Suchen nach Urteil (ID):
Zu diesem Heft/In this issue
Gesetzentwürfe
Probeheft/Abo

Verbraucherzeitschriften im Ausland

Abstracts

Die französische Verbraucherzeitschrift INC Hebdo berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 1416 vom 15.01.07 darüber, dass Sony wegen Irreführung von Kunden und Kopplungsgeschäften im Online-Musikhandel verurteilt wurde. Mitte Dezember 2006 hatte die französische Verbraucherschutzorganisation UFC-Que choisir ein Gerichtsurteil erwirkt, infolgedessen Sony vom Landgericht Nanterre verpflichtet wurde, künftig in seinem Download-Shop deutlich darauf hinzuweisen, dass Musik-Downloads von seiner Website Connect nur von einem Sony-Walkman abgespielt werden können und dieser umgekehrt auch nur Musikstücke wiedergeben kann, die von Connect bezogen wurden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sony seiner Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern nicht nachgekommen ist – mehr noch, diese durch bewusstes Verschweigen von Tatsachen arglistig getäuscht hat. Das Unternehmen muss nun auch auf den Verpackungen seiner Produkte deutlich darüber aufklären, dass nur Kauf-Musikstücke von Sony mit Hardware aus demselben Hause harmonieren. Zusätzlich wurde Sony dazu verpflichtet, das entsprechende Urteil auf seiner Homepage zu veröffentlichen. In derselben Angelegenheit hat UFC-Que choisir auch gegen Apple und seine Plattform iTunes Store ein Verfahren angestrengt.

(http://www.inc60.fr)

Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation CRIOC, Du Côté des Consommateurs vom 26.12.2006, beschäftigt sich mit Fragestellungen zur Liberalisierung des Strommarktes. Anlässlich des Europäischen Rates vom Dezember 1996 hat das Europäische Parlament die Richtlinie 96/92/EU verabschiedet, die gemeinsamen Regeln hinsichtlich des Binnenmarktes für Strom betreffend. Diese Richtlinie sieht vor, dass die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes zum 1. Januar 2007 zu erfolgen hat und dass derjenige welcher Energie verkauft nicht mehr gleichzeitig das Verteilernetz verwalten kann. Im Folgenden geht es darum, was diese Liberalisierung für den einzelnen Verbraucher mit sich bringt und welche Kriterien bei der Wahl eines Energielieferanten zu berücksichtigen sind.

(http://www.oivo-crioc.org)

In der Online-Ausgabe 12/06 der Zeitschrift CHOICE der Australian Consumers’ Association wird die Frage nach einem fairen Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material aufgeworfen. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen zum Gebrauch von Musik- und Videomaterial würden den Erwartungen der Verbraucher nicht entsprechen. Sollte der Gesetzesentwurf zur Änderung des Urheberrechts in Kraft treten, setzten sich Verbraucher mit ganz alltäglichen Dingen, wie z.B. dem Gebrauch ihres MP3- Players oder dem Hochladen ihres eigenen Web-Videos der Gefahr harter Strafen aus. CHOICE kritisiert das australische Urheberrechtsgesetz und kommt zu dem Schluss, dass fast alle diesbezüglichen Änderungen in jüngster Zeit die Inhaber von Urheberrechten begünstigt hätten. Für die Verbraucher wäre die neue Regelung mit weniger Rechten und drakonisch verschärften Strafmassnahmen verbunden. CHOICE setzt sich dafür ein, dass Verbraucher das Recht auf einen fairen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material erhalten und nicht zu Unrecht kriminalisiert werden.

(http://www.choice.com.au/)

Im Journal of Consumer Policy, Niederlande, Band 29, Nr. 3, September 2006, geht es in einem von mehreren Autoren der Universität von Oregon gemeinsam verfassten Artikel um neuartige und zunehmend beliebte Versicherungsprodukte in den USA: verbraucherorientierte Gesundheitspläne, Consumer Directed Health Plans (CDHPs), die darauf ausgerichtet sind, die Beteiligung von Verbrauchern an ihre Gesundheitsvorsorge betreffende Entscheidungen zu erhöhen. Mit Hilfe von quantitativen und qualitativen Methoden werden Charakteristika von Angestellten in einer grossen Firma untersucht, die sich freiwillig für diese Gesundheitspläne registrieren. Es stellte sich heraus, dass angestellte Bewerber von CDHPs mit einem hohen stundenweisen Selbstbehalt wesentlich gesünder waren und einen höheren Bildungsabschluss hatten als Bewerber von bevorzugten Anbieterunternehmen.

In der Zeitschrift Konsument, Heft 1/2007, des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) geht es in einem Artikel um menschenverachtende Bedingungen bei der Produktion von Feuerwerksartikeln, derer sich kaum jemand bewusst sei. Die meisten Opfer der Pyrotechnikindustrie, einem Millionengeschäft, seien bei der Erzeugung der Feuerwerkskörper zu beklagen. Längst schon sei ein Großteil der Produktion in Länder der Dritten Welt ausgelagert worden, und neun von zehn Feuerwerkskörpern weltweit kämen heute aus China. 7000 Fabriken gäbe es dort, die eine halbe Million Menschen beschäftigten, wobei die Dunkelziffer wesentlich höher sein dürfte. Viele zugelassene Fabriken gingen dazu über, besonders gefährliche Produktionsaufträge an Subunternehmen weiterzuleiten, die sie wiederum in Heimarbeit vergäben – an (kinderreiche) Familien. In den letzten 20 Jahren wurden laut offizieller Statistik rund 10.000 Menschen Opfer von Unfällen in Feuerwerksfabriken.

(http://www.konsument.at/konsument/)

(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg; Übersetzung aus dem Holländischen (TvC): Inga Resonke, Bielefeld)


Copyright © 2000-2006 by vur-online.de, all rights reserved.