Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet am 11.01.2010 über geplante weitere Sammelklagen für 2200 geschädigte Anleger. Der VKI hatte im Zusammenhang mit den massenhaften Beschwerden über systematische Fehlberatungen durch AWD-Berater beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien den AWD aufgefordert, für jene rund 2200 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion des VKI, deren Ansprüche noch nicht eingeklagt sind, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Dies hätte es ermöglicht, dass das Handelsgericht Wien in den beiden anhängigen Sammelklagen die Vorwürfe des VKI gegen den AWD prozessökonomisch und musterhaft prüfen hätte können. Dies hätte der AWD aber ausdrücklich abgelehnt. Er wolle keinen Vergleich und auch keine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfes der systematischen Fehlberatung. Der VKI werde daher – mit Finanzierung der FORIS AG – die Ansprüche der restlichen rund 2200 Geschädigten in finalen Sammelklagen beim Gericht einbringen, skizzierte Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht, die weitere Vorgangsweise.
(http://www.konsument.at/konsument)
Ein Artikel vom 25.01.2010 von Du Côté des Consommateurs, der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, handelt von dem Entschädigungsangebot der CITIBANK an geschädigte Bankkunden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob ein solches Angebot in dieser Form annehmbar sei. Die CITIBANK hatte in der „Affäre Lehman Brothers“ und den damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen Schlagzeilen gemacht. Tatsächlich hatte sie zahlreichen Kunden Produkte verkauft, die von dieser Bank ausgegeben oder garantiert worden waren oder zum Kauf dieser Produkte geraten. Die Bank war in der Folge insolvent geworden, welches äußerst negative Auswirkungen auf die Ersparnisse vieler Kunden hatte. Unlängst hatte die CITIBANK nun angekündigt, dass sie denjenigen, denen sie diese Produkte verkauft hatte, eine Entschädigung gewähren würde. Die Geschädigten würden jedoch in keinem Fall die Gesamtsumme des investierten Geldes zurückbekommen, sondern höchstens 75%. CRIOC warnt nun davor, das Angebot der Bank gleich von der Hand zu weisen und rät, mögliche gerichtliche Schritte im Vorfeld gut abzuwägen; ein Gerichtsverfahren könne unter Umständen sehr lange dauern und sich als sehr teuer erweisen. Vor allem sei der Ausgang alles andere als sicher, eine Erfolgsgarantie gäbe es nicht. Dieses hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn man der CITIBANK konkret Fehler nachweisen könne. Denjenigen, die trotzdem versuchen wollten, ihr gesamtes Geld zurückzubekommen, wird geraten, in jedem Fall einen Anwalt zu nehmen. Allen anderen empfiehlt CRIOC, das Angebot wahrzunehmen.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der französischen Verbraucherzeitschrift INC Hebdo, die fortan unter dem Namen Conso Info erscheint, geht es in der Ausgabe vom 03.02.2010 um sinkende Bankgebühren, wobei die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Geldinstituten als unerklärlich bezeichnet werden und außerdem der Preisrückgang nicht für alle Bankdienstleistungen gleichermaßen gelte. So weise die französische Verbraucherschutzorganisation CLCV-Mieux vivre votre argent in ihrer letzten Preiserhebung auf eine Erhöhung der Bankgebühren im Falle einer zulässigen Kontoüberziehung hin. Außerdem ließe das Vokabular der Banker eine gewisse Transparenz vermissen. Im Januar veröffentlichte nun CLCV zusammen mit dem Magazin Mieux vivre votre argent die vierte Preiserhebung zu Bankdienstleistungen, wozu mehr als 15000 verschiedene Tarife von 132 Geldinstituten (darunter Internetbanken) analysiert worden waren. Die Ergebnisse ermöglichten den Verbrauchern, die Preispolitik ihrer Bank zu verstehen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Außerdem beklage CLCV, die jährlich zugesandten Kostenaufstellungen seien nicht für alle Bankkunden in klar verständlicher Weise dargestellt.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 1.02.2010 über eine Analyse der Treueprämiensysteme von Supermärkten. Diese würden sich weniger lohnen als sich dies viele Kunden erhofften. Letztlich stellten sie nur einen Köder dar, um an die persönlichen Daten der Kunden zu gelangen. Die Untersuchung hätte ergeben, dass der durchschnittliche Kunde viel ausgeben und lange warten müsse, bevor er einen echten Nutzen aus dem System ziehen könne. Nach Ansicht des australischen Verbraucherverbandes könne das System der Treueboni Verbraucher davon abhalten, Preisvergleiche anzustellen und womöglich an anderer Stelle billigere Produkte zu erwerben. Treuekarten dienten dem Zweck, enorme Datenmengen hinsichtlich des Verbraucherverhaltens zu sammeln, persönliche Daten, die möglicherweise sehr viel mehr wert seien als jegliche Vergütungen. CHOICE ist der Meinung, dass das System der Treueboni den Kunden letztlich Geld kosten könne, wenn dieser z.B. seine Kaufgewohnheiten ändern und sich ausschließlich auf einen Supermarkt beschränken würde.
(http://www.choice.com.au)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)
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