Das aktuelle Interview
25 Jahre Bund der Versicherten e. V. (BdV)
Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, Henstedt-Ulzburg
Der BdV ist dieses Jahr 25 Jahre alt geworden. Ein Anlass die Vergangenheit ein wenig Revue passieren zu lassen und zugleich in die Zukunft zu blicken. Auf welchem Gebiet war der BdV besonders erfolgreich?
Mit seinen mehr als 50.000 Mitgliedern ist der BdV unangefochten Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Er wird nicht nur von seinen Mitgliedern, sondern auch von Medien, Wissenschaft und Politik als verlässlicher Ratgeber geschätzt. Zu den größten Erfolgen gehören, dass der Gesetzgeber lang laufende Sachversicherungen (10-Jahres-Verträge) seit Mitte 1994 verboten hat und die bahnbrechenden Urteile aus dem Jahre 2005 im Bereich der Lebensversicherung. Hier hatten das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof umfangreiche Änderungen im Bereich der Transparenz und der Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen angemahnt. Der Gesetzgeber wird mit Umsetzung des neuen VVG wesentliche Teile der Urteile berücksichtigen. Aktuell kämpfen wir im Zusammenhang mit Nachforderungen aus gekündigten Lebensversicherungsverträgen um höhere Rückkaufswerte und um die Frage, wann Ansprüche ehemaliger Versicherungsnehmer ver-jähren. Die seit 1992 jährlich stattfindenden Wissenschaftstagungen des BdV erfahren wegen ihrer richtungweisenden Themen und hohen Kompetenz große Beachtung.
Welche Hauptaufgaben sehen Sie in der Zukunft?
Insbesondere das neue Versicherungsvertragsrecht wird uns in naher Zukunft beschäftigen. Auch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie wird von uns sehr aufmerksam beobachtet und kommentiert werden. Zu der konsequenten Arbeit für den Verbraucherschutz auf dem weiten Feld der privaten Versicherungen kommt künftig ein neuer Schwerpunkt hinzu: die Altersplanung. Altersplanung beinhaltet wesentlich mehr als nur die Frage der richtigen Geldanlage. Es geht auch um die Absicherung im Alter bei Krankheit, Pflege- oder Bedürftigkeit. Auf diesem Gebiet gibt es noch eine Menge Aufklärungs- und Gestaltungsarbeit für den BdV. Wir streben ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher und privater Altersplanung an.
Die Wissenschaftstagung des BdV findet dieses Jahr zum 17. Mal am 10./ 11.05.2007 in Bad Bramstedt (bei Hamburg) statt. Wo liegt thematisch der Schwerpunkt?
Schwerpunkte der diesjährigen Wissenschaftstagung werden das neue VVG sowie die Gesundheitsreform und deren Folgen sein. Darüber hinaus werden wir dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere im Versicherungswesen, einen breiten Raum geben. Auch Erfahrungsberichte aus der Praxis, wie neue Versicherungsangebote von Discountern und Probleme der Restschuldversicherung, werden beleuchtet. Erstmals werden wir am Vorabend der Wissenschaftstagung am 9. Mai 2007 einen Workshop „Junge Versicherungswissenschaft“ haben.
Welche Akzente müssen im Hinblick auf das neue VVG noch gesetzt werden?
Für Verbraucher ist eine ausreichende Beratung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sehr wichtig. Wir befürworten deshalb eine gesetzliche Regelung der Beratungspflicht. Die Möglichkeit auf eine Beratung zu verzichten, sollte der Gesetzgeber nicht zulassen. Ausnahmen darf es auch bei Abschlüssen über das Internet nicht geben. Die Beratungspflicht darf darüber hinaus nicht von der Höhe der Prämie abhängig gemacht werden.
Auch wenn die Versicherungswirtschaft noch dagegen Sturm läuft: Das so genannte Policenmodell darf es zukünftig nicht mehr geben. Dem Versicherungsnehmer müssen vor Vertragsabschluss sämtliche Unterlagen vorliegen.
Der Gesetzgeber sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer sollte an allen Vermögenswerten angemessen beteiligt werden. Dazu müssen auch festverzinsliche Anlagen gehören.
Sehr viele kapitalbildende Versicherungen werden vorzeitig gekündigt. Der Rückkaufswert beträgt in den ersten Jahren häufig sogar null. Eine Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit würde das Problem stark mildern. Der Gesetzgeber täte gut daran, im Versicherungswesen ein verbrauchergerechteres Provisionssystem vorzuschreiben.
Die Restschuldversicherung ist derzeit ein großes Thema. Wo sehen Sie die Hauptproblematik und empfehlen sich hier Maßnahmen des Gesetzgebers?
Die klassische Form der Restschuldversicherung – als Spezialform der Risikolebensversicherung – ist eine gute Möglichkeit, mit der Kreditnehmer das Todesfallrisiko sehr günstig absichern können. Gerade bei Baufinanzierungen gehört diese Versicherung zu den Verträgen, die sinnvollerweise abgeschlossen werden sollten. Problem ist, dass Geldinstitute die Restschuldversicherungen auch bei Ratenkrediten aggressiv vertreiben und dabei den Kunden nicht ausreichend darüber informieren, welche Kosten für den Kunden tatsächlich anfallen. Der Gesetzgeber sollte vorschreiben, dass die Kosten einer Restschuldversicherung immer in die Effektivzinsberechnung einbezogen werden. Damit würde man den weit verbreiteten Missbrauch mit überteuerten Restschuldversicherungen verhindern können.
Die Lebensversicherung befindet sich derzeit hinsichtlich der rechtlichen Bewertung im Umbruch. Welche Änderungen sind aus Ihrer Sicht notwendig?
Die Gerichte und der Gesetzgeber haben erkannt, dass unzäh-lige Regelungen, die Kapitallebensversicherung betreffend, dringend verbessert werden müssen. Von der Versicherungswirtschaft, die bereits Ende 2005 eine „große Transparenzoffensive“ angekündigt hat, ist leider noch nichts zu spüren. Transparenz aber ist in einem Umfeld, in dem sich der Staat aus immer mehr Aufgaben herauszieht, unverzichtbar. Der Verbraucher muss in die Lage versetzt werden, dass er die unzähligen und umfangreichen Angebote auch vergleichen kann. Dazu gehört im Bereich der Kapitallebensversicherung die Aufteilung der Prämie in den Risiko-, Verwaltungs-, Vertriebs- und Sparanteil. Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Forderungen der höchsten deutschen Gerichte zeitnah und ohne Ausnahmen umzusetzen.
Der BdV ist neben dem vzbv ein starker Partner der VuR. Nach der Neuausrichtung ist das Versicherungsrecht zu einer der drei Hauptsäulen der Zeitschrift avanciert. Welche Themen sollten dort in Zukunft verstärkt behandelt werden?
Wir freuen uns, dass das Thema Versicherungen ein wichtiges Thema der Zeitschrift VuR ist und auch noch weiter ausgebaut werden soll. Dass dabei auch das Thema VVG-Reform einen breiten Raum einnehmen wird, freut uns. Darüber hinaus sollte verbraucherfreundlichen Urteilen ein größerer Rahmen gegeben werden. Alle Akteure aus dem Bereich des Verbraucherschutzes sind zu mobilisieren, damit viele Urteile veröffentlicht werden. Wir brauchen ein Gegengewicht zur Publikationsreihe der Versicherungswirtschaft.
Interview: Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg
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