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Gesetzentwürfe
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Das aktuelle Interview

Ein Stück mehr Verbrauchergerechtigkeit

BdV zu den Vor- und Nachteilen des Versicherungsvertragsgesetzes

Welche Verbesserungen sehen Sie nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes?

Die Reform war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Besonders erfreulich sind die Verbesserungen bei der Lebensversicherung. Der Gesetzgeber folgte dabei den vom BdV initiierten Urteilen der höchsten deutschen Gerichte.

Die Einführung eines Mindestrückkaufswertes fußt auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2005. Davon profitieren alle, die ihre Verträge kündigen müssen. Früher gingen die Versicherten in den ersten Vertragsjahren nahezu leer aus. Ebenfalls vom BdV auf den Weg gebracht worden ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Überschussbeteiligung. Dieses bildet die Grundlage zur gesetzlichen Verankerung der Beteiligung an den Stillen Reserven.

Verbessert haben sich zudem im Zusammenhang mit dem Abschluss von Personenversicherungen die Voraussetzungen für Gesundheitsfragen. Prinzip: Der Versicherer kann nicht hinterher negativ auslegen, wonach er vorher gar nicht gefragt hat. Der Versicherungsnehmer muss auch nicht mehr „nachmelden”, wenn sich bis zur Vorlage der Police gesundheitliche Verschlechterungen bei ihm einstellen. Ausgenommen: der Versicherer fragt ausdrücklich nach.

Eine der ganz wesentlichen Neuerungen zugunsten des Verbrauchers ist die Streichung des „Alles-oder-nichts-Prinzips“: Wenn er vertragliche Pflichten grob fahrlässig verletzt hat, geht er im Gegensatz zu früher nicht mehr leer aus. Die Leistungen werden lediglich nach der Schwere seines Verschuldens gekürzt.

Die Beratungs- und Informationspflicht wird häufig als zu aufwendig kritisiert. Was sagt der BdV dazu?

Sie erhöht für den Verbraucher die Transparenz. Er weiß von vornherein, worauf er sich einlässt. Damit muss niemand mehr wie in der Vergangenheit blindlings unterschreiben. Im Zweifel kann er mit Hilfe des Beratungsprotokolls auch Schadenersatzansprüche leichter geltend machen. Deshalb sollte er keinesfalls auf die Beratung verzichten.

Hätten Sie sich weitere Veränderungen in diesem Gesetz gewünscht?

Natürlich. Vor allem hätten wir uns die Möglichkeit eines Vergleichs der kapitalbildenden Versicherungen mit anderen Geldanlageformen gewünscht. Weil der Staat sich zunehmend aus der Altersvorsorge zurückzieht, wird die Eigeninitiative der Verbraucher immer wichtiger. Um richtig entscheiden zu können, wäre eine direkte Vergleichbarkeit hilfreich. Der Sparer würde dann schnell feststellen, dass viele kapitalbildende Versicherungen lediglich magere Rendite abwerfen.

Sie haben aktuell eine Initiative in Richtung Bundesjustizministerium gestartet. Worum geht es dabei?

Wohl keinem Patienten dürfte es gelingen, vor einer Operation bei verschiedenen Krankenhäusern einen „Preisvergleich” zu machen. Aber genau dieses müsste er tun, wenn er sichergehen will, dass seine private Krankenversicherung die Kosten komplett übernimmt. Das ist die Quintessenz aus dem neuen Versicherungsvertragsgesetz im Paragraph 192 Absatz 2. Damit die Versicherer sich bei der Bezahlung nicht weiter über diesen Willkürparagraphen aus der Affäre ziehen können, haben wir das Ministerium aufgefordert, diesen zu ändern.

Sie veranstalten im April eine Wissenschaftstagung. Welchen Schwerpunkt hat sie in diesem Jahr?

Diesmal werden wir uns mit dem zentralen Thema „Pflegeversicherung” beschäftigen. Dazu kommen Wissenschaftler, Juristen, Versicherungsvorstände und Verbraucherschutzorganisationen aus dem In- und Ausland nach Bad Bramstedt. Beteiligt sind außerdem Bundesministerien, Vertreter der höchsten deutschen Gerichte und natürlich die BaFin. Wir werden die Problematik von unterschiedlichen Seiten her beleuchten. Wesentlich sein wird die Betrachtung der Pflege an sich, die Bewertung von Pflegediensten sowie die Einordnung der immer vielfältiger von Versicherern angebotenen Assistance-Leistungen.

Am Vorabend der Tagung werden, wie schon im Jahr davor, junge Wissenschaftler in einzelnen Workshops ein breites Feld versicherungswissenschaftlicher Themen referieren und diskutieren. Wir sind darauf besonders stolz. Denn was ursprünglich als Rahmenveranstaltung betrachtet wurde, hat sich mittlerweile wegen seiner hohen Kompetenz als fester Bestandteil der immerhin im 18. Jahr stattfindenden Wissenschaftstagung etabliert.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Interview: Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg


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