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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtet über die systematische Falschberatung von Anlegern und veröffentlicht eine Klarstellung der Umsatzzahlen mit Immobilienaktien des AWD. Der AWD habe dem VKI mitgeteilt, dass die vom VKI getätigte Aussage, der AWD habe „über 50% des Umsatzes nur mit Immobilienaktien gemacht“, unrichtig sei. Daraufhin verweist der VKI auf Fakten aus AWDUnterlagen und hält seinen Vorwurf gegenüber dem AWD aufrecht, konservative Anleger mit der Empfehlung zum Kauf von Immofinanz- bzw. Immoeast-Papieren systematisch falsch beraten zu haben. Die Fakten aus den AWD-Unterlagen würden deutlich zeigen, dass sich die Vermittlung von Immobilienaktien – bis zum Kursabsturz ab Sommer 2007 – für die Umsatzentwicklung des AWD zu einem immer gewichtigeren Faktor entwickelt hätten. Das habe der AWD auch in den gerichtsanhängigen Sammelklagen des VKI (Sammelklage I vom 30.6.2009) noch nie konkret bestritten. Daher bekräftige der Leiter des Bereiches Recht im VKI, Dr. Peter Kolba, auch den Vorwurf an den AWD, dass über Jahre hinweg konservativen Sparbuchsparern Immobilienaktien als so sicher wie ein Sparbuch empfohlen wurden. Darauf sei die Beratung des AWD ausgerichtet gewesen. So seien die Berater mit Top-Provisionen für Immobilienaktien (bis zu 3,4 Einheiten) motiviert worden, diese Produkte massiv unter das Volk zu bringen. Dazu seien aggressive Motivationsmaßnahmen hinzugetreten, wie „Telefonwettbewerbe“ oder „Motivationsschreiben“, wie etwa das Schreiben eines AWD-Direktors an seine Agenten (bezogen auf Immofinanz), in dem er diese anflehte, die entsprechende Information jedem aus ihrem Bekanntenkreis zu geben und überdies vorgab, so leicht und sicher sei es noch nie gewesen, Geld anzulegen. Der AWD habe Immobilienaktien vertrieben wie warme Semmeln; das zeigten die Zahlen aus den Jahres- und übrigen Berichten, die der VKI über die internen Verhältnisse im AWD erhalten habe, resümiert Dr. Kolba. In diesem Zusammenhang käme es nun darauf an zu zeigen, dass der AWD systematisch „einfachen“ Sparern überproportional, in irreführender Weise und objektiv falsch zur Kapitalanlage in Immobilienaktien geraten habe und den Anlegern daher schadenersatzpflichtig sei.

(http://www.konsument.at/konsument)

In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs, geht es in einem Artikel vom 12.03.2010 um Telefon-Akquise und daraus resultierende Verbraucherbeschwerden. Demnach erhalte CRIOC des Öfteren Beschwerden von Verbrauchern, die sich von ständigen Werbeanrufen belästigt fühlen. Um diesen Bereich zu regeln, reiche der zuständige Minister für Verbraucherschutz in Belgien nun einen Gesetzesänderungsantrag ein. CRIOC weist darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits die „Robinsonlisten“ geführt würden. Neben der „Brief-Robinsonliste“ gegen unerwünschte Werbebriefe, gebe es eine „Telefon-Robinsonliste“, in die sich Personen eintragen lassen könnten, die keine Werbeanrufe mehr erhalten wollen. Dieses System sei jedoch nur für diejenigen Unternehmen relevant, die Mitglieder des belgischen Verbandes für Direktmarketing seien (insgesamt 450), und erfasse demnach weder andere Unternehmen in Belgien, die – u.U. missbräuchlich – Direktmarketing betrieben, noch ausländische Firmen. Folglich sei das System der Robinsonlisten mangelhaft. CRIOC begrüßt daher die Initiative des Ministers. Zudem sei man auf die Idee gekommen, offizielle Listen aufzustellen, in denen die oben genannten restriktiven Bedingungen nicht mehr gelten sollen. Denn hierfür sei nunmehr nicht mehr der belgische Verband für Direktmarketing maßgeblich, vielmehr sei es künftig auch Aufgabe der Telefonanbieter, dafür zu sorgen, dass diese Beachtung finden. In diesem Zusammenhang sei ebenfalls hervorzuheben, dass die Aufnahme in eine Liste auch nicht unverbindlich sei, da die Telefonanbieter mit Sanktionen rechnen müssten. Dies gebe Grund zu der Annahme, dass diese Listen etwas bewirkten. Im Übrigen sollten sich Verbraucher in jedem Fall bewusst sein, dass sie per Gesetz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen könnten. Letztendlich sei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Telefonumfragen hiervon ausgenommen seien, denn es handele sich in diesem Fall nicht um Marketing.

(http://www.oivo-crioc.org)

Die europäische Verbraucherorganisation BEUC befasst sich in ihrem Positionspapier X/014/2010 vom 04.03.2010 mit der Finanzaufsicht auf EU- und nationaler Ebene und Verbraucherinteressen. Das Interesse von BEUC gilt in diesem Zusammenhang der Funktion der Stakeholdergruppen, die die Europäischen Aufsichtsbehörden in den Bereichen des Bankwesens, der Wertpapiere, Versicherungen und der betrieblichen Altersversorgung beraten würden, wenn der Gesetzgebungsentwurf der EU-Finanzaufsicht einmal angenommen werde. Weiterhin befasst sich BEUC mit der Finanzaufsicht auf nationaler Ebene, da die Aufsicht oft Vorrang habe über Verbraucherinteressen (Geschäftsgebarensaufsicht). BEUC stellt diverse Forderungen auf, die von den Entscheidungsträgern bedacht werden müssten, um die fraglichen Punkte besser umzusetzen. So sollte keine der Stakeholdergruppen die Gruppe mit einer Gesamtmehrheit dominieren; jede Stakeholdergruppe sollte sich mindestens zu einem Drittel aus Verbrauchern zusammensetzen, die Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen; ein Minimum von fünf Sitzen in jeder Stakeholdergruppe sollte für Vertreter von Verbrauchern reserviert werden; Verbraucherschutzorganisationen sollten ebenfalls in der Auswahl von geeigneten Konsumentenvertretern einbezogen werden; für verschiedene Zwecke sollten diverse finanzielle Mittel bereitgestellt werden; alle Europäischen Aufsichtsbehörden sollten sich Verbraucherschutz zum Ziel machen; die EU-Behörden sollten nationale Aufsichtsbehörden konsultieren, um eine effektive konsumentenorientierte Marktsteuerung zu gewährleisten.

(http://www.beuc.org)

Der australische Verbraucherverband ACA fordert eine bessere Kennzeichnung von genmanipulierten Lebensmitteln. So berichtet die von ACA publizierte Zeitschrift CHOICE vom 13.02.2010, dass derzeit in Australien eine Überprüfung der Etikettierung von Lebensmitteln im Gange sei, und CHOICE ermutigt die Verbraucher, sich der Forderung nach einer verbesserten Kennzeichnung aller Lebensmittel hinsichtlich gentechnischer Veränderungen anzuschließen. Die Supermärkte seien nun voll mit Lebensmitteln, die von genmanipulierten Pflanzen abstammen könnten, wie z.B. Soja, Mais, Raps und Baumwolle. Die Liste der Lebensmittel, die möglicherweise genmanipulierte Bestandteile enthalten, sei endlos, wobei aufgrund von Gesetzeslücken hinsichtlich der Etikettierung von Lebensmitteln es den Herstellern erlaubt sei, Verbrauchern dies vorzuenthalten. So könnten z.B. Milch- und Fleischprodukte von Tieren stammen, die genmanipuliertes Futter erhalten hätten, was nicht auf dem Etikett vermerkt sein müsse. Verbraucher sollten jedoch das Recht haben, zu entscheiden, ob sie Lebensmittel konsumieren wollen, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder nicht, und das Gesetz solle eine rigorose Offenlegung vorsehen. Außerdem solle es vorschreiben, jegliche genmanipulierten Bestandteile bekanntzumachen, sodass Verbraucher über alle Informationen verfügen, um eine gut informierte Auswahl treffen zu können.

(http://www.choice.com.au)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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