Einzelfall davon vergewissere, dass das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunwilligkeit oder -fähigkeit beruhe.

(http://www.konsument.at/konsument)

In einem Positionspapier, X/015/2009, vom 06.03.2009 der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC geht es um grenzüberschreitenden Austausch von Kreditdaten. BEUC sieht in dem grenzübergreifenden Zugang zu Kreditdaten kein Hindernis in der Entwicklung des EU-Kreditmarktes und hält daher auch ein spezielles Rahmenwerk, das dem grenzüberschreitenden Austausch von Kreditdaten dienen soll, für nicht erforderlich. Bei keinem der EU-Mitglieder von BEUC hätte es Beschwerden gegeben, die auf fehlenden Bonitätsgeschichten von Verbrauchern beruhten, welche bei dem Vorhaben, grenzübergreifend einen Hypothekarkredit (oder andere Arten von Kredit) zu erhalten, auf Schwierigkeiten träfen. Eine ausschließliche Fokussierung auf den Umstand des Datenzugangs ließe sich nicht rechtfertigen. Im Gegensatz hierzu vertritt BEUC die Auffassung, dass Kreditgeber gehalten sein sollten, auf vielfältige Art und Weise (z.B. anhand von Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen des Kreditnehmers) die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers einzuschätzen.

(http://www.beuc.org)

Die Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs, vom 17.07.2009 befasst sich mit der Gesetzesanpassung zu Handelspraktiken wie dem Querverkauf. Im Juli habe der Ministerrat beschlossen, das aktuelle Verbot des Querverkaufs aufzuheben. Nach Zustimmung des Parlaments werde es ab Herbst möglich sein, ein Produkt oder eine Dienstleistung beim Kauf eines anderen Produktes kostenlos anzubieten (wie z.B. ein Gratis-Handy als Beigabe bei Abschluss eines Vertrages). Der Verbraucher müsse außerdem klar und unmissverständlich über die Details desselben komplementären Angebotes informiert werden. Das entsprechende Verbot gelte jedoch weiterhin im Finanzsektor, mit Ausnahme einer eventuellen Reduzierung des Versicherungspreises hinsichtlich des geschuldeten Restbetrages beim Abschluss eines Wohnungskredits. CRIOC bedauert, dass mit derartigen Angeboten keinerlei Bedingungen verbunden sind. Verbraucherinformation sei nicht automatisch gleichbedeutend mit Verbraucherschutz. So könne eine Autorisation des Querverkaufs nur unter geregelten Bedingungen erfolgen, ansonsten bestünde Gefahr, dass zunehmend alles außer Kontrolle gerate.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo Nr. 1528 vom 27.07.09 geht es um die Vielzahl von Pestiziden in Obst und Gemüse in Europa, wobei hiervon mehr als 350 verschiedene festgestellt worden seien. Gemäß der Bilanz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit aus dem Jahre 2007 hätte sich insbesondere in Frankreich die Situation verschlechtert: 60% der Proben wiesen Pestizidrückstände auf. Tomaten und Äpfel befänden sich auf dem Prüfstand. 96% der 74300 Lebensmittelproben, die in der EU, Norwegen und Island untersucht worden seien, entsprächen den höchstzulässigen Grenzwerten für Rückstande. Und dennoch hätten Verbraucher Grund zur Besorgnis: In Obst und Gemüse seien mehr als 350 Pflanzenschutzmittel festgestellt worden, in Getreide 72. Im Durchschnitt enthielte ein Viertel der europäischen Proben mehrere verschiedene Produkte. Auch wenn eine Überschreitung der höchstzulässigen Grenzwerte für Rückstände nicht systematisch ein Sicherheitsproblem darstelle, so würden die Gesundheitsbehörden schätzen, dass wiederholte Überschreitungen zum Teil für Krankheiten wie Krebs und Unfruchtbarkeit verantwortlich zeichneten. Dasselbe gelte für Pestizidcocktails. Kürzlich vom Französischen Institut für Gesundheitswesen und Medizinische Forschung durchgeführte Studien bei Personen, die aufgrund ihres Berufes Pestiziden in hohem Maße ausgesetzt seien, hätten bereits die negativen Auswirkungen aufgezeigt. Die französische Organisation MDRGF, Mouvement pour le droit et le respect des générations futures, fordere deshalb auch, den Plan Ecophyto 2018, der den Gebrauch von Pestiziden in der französischen Landwirtschaft um die Hälfte reduzieren soll, dringend in die Tat umzusetzen.

(http://www.inc60.fr)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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