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Gesetzentwürfe

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) berichtet mit Datum vom 11.05.2010 über die begrenzte Haftung für Fluggepäck. Demnach ist die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck auf rund 1100 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte der EuGH. Flugpassagiere können demnach den Betrag nicht getrennt für den direkten Schaden sowie für indirekte und immaterielle Schäden geltend machen. Im Streitfall war ein Spanier von Barcelona nach Porto geflogen, sein dabei aufgegebener Koffer ging verloren. Bei der Fluggesellschaft machte er einen Wert für Koffer samt Inhalt von 2700 Euro geltend, zusätzlich 500 Euro für immaterielle Schäden. Die Haftung von Fluggepäck richtet sich nach dem Abkommen von Montreal aus dem Jahr 1999. Sie ist demnach je Fluggast begrenzt auf 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Das entspricht derzeit 1155 Euro. Dabei ist nach dem Wortlaut des Abkommens aber nicht eindeutig, ob dies insgesamt, oder jeweils einzeln für materielle und immaterielle Schäden gilt. Wie nun der EuGH entschied, ist es die Gesamtgrenze. Das Abkommen erlege den Fluggesellschaften „strenge“ Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung. Zudem wies der EuGH darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Für ihr Handgepäck sind Fluggäste weitgehend selbst verantwortlich.

(http://www.konsument.at/konsument)

In der Zeitschrift des belgischen Verbraucherverbandes CRIOC, Du Côté des Consommateurs, geht es in einem Artikel vom 18.05.10 um eine Initiative zum Verbraucherschutz, die nach der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurfes erfolgte. Der belgische Gesetzgeber will Verbraucher künftig auf die Kosten hinweisen, mit denen sie bei der Aufnahme eines Verbraucherkredits rechnen müssen. So sollen Verbraucher davon abgehalten werden, allzu leichtfertig und ohne größere Überlegungen in allen möglichen Lebenslagen einen Kredit aufzunehmen. Wie dies bereits bei Zigaretten üblich sei, solle künftig auch jedmögliche Werbung für Verbraucherkredite mit einem entsprechenden obligatorischen Warnhinweis verbunden sein und in diesem Fall vor hohen in Verbindung mit dem Kredit in Rechnung gestellten Zinsen warnen. So sei es nun auch in der Werbung für Kredite erforderlich geworden, diverse Maßnahmen zu treffen und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen zu verschärfen, um somit ein effizientes Mittel gegen die Überschuldung aufzustellen, erklärte der Minister für Verbraucherschutz.

(http://www.oivo-crioc.org)

Die Zeitschrift CHOICE des australischen Verbraucherverbandes ACA begrüßt die aktuellen Reformen im Bereich der Finanzberatung. Nachdem die australische Regierung maßgebliche Schritte unternommen habe, um die auf Provisionen basierenden Honorare der Finanzberater abzuschaffen, sieht CHOICE nun die Verbraucher als Gewinner. Diese profitierten nunmehr von einer Beratung, bei der dieses Konfliktpotenzial ausgeräumt sei und die nun in einem Rahmen erfolgen könne, der für mehr Transparenz und Effizienz stehe. Somit hätten mehr Haushalte als bisher die Chance, Vertrauen zu Finanzdienstleistern aufzubauen und deren Beratung in Anspruch zu nehmen. Laut CHOICE werden die Reformen dazu führen, Innovationen, Wettbewerb und maximale Leistungen in der Finanzdienstleistungsbranche voranzutreiben. Dies bedeute wiederum, dass im Vorfeld anfallende Gebühren für Finanzdienstleistungen nicht, wie von manchen behauptet, unbezahlbar seien. Bereits über viele Jahre hinweg vertrat der Verbraucherverband die Meinung, dass gerade das Provisionssystem die Ursache für einen untragbaren Interessenskonflikt im Bereich der Finanzberatung darstellte. Solchermaßen hätte es dazu führen können, dass Verbrauchern risikoreiche oder qualitativ minderwertige Finanzprodukte verkauft worden seien.

(http://www.choice.com.au)

In einem Positionspapier der belgischen Verbraucherorganisation BEUC, X/030/2010 vom 06.05.10, geht es um E-Commerce und damit verbundene Anforderungen an einen umfassenderen Verbraucherschutz. Die spezifischen Erfordernisse des Online-Handels machten einen umfassenderen Verbraucherschutz und umfangreichere Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf die Verbraucher unumgänglich. Um effektive Maßnahmen und gleichzeitig gesetzliche Regelungen in diesem Bereich zu treffen, sei es von großer Bedeutung, das Verbraucherverhalten besser zu ergründen und zu verstehen, weshalb nicht mehr Geschäfte Online getätigt würden. BEUC fordert die Europäische Kommission auf, diesbezüglich Studien durchzuführen. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen der EU seien unzureichend und müssten den neuen Herausforderungen des E-Commerce angepasst werden. Im Folgenden werden mehrere Punkte aufgelistet, die dringend einer Änderung gesetzlicher Maßnahmen bedürfen.

(http://www.beuc.org)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg)


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