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Gesetzentwürfe
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Das aktuelle Interview

Verbraucherpolitische Perspektiven 2008

Gerd Billen, Vorst. vzbv, Berlin

1. Sie sind seit August 2007 neuer Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). Zuvor waren Sie unter anderem beim Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Verbraucherinitiative und der Otto Group tätig. Was hat Sie bewogen, an die Spitze des vzbv zu wechseln?

Ich kehre gewissermaßen zu meinen Wurzeln zurück. Als Gründer der Verbraucherinitiative habe ich bereits in den 80er Jahren intensiv für die Interessen der Verbraucher gestritten. Im Verbraucherschutz ist in den letzten 20 Jahren viel passiert. Doch trotz aller Erfolge gibt es noch viel zu tun. Wenn Energiekonzerne dank ihrer Oligopolstellung Milliardengewinne mit steigenden Strom- und Gaspreisen machen, ärgert mich dies ebenso wie Internetanbieter, die Jugendlichen mit untergeschobenen Abonnements das Geld aus der Tasche ziehen. Hier brauchen wir unmissverständliche Regeln, die auch kontrolliert und sanktioniert werden. Auf der anderen Seite reizt es mich, die Verbraucher selbst darin zu unterstützen, stark und mündig zu werden. Meine Vision sind Verbraucher, die selbstbewusst und frech ihre Muskeln spielen lassen und mit ihren Konsumentscheidungen den Preis und die Qualität von Produkten und Dienstleistungen beeinflussen. Das Internet eröffnet den Verbrauchern ganz neue Möglichkeiten, ihre Macht und ihre Interesse zu artikulieren. Unsere erfolgreiche Kampagne zum Stromanbieterwechsel war ein guter Auftakt, dem weitere Aktionen folgen sollen, mit denen wir Verbraucher aktivieren werden.

2. Welche verbraucherrelevanten Wirtschaftsthemen beschäfti-gen Ihren Verband in den kommenden Monaten?

Ein wichtiges Feld sind Verbraucherrechte im Internet. Kostenfallen bei Online-Angeboten müssen unterbunden und vertrauliche Daten besser geschützt werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich untermauert, dass Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet sein müssen. Weitere Schwerpunkte sind die Eindämmung unlauterer Telefonwerbung und verbesserte Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr. Außerdem werden wir die Tauglichkeit des Verbraucherinformationsgesetzes sehr genau beobachten, das im Frühjahr in Kraft tritt. Auf EU-Ebene wird das europäische Verbraucherschutzrecht derzeit reformiert. Hier setzen wir uns dafür ein, das erreichte Schutzniveau zu bewahren.

3. Ein ganz brisantes Thema ist der Weiterverkauf von Hypothekenkrediten an Investoren. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Vorschläge gemacht, um einen missbräuchlichen Zugriff auf die Immobilie gesetzlich einzudämmen. Halten Sie die Vorschläge für ausreichend?

Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber an die Kündigung eines Kredites bestimmte Anforderungen stellen will. Völlig inakzeptabel ist jedoch die Idee eines „abtretungsfreien Angebots“. Verbraucher müssten sich hier das Vertrauen in den Vertragspartner mit einem höheren Zins erkaufen. Das führt zwangsläufig zu einer Zwei-Klassen-Kreditnehmerschaft. Dagegen sind die bisher diskutierten Maßnahmen gegen unseriöse Angebote zur Anschlussfinanzierung sinnvoll. Der Gesetzgeber muss jedoch noch mehr tun, um die Rechte der Verbraucher zu schützen, deren Forderungen übertragen wurden. Was selbstverständlich sein sollte, wird in der Praxis in Frage gestellt, wenn zum Beispiel mangelhafte Forderungsabrechnungen offen lassen, wie viel der Betrag, über den vollstreckt werden soll, noch mit der eigentlich geschuldeten Darlehensforderung zu tun hat. Verbraucher können Sicherheiten wie die Grundschuld nur noch vertrauensvoll gewähren, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Dazu müssen sich die Forderungen der Gläubiger bei der Vollstreckung an der tatsächlich noch ausstehenden Forderung orientieren statt am eingetragenen Betrag der Grundschuld. Die Sicherungsabrede muss also verbindlicher gestaltet werden. Darüber hinaus muss der Staat unrechtmäßige Zwangsvollstreckungen unterbinden. Denn der Verlust des Eigenheims lässt sich über einen möglichen späteren Schadensersatzanspruch kaum wiedergutmachen. Forderungen sollten zudem nur an Dritte abgetreten werden dürfen, die über eine Banklizenz nach dem Kreditwesengesetz verfügen. Denn im Falle einer Forderungsabtretung ist es für den Verbraucher entscheidend, Vertragspartner zu erhalten, mit dem er sinnvoll über Anpassungen und Prolongationen verhandeln kann.

4. Das Finanzmarktrichtline-Umsetzungsgesetz (FRUG) hat für Verbraucher im Kapitalmarktsektor einige Verbesserungen gebracht. Was bleibt aus Ihrer Sicht in diesem Bereich derzeit noch zu tun?

Mit dem FRUG wird die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) umgesetzt. Einmal mehr zeigt sich, dass der Anlegerschutz nicht von der Bundesregierung, sondern fast ausschließlich von Brüssel vorangetrieben wird. Der deutsche Gesetzgeber beschränkt sich darauf, die europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen und nutzt dabei so viele Ausnahmeoptionen wie möglich. Wir hätten es für erforderlich gehalten, endlich die unzureichenden und uneinheitlichen Anlegerschutzbestimmungen zu verbessern. Insgesamt wurde die Chance vertan, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Sinnvoll wäre es, das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHG) wieder aufleben zu lassen. Das Bundesfinanzministerium hatte das Gesetz auf Eis gelegt. Es enthält aber wesentliche verbraucherfreundliche Aspekte wie die Anpassung der Verjährungsfristen an die zivilrechtlichen Regeln, eine leichtere Beweisführung, die Ausweitung der Haftung für falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformationen und die Einführung einer persönlichen Haftung von Mitgliedern der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane.

5. Im Versicherungssektor ist am 1. Januar 2008 das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten, das die Kundenrechte erheblich stärkt. Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf?

So wichtig ein geeigneter Rechtsrahmen ist, er schützt den Verbraucher nicht davor, sich falsch oder zu teuer zu versichern. Mit der Informationspflichten-Verordnung (VVG-InfoV) wurde bei Versicherungsverträgen erstmals eine über-sichtliche Produktinformation verbindlich eingeführt. Dies ist positiv und wesentlich auch auf unsere Lobbyarbeit zurückzuführen. Die Maßnahmen greifen jedoch noch zu kurz: Das Hauptproblem ist die fehlende Markttransparenz. Trotz Informationspflichten der Versicherer verfügen Verbraucher nicht über die notwendigen Informationen, um das optimale Produkt auszuwählen. Um eine so genannte „Laientransparenz“ zu schaffen, müssen bestehende Informationspflichten verbraucherfreundlicher umgesetzt werden. Produktbeschreibungen und Versicherungsbedingungen sollten branchenweit einheitlich und logisch aufgebaut sein. Wichtige Informationen müssen von unwichtigeren getrennt und hervorgehoben werden. Darüber hinaus sollte auf irreführende Anreizsysteme im Vertrieb verzichtet und die anbieterunabhängige Beratung gestärkt werden. Nachbesserungsbedarf sehen wir außerdem bei der Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen.

6. In diesen Tagen hat der Rechtsausschuss des Bundestages die Novelle des Verbraucherinsolvenzrechts beraten. Erfüllt der Gesetzesentwurf alle Forderungen des vzbv?

Wir sind mit dem Entwurf insofern zufrieden, als er für mittellose Schuldner die Restschuldbefreiung aufrecht erhält. Allerdings hat der Entwurf noch Schwächen. Wir fordern vor allem drei Korrekturen: Erstens sind vorgerichtlich die lückenlose Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhält-nisse der Schuldner und ihre persönliche Beratung gesetzlich festzuschreiben. Nur so sind Insolvenzanträge gewährleistet, die vor Gericht Bestand haben. Zweitens ist auf den vorgesehenen vorläufigen Treuhänder zu verzichten. Hat ein Gericht Zweifel an den Angaben eines Schuldners kann es wie bisher Sachverständige einschalten. Andere dem Treuhänder zugeschriebene Aufgaben erledigen bereits vorgerichtlich die Insolvenzberatungsstellen. Drittens sind Schuldner von den Verfahrenskosten zu befreien, die nur über das sozialrechtliche Existenzminimum verfügen. Die entsprechenden Gebührenregelungen im Gesetzentwurf sind mit unserer Verfassung nicht vereinbar.

7. In mehreren Untersuchungen ist das so genannte Informationsmodell in die Kritik geraten, das von der EU-Kommission, dem europäischen Gerichtshof und nationalen Organen favorisiert wurde. Tatsächlich ist Verbrauchern mit seitenlangen, unverständlichen Informationen kaum gedient. Brauchen wir nicht auch eine verstärkte materielle Kontrolle der Vertragsinhalte?

Information ist nicht alles. Das Informationsmodell basiert auf dem Trugschluss, dem Verbraucher müsse man nur vollständige Informationen geben, damit er weiß, was gut und was schlecht für ihn ist. Dies blendet Aspekte aus, wie zum Beispiel die Produktkomplexität und die Rolle von Vermittlern. Auch der Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen. Ich will mich nicht 24 Stunden über ein Produkt informieren. Damit der Verbraucher eine souveräne Entscheidung treffen kann, braucht er nicht möglichst viele, sondern fokussierte und vergleichbare Kerninformationen. Zudem muss er die Möglichkeit haben, sich weitere, möglichst unabhängige Hilfe von Experten zu suchen. Dies bedeutet auch, dass eine individual- und kollektivrechtliche Kontrolle von Vertragsinhalten noch wichtiger wird. Grundsätzlich haben sich die Informationspflichten jedoch bewährt. Wichtig ist allerdings, wie die Rechtsfolgen einer falschen oder fehlenden Belehrung gefasst sind. Unsere Auffassung ist, dass in solchen Fällen die Widerrufsfrist nicht laufen darf.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Interview: Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg


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