Das aktuelle Interview
VVG: Offene Forderungen des BdV an den Gesetzgeber
Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV, Henstedt-Ulzburg
Das reformierte VVG ist seit gut anderthalb Jahren in Kraft. Manche Streitfragen wurden erledigt, nicht wenige neue Fragen haben sich ergeben. Gibt es Nachbesserungsbedarf im VVG?
Insgesamt ist das neue Versicherungsvertragsrecht ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Es gibt aber noch einige Mängel. Offene Forderungen des BdV an den Gesetzgeber sind folgende:
- Beratung und die Vermittlerprovision muss von der Höhe der Prämie unabhängig sein. Die Prämienhöhe darf nicht die Dauer und den Umfang der Beratung diktieren.
- Die Möglichkeit, dass der Verbraucher auf Beratung durch den Versicherungsvermittler verzichtet, gehört für einige Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, Unfallversicherung) abgeschafft.
- In der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit der Leistungskürzung, da „Wirtschaftlichkeitserwägungen“ bei der Abrechnung ausdrücklich zugelassen sind. So kann der Versicherer trotz medizinischer Notwendigkeit Erstattungen ablehnen. Dies widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und darf nicht so bleiben. Hinsichtlich der Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss fordern wir, die Fragezeiträume bei ambulanter Behandlung auf drei Jahre rückwirkend zu beschränken und nicht nach Befindlichkeiten, sondern konkret nach Krankheiten zu fragen. Einige Versicherer machen das bereits.
- Den gesetzlichen Krankenkassen sollte verboten werden Wahltarife anzubieten. Wahltarife haben in einem solidarischen System nichts zu suchen. Wahltarife öffnen einem Vielklassensystem Tür und Tor. Darüber hinaus bergen Wahltarife die Gefahr, bestimmte Risiken aus dem Leistungskatalog der GKV auszunehmen und nur noch den Menschen zu gewähren, die einen entsprechenden Wahltarif bezahlen (können).
- Wahltarife verzerren den Wettbewerb und enthalten nicht selten unnötige aber teure Leistungen.
- Jedermann muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Bisher scheitert der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für zu viele Verbraucher am strengen Maßstab, den die Versicherer an den Gesundheitszustand anlegen.
- In der Wohngebäude- und Hausratversicherung muss ungehinderter Zugang zur Elementarschadenversicherung gewährleistet sein.
Ein Schwerpunktthema bei der diesjährigen Wissenschaftstagung des BdV im April betraf die Kosten bei dem Abschluss und der Durchführung von Altersvorsorgeprodukten, also einen Bereich, in dem Versicherungsunternehmen mit Finanzdienstleistern wie Banken konkurrieren. Teilweise unterscheidet sich die Reichweite und Kontrolldichte der Rechtsprechung zum Versicherungsrecht und zum Bankrecht erheblich. Brauchen wir ein einheitliches Konzept der Kostenkontrolle für alle Altersvorsorgeprodukte?
Nach wie vor besteht bei der Geldanlage keine Vergleichbarkeit zwischen Versicherungen und anderen Anlageformen. Nicht einmal innerhalb der kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen sind Vergleiche möglich. Das muss sich dringend ändern. Bei Banken und Versicherungen muss Gleiches gleich behandelt werden – Unterschiedliches kann unterschiedlich bleiben. Der BdV fordert, die entsprechenden Gesetze zu prüfen und zu ändern.
Der Gesetzgeber nutzt die Umsetzung der neuen Richtlinien zum Verbraucherkredit und zum Zahlungsverkehr zur Fassung einer Musterwiderrufsbelehrung. Verwendet der Versicherer diese, hat er den Versicherungsnehmer rechtssicher belehrt, weil dann Streitigkeiten über die Ordnungsgemäßheit ausgeschlossen sind. Entspricht die Musterbelehrung dem Verständnishorizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers oder sind auch hier Nachbesserungen notwendig?
Wir haben schon das Gesetzgebungsverfahren zur Musterwiderrufsbelehrung kritisch begleitet und sind vom Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Verständlichkeit der Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucher ist gering. Der Text ist von Juristen für Juristen geschrieben, der Laie versteht kaum etwas. Wir fordern seit jeher, dass alle für den Vertrag bedeutsamen Formulierungen verständlich sein müssen – und zwar für jeden, unabhängig vom Bildungsgrad.
Wir danken Ihnen für das Gespräch.
Interview: Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Hamburg
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