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Gesetzentwürfe
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Das aktuelle Interview

Aktuelle verbraucherrechtspolitische Fragestellungen

Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger, Mainz

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 11.05.2007 die Überprüfung des Verbraucheraquis begrüßt, aber angemahnt, dass die nationale Gesetzgebung für den Verbraucherschutz primär verantwortlich bleiben soll und eine Vollharmonisierung nur punktuell in Erwägung zu ziehen sei (siehe Verbraucherrecht aktuell - in diesem Heft). Auch in der Literatur wird eine Vollharmonisierung – aus ganz unterschiedlichen Gründen – zum Teil äußert kritisch gesehen, die EU-Kommission ist aber offenbar zu ihrer Umsetzung in Teilbereichen festentschlossen.Wie sehen sie die zukünftige Entwicklung?

Eine Harmonisierung im Raum der Europäischen Union ist richtig und gewollt. Es ist sinnvoll, in Europa ein einheitliches Recht zu schaffen. Nur so kann die Europäische Union auch nach innen zusammenwachsen. Man sollte allerdings bedenken, dass die Schutzstandards für Verbraucher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Sie werden für die Bundesrepublik Deutschland im Zweifel besser sein als es die Europäische Union anstrebt. Der bessere Schutzstandard in den einzelnen Staaten sollte meines Erachtens erhalten bleiben.

Das Sicherheitskonzept des Innenministeriums sieht Online-Durchsuchungen zur Strafverfolgung vor. Dazu sollen kleine Programme auf den Rechner des Bürgers eingeschleust werden dürfen.Darf es „Staatstrojaner“ geben?

Man muss hier äußerst vorsichtig vorgehen. Es geht um ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit. Dass wir einer terroristischen Bedrohung gegenüberstehen, lässt sich nicht leugnen. Es darf aber nicht sein, dass Freiheit in zu großem Maße zugunsten von Sicherheit geopfert wird. Auch die Herstellung von Sicherheit dient ja letztlich der Freiheit. Wenn überhaupt nötig, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen äußerst eng begrenzt formuliert sein. Solche Durchsuchungen dürfen allenfalls bei konkreten Anhaltspunkten für die Begehung allerschwerster Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder gegen Leib oder Leben seiner Bürger zulässig sein.

Weiter darf man dabei kaum gehen. Ich denke, dass zu diesem Thema noch viel Diskussionsbedarf besteht und der Gesetzgeber sich darüber im Klaren sein muss, wieweit er Freiheiten einschränken will und kann. Dass es sich um erhebliche, nur in äußerst engen Grenzen tolerierbare Eingriffe in die Privatsphäre handelt, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Festplatte oder der PC quasi Online-Tagebücher des Bürgers darstellen und damit den höchstpersönlichen Bereich betreffen.

Der Verkauf von Darlehenspaketen ist derzeit in aller Munde. Dürfen sich an dem Handel mit ungekündigten, nicht problematischen Krediten auch die regionalen Sparkassen und Kreditinstitute mit Landesanteilen beteiligen?

Das ist problematisch. Anders als Geschäftsbanken haben Sparkassen und Kreditinstitute mit Landesanteilen einen öffentlichen Auftrag. Man muss überlegen, ob es sich nicht bei den Organen der Sparkassen und Kreditinstitute mit Landesanteilen um Amtsträger handelt, die anderen Regelungen und strengeren Verpflichtungen unterliegen als Vorstände oder Akteure von Geschäftsbanken.

CDU und FDP haben die Schrottimmobilienproblematik in Anfragen, Hearings und Gesprächen wieder aufgegriffen. Vom Bundesministerium der Justiz ist hingegen diesbezüglich nichts mehr zu hören. Sehen Sie eine Möglichkeit den Betroffenen auf politischem Weg Hilfe anbieten zu können?

Gegenwärtig sehe ich leider keine konkrete Möglichkeit dazu. Es ist zunächst zu klären, ob die Ergebnisse der Rechtsprechung für die Verbraucher insgesamt akzeptabel sind oder eher nicht. Darüber wird unter den Fachleuten gestritten. Es geht beispielsweise um die Beantwortung schwieriger Beweislastfragen. Es sind derzeit noch Prozesse zu der Problematik anhängig. Man sollte den gesamten Komplex aufgreifen, wenn die Gerichte entschieden haben und dann noch Regelungsbedarf festzustellen ist.

Interview: Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg


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