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Gesetzentwürfe

Das aktuelle Interview

Erwartungen an die Gesundheitsreform

Rechtsanwalt Wolfgang Schuldzinski, Bereichsleiter Recht und Finanzdienstleistung, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

Die Gesundheitsreform soll mehr Wettbewerb zwischen den Kassen schaffen. Sie werden mit ihren Produkten um den Verbraucher konkurrieren, auf einem Markt, den die Verbraucher kaum durchschauen, bei dem es aber um nichts anderes geht, als um Gesundheit.

Was sollte bzw. kann die Stiftung Warentest unternehmen?

Die Stiftung Warentest kann, wie in den letzten Jahren auch, regelmäßig die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen. Die Kassen, die im Laufe des kommenden Jahres unter den neuen Rahmenbedingungen des Einheitsbeitragssatz Prämien ausschütten können oder aber Zusatzbeiträge erheben müssen, werden sicher in regelmäßigen Listen in den Testheften oder anderen Zeitschriften aufgeführt. Nachdem mit dem Gesundheitsfonds nun aber der Preis als wichtiges Kriterium zunächst wegfällt, wird es um somehr auf Satzungsleistungen, Beratungsqualität und zusätzliche Tarife als Unterscheidungsmerkmal ankommen. Hier können Tests punktuell Qualitätsunterschiede deutlich machen.

Ist mehr erforderlich, wenn die Markttransparenz nicht von der Stiftung erreicht werden kann?

Gerade weil die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft den Wettbewerb auch über Leistungsangebote führen müssen, wird die individuelle Beratung immer wichtiger.

Bereits jetzt gibt es eine verwirrende Vielfalt von Wahltarifen. Dazu gehören beispielsweise gesonderte Tarife für Chronikerprogramme, Hausarztmodelle, integrierte Versorgung, Kostenerstattung, Beitragsrückerstattung und Selbstbehalte. Hinzu kommen noch die privaten Zusatzversicherungen für Angebote, die gesetzlich Versicherte sonst nicht erhalten bzw. deren Kosten sie ohne zusätzliche Absicherung privat tragen müssen, wie etwa Zahnzusatzversicherungen oder Krankenhauszusatzversicherungen für eine Kostenübernahme bei einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Da der Preis des Angebots als Unterscheidungsmerkmal eine geringere Rolle spielt als bislang, werden künftig Zusatzangebote und Wahltarife den Unterschied ausmachen. Die Wahl der richtigen Krankenkasse wird schwieriger und kann bei der falschen Entscheidung, etwa für einen nicht passenden Kostenerstattungstarif, auch teuer werden.

Schon die Aufklärung über den Unterschied zwischen qualitätsorientierten Tarifen, wie dem Hausarztmodell und den sog. Desease Management Programmen (strukturierte Behandlungsabläufe für bestimmte chronische Erkrankungen) auf der einen Seite und Kostenspartarifen auf der anderen Seite ist schwierig. Wenn man dann noch hinzuzieht, dass bei den Tarifen die eine Kostenersparnis versprechen eine dreijährige Bindung eingegangen werden muss, lässt sich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nur sehr schwer anstellen.

Wer sollte in diesem Fall dann helfen?

Neben Basisinformationen zu den Angeboten der Krankenkassen werden die Menschen mehr Beratung benötigen. Angebote unabhängiger Beratung existieren aber bislang kaum. Neben den Verbraucherzentralen bieten nur einzelne Patientenberatungsstellen – in einem durch die Krankenkassen bis 2010 geförderten Projekt – Beratung an.

In Zukunft wird aber eine flächendeckende Beratung benötigt werden. Um jeden Anschein einer Beeinflussung zu vermeiden, sollte eine solche Beratung auch nicht von den Krankenkassen sondern aus dem steuerfinanzierten Anteil des Gesundheitsfonds getragen werden.

Welche Probleme haben sich bereits jetzt schon in der Praxis gezeigt?

Nachdem die Wahl der Krankenkasse in Deutschland jahrzehntelang vor allem durch den Beitragssatz begründet war, werden Kassen nun vermehrt um Kunden kämpfen müssen. Wie auf allen liberalisierten Märkten wird es dabei auch zu Verletzungen von Verbraucherschutzvorschriften kommen. So gibt es bereits Fälle unerlaubter Werbeanrufe bei Versicherten, Lockvogelangebote und irreführende Werbung, etwa wenn bereits vor Inkrafttreten des Gesundheitsfonds und bevor die zukünftigen Geldzuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich feststehen, Kassen behaupten, sie würden eine Prämie zahlen.

Welche möglichen Lösungen kommen in Betracht?

Hier bedarf es eines wirksamen Verbraucherschutzes, der nicht nur Einzelfallberatung anbietet, sondern als Verbraucher schützendes Regulativ in einem vergleichsweise neuen Markt auch mit Abmahnungen und ggf. Klagen Verbraucherrechte durchsetzten kann.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Interview: Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg


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