Editorial
40 Jahre danach – Verbraucherschutz quo vadis?
Prof. Dr. Udo Reifner, Hamburg
Verbraucherschutz im Jahre 2008 hat Perspektive. Vor 40 Jahren hatten Studenten gegen die aufkommende Konsumgesellschaft und zugleich gegen ihre Eltern aufbegehrt, die ihnen viel über das „mit eigenen Händen“ erreichte Wirtschaftswunder, aber wenig über die Gründe ihrer Verwicklung in Faschismus und Krieg erzählt hatten. Der Krieg in der Welt war nicht vorbei, der Hunger nicht besiegt und die Arbeitsbedingungen in den Militärdiktaturen, aus denen die Bananen kamen, waren schlecht. Es war noch die Zeit, als Verbraucherzentralen eine Staubsaugerabteilung hatten, in denen sie das perfekte Saubermachen und die Vorzüge von Markt und Auswahl erklärten und Warentest Kollektivwerbung für die Produkte der größten Anbieter machte.
Das Unbehagen am Konsum war diffus. War die Konsumgesellschaft nur ein rigides Verbot, die wirklichen Freuden des Lebens zu genießen („Kommune I“), war sie das Opium, das den Blick über den Tellerrand verstellte („Die Verdammten dieser Erde“), war sie das Abfindungsangebot dafür, dass nicht hinterfragt werden sollte („Wider die Untertanenfabrik“), sollte kritisches Bewusstsein zur Ware werden („Warenfetischismus“) oder wollte die Generation der Eltern ohne ‚revolutionäres’ Scharren keinen Platz machen für die Nachrük-kenden („Marsch durch die Institutionen“)?
Mit den Streiks von 1969 erinnerten die Gewerkschaften daran, dass die Frage, was und wie viel auf den Tisch kommt, immer noch in der Wirtschaft und nicht in Debattierzirkeln beantwortet wurde. Das Dritte Reich und seine Banken und Schwerindustrie, Vietnamkrieg und Dollarraum, Militärdiktaturen und United Fruit, „Pinscher“ und „Chienlit“ verwiesen den Verbraucherschutz in die zweite Reihe. „Zuerst die Arbeit, dann das Spiel“ fand seine Zweckentfremdung in der gesellschaftspolitischen Diskussion. Verbraucherschutz, so glaubte man, verspricht keine Gerechtigkeit, Konsum keine Solidarität und Markt keine Selbstverwirklichung. Man müsse zuerst die Produktion demokratisieren, bevor der Konsum menschlicher werden könne. Die außerparlamentarische Linke überließ die Gestaltung des Konsumsektors anderen und widmete sich den Fragen von Ausbeutung, Imperialismus, Produktion und Arbeiterdemokratie. In dieses historische Getto eingewiesen, reichte dann der gewöhnliche Antikommunismus und der Verweis auf die Schrecken einer kleinbürgerlichen Konsumverzichtsgesellschaft à la DDR, um die Diskussion darum, wie nachhaltig und zukunftsweisend Marktwirtschaft überhaupt wirken kann, in die vier Winde von Umweltverehrung, Strahlenschutz, Feminismus und Esoterik zu zerstreuen. Die Behauptung, Konsum sei Arbeit an sich selbst und wenn vernünftig begonnen durchaus aufwendig, kostspielig, anstrengend und mit hohen Bildungsanforderungen versehen, wurde belächelt. Konsum sollte als Freizeit mit dem Recht zu Faulheit, Egoismus und Sich-gehen-Lassen die immer stressvollere Arbeitswelt mit ihren Kooperations- und Entbehrungszwängen kompensieren.
Die Kreditgesellschaft hat dem Verbraucherschutz diese Diskussion erneut aufgezwungen. Konsumprobleme zeigen sich heute als Geldprobleme, Armut manifestiert sich in Überschuldung. Konsumkredit ebenso wie die Altersvorsorge machen paradoxerweise erst das Lebenseinkommen für den Konsum nutzbar. Auch alle vier Winde sind in die Wirtschaft zurückgekehrt, der Umweltschutz als Problem ungleicher Wirtschaftsentwicklung, der Feminismus als Kosten von Kindererziehung, Lohndiskriminierung und Arbeitslosigkeit alleinerziehender Mütter, der Strahlenschutz als ökonomische Wahl zwischen Leukämie und Klimakatastrophe und die Esoterik als Bedrohung durch religiösen Fanatismus. Nur der Verbraucherschutz hat (trotz Bourdieu) seine konsumkritische Komponente nicht wieder gewonnen.
Dort hat sich in der Zwischenzeit ein Informationsmodell etabliert, das mit mehreren Nobelpreisen versehen im Konsumbedürfnis vor allem eine Triebfeder für die Spekulation mit dem eigenen Anlagevermögen sieht, das als Muster im alltäglichen Konsum angewandt den Konsumenten auf den wohlinformierten Schnäppchenjäger reduziert. Es geht um die Optimierung finanzieller Ressourcennutzung. Interesse an Gewinn und Kosteneinsparung sind das, was der Neuverbraucher als „Nutzer“ noch vom Konsum übrig lässt. Der Verbraucher selber wird zum verkäuflichen Risiko bei der Verbriefung von Non-Performing-Loans, seine Bedürfnisse belasten den Scorewert und sein Scheitern wird zum Informationsdefizit. Von Brüssel verordnete irreführende Effektivzinssätze, die auch in der Neufassung 50 % der Kosten verbundener Produkte außen vor lassen, dienen allenfalls noch der Orientierung der Konkurrenten, nicht aber dem Verbraucherschutz. Einheitliche CO2 Grenzwerte sollen den Wettbewerb anheizen statt Umwelt schonen. Verbraucherschutz dient einem Wettbewerb, dem der Verbraucher mündig zu dienen hat, auch wenn eine gnadenlose Konkurrenz immer deutlicher die Diskriminierung von Schwäche und Bedürfnissen betreibt, während ihre Wohltaten den Stärksten und Geldbesitzern vorbehalten bleiben.
Dabei gibt es durchaus auch heute noch Gebiete, in denen mehr Wettbewerb Verbraucherschutz bedeutet. Die in diesem Heft besprochene jüngste Reform des VVG befreit den Versicherungsbereich von feudalem Rechtsdenken, in dem der Versicherungsfall als Schädigung der Versichertengemeinschaft vom Gesetzgeber argwöhnisch betrachtet wurde. Die Ersatzpflicht im Versicherungsfall ist eine individuelle Gegenleistung für die Prämie. Verkürzte Rückkaufswerte, Strafklauseln und versteckte Provisionen und überhöhte Rückstellungen geben Verbrauchern nicht die Chance, die besten Produkte auszuwählen.
Doch auch die Perspektive für einen Verbraucherschutz, der den Wettbewerb als notwendiges aber nicht als hinreichendes Instrument für nachhaltigen Konsum ansieht, hat sich erheblich verbessert. Mit der Mindestlohndebatte im Arbeitsrecht wird ein uraltes Verbraucherschutzprinzip ins Blickfeld geholt: das Wucherverbot des §138 Abs.2 BGB. Verbot es mit der laesio enormis den Römern einem Bauer so wenig für sein Land zu zahlen, dass er sich für das Entgelt keinen Ersatz beschaffen konnte, so begrenzte es die Zinsnahme nachfolgender Generationen, bei der das Doppelte des Üblichen heute wieder Grenze für Ausbeutung auf dem Markt bietet. „Basiszinssatz + 5“ bei Verzug, Gesprächsangebote in der Not, verantwortliche Kreditvergabe gegen Überschuldung, Beschränkung der Vermittlung unvorteilhafter Umschuldungen, Effektivtät im Versicherungsschutz und bei der Altersvorsorge: die Palette der Instrumente, mit denen sich auch der Markt daraufhin überprüfen lassen muss, ob er den Verbraucher wirklich geschützt hat, hat zugenommen. Die 68er sind an der Pensionsgrenze ankommen. Ein neues revolutionäres Scharren ihrer Enkel könnte auch im Verbraucherschutz dazu führen, dass die Großeltern mit ihrer eigenen Konsumkritik konfrontiert, Besitzungen frei geben. Damit könnte zugleich ein abgebrochener Diskurs über eine bessere Wirtschaft von Neuem beginnen, in dem der Markt nur ein Mittel, Konsum eine produktive Arbeit und Verbraucherschutz eine Aufgabe zur Förderung von Humanität ist.
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