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Gesetzentwürfe
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Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die wöchentlich erscheinende französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 1411 vom 4.12.2006 über vorsätzliche Irreführung der Verbraucher, im konkreten Fall eine Falschetikettierung von Aprikosen. Von 27 Stichproben, die im Sommer 2006 von einer französischen Verbraucherorganisation (DGCCRF) durchgeführt wurden, entsprachen 52 % nicht der auf dem Etikett angegebenen Sorte. Es wurde vor allem die Handelsmarke Orangered überprüft, die sich durch ihre hohe Qualität auszeichnet. Einige skrupellose Händler nutzten den Bekanntheitsgrad dieser Marke und das damit verbundene Qualitätsimage, um geschmacklich minderwertige Früchte als Orangered auszuzeichnen. Aber auch andere Handelsmarken, die für ihre gute Qualität bekannt sind, waren betroffen. Hier werde eindeutig in betrügerischer Absicht vorgegangen, betont DGCCRF, es sei diesbezüglich zu mehreren Verurteilungen gekommen.

(http://www.inc60.fr)

In der Zeitschrift Du Côté des Consommateurs der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC vom 14.12.2006 geht es um einen Wettbewerb zum Thema Gesundheit. 22 belgischen Kommunen wurde als Sieger des Wettbewerbs „Commune en forme“ vom Gesundheitsminister ein Preis überreicht. Ziel war die Vermittlung der Botschaft: “Ernähren Sie sich ausgewogen, bewegen Sie sich mehr“, dies mittels origineller lokaler Projekte. Diese von CRIOC koordinierte Aktion stellt eine strategische Axe des 'Nationalen Plans Ernährung-Gesundheit' dar. Im Folgenden werden die 22 verschiedenen preisgekrönten Projekte kurz vorgestellt, was auch eine Anleitung darstellen kann für andere Kommunen und lokale Gruppen, die sich der Bewegung anschließen wollen.

(http://www.oivo-crioc.org)

Ein Positionspapier der europäischen Verbraucherorganisation BEUC mit Sitz in Brüssel, X/089/0026 vom 10.12.2006, befasst sich mit einem offenen Brief von europäischen Verbrauchern an die MdEP. Darin geht es zum einen um die Richtlinie des Fernsehens ohne Grenzen, die 1989 verabschiedet wurde und nach Meinung der Verbraucher für das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und den finanziellen Erfordernissen der Rundfunkgesellschaften steht. Sie befürchten, dass eine Änderung dieser Richtlinie dieses Gleichgewicht zerstören könnte und fordern die MdEP auf, dagegen zu stimmen. Außerdem fordern sie dieselben auf, für eine Einschränkung der an Kinder gerichteten Werbespots für Lebensmittel, die reich an Fett, Zucker und Salz sind, zu stimmen. Im November 2006 hatten bereits 53 europäische Minister eine Aufforderung der WHO nach einer strengeren Gesetzgebung in diesem Bereich befürwortet. Als Letztes werden die Abgeordneten aufgefordert, Product Placement zu verbannen, da dies nichts Weiteres als versteckte Werbung darstelle. Auch hier wären es wiederum die Kinder, die am meisten manipuliert werden würden.

(http://www.beuc.org)

In der monatlich publizierten Zeitschrift Informationen zum Verbraucherrecht des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird in einem Artikel vom 7.12.2006 über Schadenersatz für Flugpassagiere wegen Streikes berichtet. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt haben Passagiere Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadenersatz, wenn ein Flug wegen eines Streiks des Bodenpersonals gestrichen wird. Maßgebend für den Schadenersatzanspruch sei, ob sich die Airline rechtzeitig auf den Streik einstellen und Ersatzpersonal einsetzen könne. Eine Ausnahme gilt nach dem Richterspruch nur, wenn der Streik des eigenen Personals für die Fluggesellschaft ein „außergewöhnlicher Umstand“ war. Dies sei aber nur der Fall, wenn es sich um einen spontanen Streik gehandelt habe, auf den sie nicht vorbereitet gewesen sei. Das Gericht gab mit seinem Urteil einer diesbezüglichen Schadenersatzklage von Passagieren gegen eine Fluggesellschaft statt.

(http://www.konsument.at/konsument/)

In der niederländischen Zeitschrift Tijdschrift voor Consumentenrecht Nr. 5/2006 berichten S.W. Ammerlaan und D.J. Janssen über die Errichtung einer Behörde für Verbraucherrecht („Consumentenautoriteit“) in den Niederlanden zum 1.1.2007. Diese geht zurück auf die sog. Enforcement-Verordnung 2006/2004 und dient dem Ziel, die Anzahl der Verstöße gegen das Verbraucherrecht durch entsprechende Gesetzgebung zu verringern und Kenntnisse über die entsprechende Materie in einer Behörde zusammen zu führen. In den Niederlanden werde mit der Durchsetzung des zivilrechtlichen Verbraucherrechts durch eine öffentlich-rechtliche Behörde Neuland beschritten. Die Behörde soll immer dann eingreifen, wenn die Verletzung von Verbraucherrecht von allgemeiner Bedeutung ist. Die Behörde hat, um ihr Aufsichtsrecht wahrzunehmen, Betretungsrechte und das Recht, Proben zu nehmen und Kopien zu machen, sie hat einen Anspruch auf Auskunft und darf die Identität von Personen feststellen. Zur Durchsetzung des Verbraucherrechts steht der Behörde ein neues Antragsverfahren vor dem Gerichtshof zur Verfügung, ferner die Auferlegung eines Zwangsgelds oder einer Geldbuße. Als letzte Möglichkeit kann sie einen Rechtsverstoß außerdem veröffentlichen.

(http://www.uitgeverijparis.nl/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg; Übersetzung aus dem Holländischen (TvC): Inga Resonke, Bielefeld)


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