Verbraucherzeitschriften im Ausland
Abstracts
Die französische Verbraucherzeitschrift INC
Hebdo berichtet in ihrer Ausgabe Nr. 1416
vom 15.01.07 darüber, dass Sony wegen
Irreführung von Kunden und Kopplungsgeschäften
im Online-Musikhandel verurteilt
wurde. Mitte Dezember 2006 hatte die
französische Verbraucherschutzorganisation
UFC-Que choisir ein Gerichtsurteil erwirkt, infolgedessen
Sony vom Landgericht Nanterre
verpflichtet wurde, künftig in seinem
Download-Shop deutlich darauf hinzuweisen,
dass Musik-Downloads von seiner Website
Connect nur von einem Sony-Walkman
abgespielt werden können und dieser umgekehrt
auch nur Musikstücke wiedergeben
kann, die von Connect bezogen wurden. Das
Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sony
seiner Informationspflicht gegenüber den
Verbrauchern nicht nachgekommen ist –
mehr noch, diese durch bewusstes Verschweigen
von Tatsachen arglistig getäuscht
hat. Das Unternehmen muss nun auch auf
den Verpackungen seiner Produkte deutlich
darüber aufklären, dass nur Kauf-Musikstücke
von Sony mit Hardware aus demselben Hause
harmonieren. Zusätzlich wurde Sony dazu
verpflichtet, das entsprechende Urteil auf
seiner Homepage zu veröffentlichen. In derselben
Angelegenheit hat UFC-Que choisir
auch gegen Apple und seine Plattform iTunes
Store ein Verfahren angestrengt.
(http://www.inc60.fr)
Die Zeitschrift der belgischen Verbraucherschutzorganisation
CRIOC, Du Côté des
Consommateurs vom 26.12.2006, beschäftigt
sich mit Fragestellungen zur Liberalisierung
des Strommarktes. Anlässlich des Europäischen
Rates vom Dezember 1996 hat
das Europäische Parlament die Richtlinie
96/92/EU verabschiedet, die gemeinsamen
Regeln hinsichtlich des Binnenmarktes für
Strom betreffend. Diese Richtlinie sieht vor,
dass die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes
zum 1. Januar 2007 zu erfolgen hat
und dass derjenige welcher Energie verkauft
nicht mehr gleichzeitig das Verteilernetz verwalten
kann. Im Folgenden geht es darum,
was diese Liberalisierung für den einzelnen
Verbraucher mit sich bringt und welche Kriterien
bei der Wahl eines Energielieferanten
zu berücksichtigen sind.
(http://www.oivo-crioc.org)
In der Online-Ausgabe 12/06 der Zeitschrift
CHOICE der Australian Consumers’ Association
wird die Frage nach einem fairen Umgang
mit urheberrechtlich geschütztem
Material aufgeworfen. Die vorgeschlagenen
gesetzlichen Regelungen zum Gebrauch
von Musik- und Videomaterial würden den
Erwartungen der Verbraucher nicht entsprechen.
Sollte der Gesetzesentwurf zur Änderung
des Urheberrechts in Kraft treten, setzten
sich Verbraucher mit ganz alltäglichen
Dingen, wie z.B. dem Gebrauch ihres MP3-
Players oder dem Hochladen ihres eigenen
Web-Videos der Gefahr harter Strafen aus.
CHOICE kritisiert das australische Urheberrechtsgesetz
und kommt zu dem Schluss,
dass fast alle diesbezüglichen Änderungen
in jüngster Zeit die Inhaber von Urheberrechten
begünstigt hätten. Für die Verbraucher
wäre die neue Regelung mit weniger
Rechten und drakonisch verschärften Strafmassnahmen
verbunden. CHOICE setzt sich
dafür ein, dass Verbraucher das Recht auf einen
fairen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem
Material erhalten und nicht zu Unrecht
kriminalisiert werden.
(http://www.choice.com.au/)
Im Journal of Consumer Policy, Niederlande,
Band 29, Nr. 3, September 2006, geht es in
einem von mehreren Autoren der Universität
von Oregon gemeinsam verfassten Artikel
um neuartige und zunehmend beliebte
Versicherungsprodukte in den USA: verbraucherorientierte
Gesundheitspläne,
Consumer Directed Health Plans (CDHPs),
die darauf ausgerichtet sind, die Beteiligung
von Verbrauchern an ihre Gesundheitsvorsorge
betreffende Entscheidungen zu erhöhen.
Mit Hilfe von quantitativen und qualitativen
Methoden werden Charakteristika von Angestellten in einer grossen Firma
untersucht, die sich freiwillig für diese Gesundheitspläne
registrieren. Es stellte sich
heraus, dass angestellte Bewerber von
CDHPs mit einem hohen stundenweisen
Selbstbehalt wesentlich gesünder waren und
einen höheren Bildungsabschluss hatten als
Bewerber von bevorzugten Anbieterunternehmen.
In der Zeitschrift Konsument, Heft 1/2007,
des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation
(VKI) geht es in einem Artikel
um menschenverachtende Bedingungen
bei der Produktion von Feuerwerksartikeln,
derer sich kaum jemand bewusst sei.
Die meisten Opfer der Pyrotechnikindustrie,
einem Millionengeschäft, seien bei der Erzeugung
der Feuerwerkskörper zu beklagen.
Längst schon sei ein Großteil der Produktion
in Länder der Dritten Welt ausgelagert worden,
und neun von zehn Feuerwerkskörpern
weltweit kämen heute aus China. 7000 Fabriken
gäbe es dort, die eine halbe Million
Menschen beschäftigten, wobei die Dunkelziffer
wesentlich höher sein dürfte. Viele zugelassene
Fabriken gingen dazu über, besonders
gefährliche Produktionsaufträge an
Subunternehmen weiterzuleiten, die sie
wiederum in Heimarbeit vergäben – an (kinderreiche)
Familien. In den letzten 20 Jahren
wurden laut offizieller Statistik rund 10.000
Menschen Opfer von Unfällen in Feuerwerksfabriken.
(http://www.konsument.at/konsument/)
(Übersetzungen: Doris Luik, Hamburg; Übersetzung aus dem Holländischen (TvC): Inga Resonke, Bielefeld)
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