Editorial
Norbert Reich 70 Jahre alt
Norbert Reich, am 9. September 2007 siebzig Jahre alt geworden, hat in der Privatrechtsentwicklung seit Beginn der 70er Jahre eine sehr bedeutsame Rolle gespielt. Als einer der wenigen seiner Generation mit internationaler Ausbildung, sowohl in den USA wie in der UdSSR, hat er von Anfang an die Regulierungsaufgabe des Rechts auf den Märkten und den Schutz der Verbraucher in den Mittelpunkt seiner Forschungsarbeiten gestellt. Der kritische Geist der Frankfurter Rechtsfakultät hat ihn seit seinem Studium beflügelt. Nach den juristischen Abschlussprüfungen war er zunächst in einem Verlag mit aufklärerischem Programm aktiv, bevor seine wissenschaftliche Laufbahn einsetzte. Nach der Frankfurter Habilitation im Jahre 1972 war er zunächst an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg, dann an dem reformierten Hamburger juristischen Fachbereich und ab 1982 an der Universität Bremen tätig, neun Jahre davon als Direktor des Zentrums für Europäische Rechtspolitik, von 2001 bis 2004 schließlich Rektor der Graduate School of Law in Riga und zudem zwischen durch Gastprofessor an den Universitäten Montpellier, Fribourg, Keele, Luzern und Tartu (Estland).
Er hat zu Beginn der 70er Jahre einen Band über marxistische und sozialistische Rechtstheorie herausgegeben, mit Texten von Paschukanis und anderer sowjetischer Rechtstheoretiker, über die zu informieren während des Kalten Krieges weithin verpönt war. Der bornierte Teil der deutschen Privatrechtslehre konnte jedoch zwischen Information und Übernahme nicht unterscheiden. Dass die Marktwirtschaft nicht ohne systematische staatliche Interventionen gegen Machtbildung und im Hinblick auf Angewiesenheits- und Unterlegenheitskonstellationen funktionieren kann, stand im Mittelpunkt des Reich’schen Denkens, von seiner Schrift „Markt und Recht“ (1977) über die von ihm initiierte Zeitschrift „Journal of Consumer Policy“ bis zu seinem in mehreren Auflagen erschienenen grundlegenden und aktuellen Lehrbuch zum europäischen Verbraucherrecht. Vom Arzneimittelmarkt bis zur Raumfahrt hat Norbert Reich seine Rechtsgrundsätze auch für die verschiedenen Einzelmärkte konkretisiert. Vom Verbraucherrecht führt sein Weg zunehmend auch in das Umweltrecht, stets mit einem starken europarechtlichen Akzent. Norbert Reich hat die europäische Richtlinien- und Verordnungsgebung des Privatrechtssektors rechtspolitisch vorbereitet und nachbearbeitet. Sein Einfluss war hier nicht zu unterschätzen, zumal er auf der Basis seiner Vielsprachigkeit die Kommunikation mit den rechtspolitisch führenden Privatrechtlern in West-, Nord- und Osteuropa, aber auch in Nord- und Südamerika besonders vertiefen konnte. Für Forschungsarbeiten zur europäischen Rechtsentwicklung hat er in bemerkenswertem Maß Fördergelder der Europäischen Kommission eingeworben, mit denen der wissenschaftliche Nachwuchs arbeiten konnte. Insbesondere die vielfältigen Veröffentlichungen des Zentrums für Europäische Rechtspolitik unter seiner Regie zeigen, wie anregend er jeweils auf die jüngeren Generationen gewirkt hat.
Das nationale Recht hat er dabei nie vernachlässigt. Federführend hat er zum Zustandekommen des BGB-Alternativkommentars beigetragen, der mit seinem rechtstheoretischen und sozialwissenschaftlichen Anspruch die traditionelle Kommentarliteratur herausgefordert hat, jedoch ob der zunehmenden Heterogenität seiner Autoren nicht in weitere Auflagen gelangt ist. Die Studienreform hat Norbert Reich sehr ernst genommen, vor allem unter dem Aspekt früherer Heranführung der Lernenden an die geistige Selbständigkeit. Auf den Konnex des geschriebenen Rechts mit der Rechtspraxis, mit Ökonomie und Sozialwissenschaft hat er durchgehend geachtet. Unter den vielen facettenreichen Schülern, die seine gedankliche Linie um- und fortgesetzt haben, sind in der ersten Reihe Klaus Tonner und Hans Micklitz zu nennen.
In den rechtspolitischen Auseinandersetzungen hat Norbert Reich ein erhebliches Maß an Zivilcourage bewiesen. So hat er etwa auf einem Deutschen Juristentag, in dem die Privatrechtler bei der Auseinandersetzung um die sittenwidrigen Höchstzinskredite der Teilzahlungsbanken seit Mitte der 70er Jahre durch einen Vortrag verdummt werden sollten, der die niedrigeren Zinsen der Universalbanken als Dumpingangebote charakterisierte, praktisch als einziger Redner standgehalten und die Verhältnisse zurechtgerückt, bis ihn die Unruhe der Interessenvertreter stoppte. Er ist wegen seiner kritischen Haltung und seiner rechtlichen Vorgaben für die Marktentwicklung immer wieder scharf angegriffen worden, vor allem von Juristen wie Klaus Adomeit, die ihr eigenes Rechtsgebiet aufgrund marktideologischer Obsessionen am liebsten auflösen würden (wie Adomeit das Arbeitsrecht). Die große Anerkennung im europäischen Raum hat es Norbert Reich ermöglicht, hierauf eher milde zu reagieren. Unermüdlich hat er versucht, auch den Konsumenten zum citoyen zu machen. Selbst als das europäische Recht noch ausschließlich auf Garantien für die Wirtschaftsubjekte zielte, hat er aus diesen stets Bürgerrechte abgeleitet, auf Schutz vor Desinformation und Übervorteilung. Diese Linie hat er in den historischen Friktionen der letzten Jahrzehnte verlässlich durchgehalten.
Ein großer stabiler Mann, war er zugleich ein Marathoni, auch sportlich. Wenn ihm ein deutlich kleinerer japanischer Gastprofessor entgegentrat, beugte er sich in seiner Liebenswürdigkeit nicht zu ihm herunter, sondern suchte breitbeinig die Annäherung an die Augenhöhe. Er war und ist ein Familienmensch, konnte aber auch in tiefsten Liebeskummer versinken. Er ist stolz auf seine beiden Söhne und hat die liebevolle Zuneigung seiner Ehefrau Renate für seine zweite Lebenshälfte gewonnen. Er schätzt das literarische Zitat, besonders von Heine, Dostojewski und Thomas Mann, auch wenn es manchmal nur schwer mit dem Rechtsstoff zu verbinden ist. Er war und ist ein großer Reisender, der neben den Gesprächspartnern im Privatrecht Freunde auf allen Erdteilen gewonnen hat. Daran knüpfte auch inhaltlich seine Forschungsarbeit an. So ist es ihm ganz überraschend gelungen, auf einem Bankrechtstag sogar die versammelten Interessenvertreter der Bankwirtschaft davon zu überzeugen, dass es auch dem langfristig gebundenen Immobiliardarlehensnehmer um der Freizügigkeit willen gestattet sein muss, den Kredit vorzeitig abzulösen. Sein Argumentationshaushalt war und ist gespeist von einer tieferen gesellschaftstheoretischen Reflexion, gelegentlich in spontanen Diskussionskreisen weiterentwickelt, wobei die verschütteten Alternativen der Geschichte mit eingeschlossen waren. Er hat die Theorie des Privatrechts bereichert, aber zuvörderst rechtsdogmatische und rechtspolitische Lösungen für eine bessere Ordnung der Lebensverhältnisse der Marktteilnehmer gesucht. In der Verbindung von kritischem Geist, Internationalität und rechtspraktischer Produktivität ist Norbert Reich der Protagonist eines verantwortungsvollen Privatrechts geworden, Vorbild für viele (auch den Unterzeichner). Im Prozess der Globalisierung der Märkte mit ihrer Tendenz zur Auflösung sozialstaatlicher Werte und privatrechtlicher Äquivalenzen sind wir auf sein aktives Wirken auch nach seinem siebzigsten Geburtstag mehr denn je angewiesen.
Peter Derleder
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