Der Markt der Restschuldversicherungen in Deutschland
– zwischen Nischenmonopolen der Versicherer und Annahmezwang der Verbraucher
Von Rechtsanwalt Michael Knobloch, Hamburg
Restschuldversicherungen (auch Restkreditversicherungen, Restwertversicherung, Payment Protection Insurances genannt) sollen der Absicherung der Ratenzahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers bei Konsumentenkrediten dienen. Versicherbar sind die biometrischen Risiken Leben (als Kreditlebensversicherung), Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit (als Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung) und seit einigen Jahren auch die Arbeitslosigkeit (als Arbeitslosigkeitszusatzversicherung). Die Versicherung zahlt beim Eintritt des Risikos entweder die Restschuld oder übernimmt die noch ausstehenden Raten. Im Vergleich zu herkömmlichen Risiko- und Schadensversicherungen haben sich bei den Restschuldversicherungen Besonderheiten herausgebildet, die von seiten der Verbraucherverbände, der Öffentlichkeit und den Medien seit Jahren kritisch beurteilt werden und die Gerichte beschäftigen. Zu nennen sind hier etwa die Praxis, die Kreditvergabe notwendig vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig zu machen und die damit einhergehende Intransparenz der Kreditkosten, die Preisgestaltung über Einmalprämien sowie die im Vergleich zu herkömmlichen Versicherungen umfangreichen Leistungsausschlussklauseln in den Vertragsbedingungen. Auch die Kündigungs- und Neuabschlusspraxis einiger Akteure hinsichtlich der Darlehen und der Versicherungen bei Kreditumschuldungen und die hieraus resultierenden Verluste sind des Öfteren kritisiert worden. Demgegenüber wendet die Anbieterseite ein, der Abschluss der Versicherung sei nicht zwingend bzw. dem Kunden stünden Widerrufsrechte zur Seite, die Versicherungsbeiträge seien keine Kreditkosten und die Ausschlussklauseln seien notwendig, weil der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichte. Ein Kernthema der Kritik sind die teilweise überzogenen Versicherungsprämien und die dadurch bedingte Verteuerung des Darlehens.8Dabei fällt auf, dass belastbare Daten für den Restschuldversicherungsmarkt nur unvollständig oder aber gar nicht vorgelegt werden. Nachfolgende Darstellung soll hier Abhilfe schaffen und zudem aufzeigen, dass es sich bei der Kostenproblematik um ein durch die Distributionsweise der Restschuldversicherungen strukturell determiniertes Problem handelt.
A. Kennzahlen des deutschen Marktes 2006
Präzise Branchenzahlen sind für den deutschen Restschuldversicherungsmarkt nur schwer zu erlangen. Grundständige Daten wurden von den Versicherern bis 2002 dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und danach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) übermittelt. Daneben erhebt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) regelmäßig Daten über Restschuldversicherungen von seinen Mitgliedern. Im Folgenden wird ausschließlich auf die Statistik der BAFIN zurückgegriffen.
I. Restschuldversicherungen
Der Handel mit Restschuldversicherungen stellt ein echtes Massengeschäft dar, das in der Anzahl die herkömmliche Risikolebensversicherung überholt hat. Im Jahr 2006 meldeten der BAFIN insgesamt 35 Versicherungsunternehmen, Restschuldversicherungen in ihrem Bestand zu haben. Bei diesen Anbietern wurden ca. 838.000 Verträge mit einer Gesamtversicherungssumme in Höhe von 8,948 Mrd. Euro abgeschlossen. Ende des Jahres 2006 belief sich der Bestand an Restschuldversicherungen bei diesen Anbietern auf 3,211 Mio. Verträge mit einer Versicherungssumme von 21,905 Mrd. Euro. Damit kam es 2006 zu einer Trendwende und einem Anstieg bei den Neuabschlüssen, nachdem deren Zahl seit 2001 kontinuierlich auf ca. 800.000 im Jahr 2005 abgesunken war.
Mehr als 99 % der im Jahr 2006 vereinnahmten Versicherungsprämien wurden in Form eines Einmalbeitrags gezahlt. Dies waren im Jahr 2006 insgesamt 305 Mio. Euro bei den Zugängen und incl. der Prämien für Versicherungserhöhungen und sonstige Zugänge 338 Mio. Euro. Demgegenüber betrugen die laufenden Beiträge insgesamt in diesem Zeitraum gerade einmal 2 Mio. Euro. Bei herkömmlichen Risikolebensversicherungen war das Verhältnis umgekehrt: Hier stammten etwa 98 % der Beiträge aus laufenden Beiträgen und nur 2 % dieser Versicherungen waren über Einmalbeiträge finanziert.
Aus dem Bestand der Versicherung schieden 2006 etwa 7.000 Verträge wegen Tod des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsbestand aus. Dabei wurden von den Versicherungen Versicherungssummen in Höhe von 47 Mio. Euro an die Versicherten ausgezahlt. Dies entspricht einem Anteil an allen im Jahr 2006 vereinnahmten Prämien von etwa 13 %. Bei der herkömmlichen Risikolebensversicherung betrug dieses Verhältnis im gleichen Zeitraum 103 %.
II. Anteil am Ratenkreditgeschäft
Weit schwieriger als die Ermittlung der grundständigen Zahlen zu den Restschuldversicherungen selbst gestaltet sich die Frage, inwieweit die im Jahr 2006 ausgereichten Konsumentenkredite durch Restschuldversicherungen abgesichert waren. Die Frage lässt sich hinsichtlich der Zahl der abgesicherten Konsumentenkredite nicht direkt beantworten, da in Deutschland die Anzahl der Konsumentenkredite soweit ersichtlich nicht erfasst wird. Es kann lediglich eine Nährung über die veröffentlichten Kreditvolumina unternommen werden. Seit 2003 erhebt die Bundesbank im Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) die Zinssätze für das Neugeschäft der Banken in der Europäischen Währungsunion (EWU). In dieser EWU-Zinsstatistik werden erstmalig für Deutschland auch die Neugeschäftsvolumina der Konsumentenkredite ermittelt. Diese sind definiert als „Kredite, die zur persönlichen Verwendung für den Kauf von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen verwendet worden sind (einschließlich Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten)“. Nach dieser Statistik wurden im Jahr 2006 Konsumentenkredite (ohne Wohnungsbau- und sonstige Kredite) mit einem Gesamtvolumen von ca. 119,269 Mrd. Euro aufgenommen. Setzt man diese Zahl in Verhältnis mit dem Gesamtvolumen für das Neugeschäft der Restschuldversicherungen, ergibt sich eine Quote von 7,5 %. Dies kann aber nur ein Anhaltspunkt für die wahren Verhältnisse sein, da die Versicherungsstatistik der BAFIN und die EWU-Zinsstatistik unterschiedliche Erhebungsmethoden und Definitionen des Konsumentenkredits verwenden. Ein weiterer Anhaltspunkt kann mittels der Bankstatistik der Deutschen Bundesbank über den Bestand an Konsumentenkrediten bei deutschen Kreditinstituten gewonnen werden. Danach betrug das Bestandsvolumen der Kredite an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen (ohne Wohnungsbau) Ende 2006 insgesamt 228,4 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Versicherungsquote von 9,6 %. Setzt man das Bestandsvolumen der Versicherungen ausschließlich ins Verhältnis zum durch die Deutsche Bundesbank ausgewiesenen Konsumentenratenkreditbestand in Höhe von 130,6 Mrd. Euro, so kommt man zu einer Quote von 16,77 %. Wenn man davon ausgeht, dass Restschuldversicherungen überwiegend im Ratenkredit vermittelt werden und zudem im Falle des Versicherungsabschlusses stets das gesamte Kreditvolumen abgesichert wird, ist nach vorsichtiger Schätzung davon auszugehen, dass im Jahr 2006 bis zu jeder sechste Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung aufwies.
III. Der durchschnittliche Restschuldversicherungsvertrag im Jahr 2006
Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich die Eckwerte eines für das Jahr 2006 durchschnittlichen Restschuldversicherungsvertrags errechnen. Die durchschnittliche Versicherungssumme betrug hiernach 10.678 Euro und ist damit im Vergleich zu den Vorjahren Jahren leicht angestiegen. Die Höhe der laufenden Ratenkredite betrug demgegenüber nach den Daten der SCHUFA Holding AG im Jahr 2006 durchschnittlich 10.181 Euro. Lässt man die verschwindend geringen laufenden Beiträge außer Betracht, dann kostete die durchschnittliche Restschuldversicherung 364 Euro, dies ergibt je 10.000 Euro Versicherungssumme eine Prämie in Höhe von 341 Euro.
Im Todesfall wurden durchschnittlich Versicherungsleistungen (in Form einer Einmalzahlung oder Rente) in Höhe von 6.714 Euro erbracht. Die Wahrscheinlichkeit des Versicherungseintritts lag bei 0,22 % p.a. Demgegenüber gibt die SCHUFA die Kreditausfallwahrscheinlichkeit für das Jahr 2006 mit durchschnittlich 2,38 % an.
IV. Einzelne Anbieter
In den Geschäftsberichten der Anbieter finden sich fast nie Zahlen zum Restschuldversicherungsgeschäft. Eine Ausnahme machen die civ Lebensversicherung AG, welche ausschließlich mit dem Marktführer im Ratenkreditbereich kooperiert sowie die PB Lebensversicherung AG, die ihre Dienstleistungen exklusiv für die Kunden der Postbank erbringt.
Nach den Zahlen der PB Lebensversicherung AG wurden im Jahr 2006 insgesamt 41.128 Restschuldversicherungsverträge mit einem Versicherungsvolumen von 672 Mio. Euro vermittelt. Dies ergibt eine durchschnittliche Versicherungssumme in Höhe von 16.340,00 Euro. Die PB Lebensversicherung AG vereinnahmte hierfür Einmalprämien in Höhe von 25,155 Mio. Euro und laufende Beiträge in Höhe von 140.000 Euro (Quote: 0,55 %). Im Durchschnitt kosteten 10.000 Euro Restschuldversicherungsschutz bei der PB Lebensversicherung AG somit 374 Euro. Die Durchschnittswerte dieses Anbieters entsprechen damit in weiten Teilen dem ermittelten durchschnittlichen Restschuldversicherungsvertrag des Jahres 2006.
Anders sieht es bei der civ Lebensversicherung AG aus. Nach deren Zahlen30wurden 188.266 Restschuldversicherungsverträge im Jahr 2006 abgeschlossen. Insgesamt wurden 317,227 Mio. Euro Einmalprämien und 11,282 Mio. Euro laufende Beiträge für Restschuldversicherungen eingenommen. Auffällig ist, dass die Einmalprämien für das Jahr 2006 die von der BAFIN ausgewiesenen Prämien für die gesamte Branche übersteigen. Grund hierfür könnte sein, dass die BAFIN lediglich Kreditlebensversicherungen erfasst, während die civ Lebensversicherung AG bei den Prämien auch die Zusatzversicherungen ausweist. Das Verhältnis von Einmalprämie zu laufenden Beiträgen betrug bei diesem Anbieter 3,5 %. Die relativ hohe Quote der laufenden Beiträge spiegeln die Restschuldversicherungen auf Dispositionskredite und Kreditkartenkredite wider, die von der civ Lebensversicherung AG angeboten werden. Ohne Berücksichtigung der laufenden Beiträge ergibt sich eine durchschnittliche Versicherungssumme von 20.746 Euro bei einer Versicherungsprämie in Höhe von 812 Euro pro 10.000 Euro Versicherungssumme. Die Prämie für 10.000 Euro Versicherungssumme liegt bei der civ Lebensversicherung AG damit 2,38 Mal höher als beim Durchschnitt. Etwa 26% der vereinnahmten Prämien wurden wegen Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlt. Die Gesamtversicherungssumme betrug im Jahr 2006 bei der civ Lebensversicherung AG 11,374 Mrd. Euro und überstieg damit das Ratenkreditvolumen der Citibank um 2,647 Mrd. Euro. Hieraus lässt sich schließen, dass die Citibank weit mehr als 50 % ihrer Kreditverträge zusammen mit Restschuldversicherungen verkaufte.
Der zum Durchschnittversicherungsvertrag der BAFIN vergleichsweise hohe Versicherungspreis der civ Lebensversicherung AG kann verschiedene Ursachen haben. Zu nennen sind hier preisbestimmende Faktoren wie die Altersstruktur der Versicherungsnehmer, „schadensgeneigtere“ und damit kundenfreundlichere Versicherungsbedingungen, der überdurchschnittlich häufige Abschluss von Zusatzversicherungen und nicht zuletzt hohe Provisionen an den Kooperationspartner, die Citibank. Welche dieser Faktoren in welchem Maße zur deutlichen Kostenerhöhung beiträgt, kann aus den Zahlen allein nicht eindeutig entnommen werden. Viel spricht aber dafür, dass die überhöhten Prämien einzelner Anbieter zum großen Teil durch Abschlussprovisionen verursacht werden, die teilweise mehr als 30 % des Bruttoeinmalbetrags betragen. Hinsichtlich der Provisionen ergibt sich dies aus der Höhe der Rückkaufswerte der Versicherungen bei vorzeitiger Kündigung und aus Vergleichsberechnungen mit herkömmlichen Risikolebensversicherungen.
B. Schlussfolgerungen
I. Der Restschuldversicherungsmarkt ist ein monopolistischer Markt
Auch wenn vorstehend nur ein Vergleich der Zahlen zweier Anbieter untereinander und mit den Durchschnittswerten der BAFIN vorgenommen werden konnte, zeigt sich, dass der Restschuldversicherungsmarkt in Deutschland weit entfernt davon ist, vollkommen zu sein. Dies äußert sich in starken Preisspannen für vergleichbare Produkte und in der unterschiedlich starken Durchdringung des Kreditmarktes mit Restschuldversicherungen je nach Anbieter. Der Markt als Ort und Zeitpunkt des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage, des Informationsaustauschs zwischen den Marktteilnehmern, der Preisbildung und des Handels kann nur dann funktionieren, wenn der Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern, die Homogenität der Güter und vor allem die freie polypolistische Konkurrenz der Anbieter und der Nachfrager gewährleistet sind. Eine solche Anbieterkonkurrenz ist im Restschuldversicherungsmarkt nicht gegeben. Der Vertrieb von Restschuldversicherungen erfolgt nahezu ausschließlich über die Kreditvertriebswege, d. h. über die Bankfilialen und das Internet, hinsichtlich der Absatzfinanzierung über den Einzelhandel oder hinsichtlich der Kfz-Finanzierung der Autobanken über die Autohäuser. Die ausschließliche Kooperation der Kreditinstitute mit lediglich einem Versicherungsunternehmen je versichertem Risiko und der ausschließliche Vertrieb von Restschuldversicherungen über den Kreditvertriebsweg führen dazu, dass Kreditnehmer, die sich bereits für eine Bank entschieden haben und kurz vor Vertragsabschluss stehen, sich nur einem einzigen Versicherungsanbieter gegenübersehen, der damit die Marktmacht innehat. Er hält das Monopol an Restschuldversicherungen im Nischenmarkt, der durch einen bestimmten Kreditanbieter festgelegt wird. Hinzu kommt der Druck auf den Abschluss von einer Versicherung, der desto stärker auf die Kreditinteressenten ausgeübt werden kann, je mehr sie einen Kredit benötigen. Insofern ist zu vermuten, dass insbesondere die ärmeren Kreditnehmer und solche mit akuten Liquiditätsproblemen überdurchschnittlich häufig Restschuldversicherungen abschließen werden. Schließlich mangelt es den Kreditnehmern an Information über das Ihnen angebotene Zusatzprodukt.
II. Die Struktur des Marktes ermöglicht Wucherpreise
Nur bei perfektem Wettbewerb bestimmen Angebot und Nachfrage den sogenannten Gleichgewichtspreis oder „natürlichen“ Preis und es kommt zum Ausschluss solcher Anbieter, deren Preisvorstellungen über und solcher Nachfrager, deren Preisvorstellungen unter dem Marktpreis liegen. Demgegenüber hat bei unvollständigem Wettbewerb ein Anbieter die Marktmacht, d.h. die (teilweise) Kontrolle über den Preis. Dies ist insbesondere in monopolistischen Märkten der Fall. Bereits Adam Smith führt hierzu aus: „Der Monopolpreis ist auf jeden Fall der höchste, den man erzielen kann. Demgegenüber ist der natürliche oder der Preis bei freier Konkurrenz der tiefste, den man nehmen kann, wenn auch sicherlich nicht bei jeder Gelegenheit, so doch über eine geraume Zeit hinweg. Der erste ist immer und überall der höchste, den man aus den Käufern herauspressen kann oder mit dem sie vermutlich einverstanden sein werden, der zweite ist der niedrigste, den der Verkäufer gewöhnlich noch hinnehmen kann, ohne aus dem Markt ausscheiden zu müssen.“
III. Monopolistische Märkte bedürfen der Steuerung
Die massiven Preisdifferenzen bei der Restschuldversicherung durch die Art und Weise ihres Vertriebs lassen eine Regulierung zwingend erforderlich erscheinen. Hier sind zum einen die Gerichte gefragt, die es in der Hand haben, die Prämien überteuerter Restschuldversicherungsprämien selbst einer Sittenwidrigkeitsprüfung zu unterziehen. Auch wenn eine solche Prüfung sicherlich auf die Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen hätte, könnte der oben gebildete Durchschnittsvertrag zumindest als eine erste Vergleichsmöglichkeit herangezogen werden und wäre in einfachen Fällen als Vergleichskriterium ausreichend. Wie von Geßner in diesem Heft vorgeschlagen, sollte darüber hinaus die Prämienzahlung zumindest auch bei der Äquivalenzprüfung des Darlehensvertrags im Wege einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden. Weiterhin sollte die Prämie nach der Preisangabenverordnung in den effektiven Jahreszins des Darlehens einbezogen werden. Dies sollte technisch durch eine Änderung des § 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV gewährleistet werden und würde den Anbietern signalisieren, dass eine Umgehung der Preisangabenvorschriften auch durch andere „Nebenprodukte“ vom Gesetzgeber nicht gewollt ist. Schließlich sind auchdie Versicherer gefragt: Es bleibt ihnen überlassen, Produkte zu schaffen und ohne Bindung an die Kreditvertriebswege anzubieten, die das Vertrauen der Verbraucher verdienen. Hiervon würden auch die Anbieter profitieren.
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