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Gesetzentwürfe

Editorial

Ist die VuR alt geworden?

Univ.-Prof. Dr. Udo Reifner, Hamburg

25 Jahre Verbraucherberichte

VuR wird in 4.486 Rechtsdokumenten vornehmlich im Bank- und Versicherungsrecht, im Zivilrecht und Handelsrecht zitiert. Die Rechtsprechung, für deren Publikationslücken einst die VuR gegründet wurde, hat für die Obergerichte 270 Zitate. 49 Urteile des BGH in unserer FIS-Datenbank setzen sich mit in den in der VuR publizierten Meinungen auseinander.

Ihre größte Lesergruppe stellen die Rechtsanwälte. Die VuR ist auch Sprachrohr für den deutschen Verbraucherschutz im Ausland, wo alle germanophonen Länder Abonnements haben. Die meisten wissenschaftlichen Bibliotheken halten die VuR vor.

Etabliert und alt?

Die fünf Gründungsmitglieder sind immer noch an Bord und drei davon sogar weiterhin in der Geschäftsführung.

Nachdem Klaus Tonner mit Johannes Pattet die Zeitschrift bis 1994 geschäftsführend betreute, übernahm Hans Micklitz mit Claudia Schneider am VIEW e.V. in Berlin diese Rolle für die nächsten fünf Jahre. 2001 ist die Zeitschrift nach Hamburg zurückgekehrt und wurde am iff e.V. zunächst mit Dr. Tanja Plaisier (geb. Suleck) und seit Heft 2/2007 von Prof. Dr. Kai- Oliver Knops und Nicole Knops gestaltet, die den Stab ab Heft 2/2010 an Dr. Claire Anna Feldhusen weiterreichen.

Der Luchterhand-Verlag übernahm Verbraucher und Recht 1996 vom Werner Verlag und übergab sie im Jahre 2005 an den an Nomos Verlag.

Entfernt diese Tradition uns vom Geschehen der Jungen?

1987 hatte der Verbraucherschutz noch den Geruch des Aufmüpfigen, Kapitalismuskritischen. Er musste sich seine Existenzberechtigung in einem Zivilrecht der formal gleichen Parteien erstreiten, das heute davon spricht, dass es im Wesentlichen Verbraucherrecht sei (Canaris in der AcP). Hat sich König Kunde durchgesetzt? Die inzwischen etablierten Verbraucherministerien in Bund und Ländern sowie auf EUEbene könnten dafür Indiz sein. Die Informationsrechte der Verbraucher haben sogar das EG-BGB erobert. Trotz Buchstabenzählung konnte das BGB die Masse der neuen Paragrafen nicht mehr bewältigen. 1,1 Millionen Treffer verkündet Google für das Wort “Verbraucherschutz”, politisch unbestritten in allen Parteien, Legitimation für den EU-Binnenmarkt und die asymmetrische Information im Zivilrecht.

Noch derselbe Verbraucherschutz?

Verbraucherschutz sollte ursprünglich „die Verhütung des Missbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung” bewirken. So lautet der ursprünglich dem Verbraucherschutz gewidmete Art. 74 Ziff. 16 GG. Doch das Paradigma hat gewechselt. Vom Kaufrecht mit seinen AGB-Gestaltungen über das Dienstleistungsrecht bei Pauschalreisen oder Reparaturverträgen, wandelte sich der Verbraucherschutz zum Kommunikationsrecht. Darin spielen nun die Tele- und Massenkommunikation, vor allem aber die über das Geld vermittelte Kommunikation der Menschen mithilfe der vier Finanzdienstleistungen, als „Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher” die entscheidende Rolle. In der Tatsachenanalyse ist an die Stelle wirtschaftlicher Macht der Anbieter (Art. 74 Ziff.16 GG) die persönliche Schwäche der Verbraucher getreten. Aus der Kapitalismuskritik wurde die Verbraucherfürsorge. Hatte noch die Wuppertaler Schule (Biervert, Fischer-Winkelmann, Rock) Verbraucherschutz als rechtliche Spielart der Verbraucherpolitik neben Verbraucherinformation und der Verbraucherbildung aufgezählt, so ist Verbraucherpolitik listenreich durch Verbraucherschutz ersetzt worden. Damit ist der Verbraucherschutz keine Alternative mehr, sondern ein Oberbegriff für Verbraucherinformation und -bildung.

Das Verbraucherrecht als Inbegriff eines traditionellen Verbraucherschutzes ist staatlich sanktionierte Verbraucherinformation. Widerruf, Broschüren, Hefte, Warnhinweise etc. haben den Schutz vor wirtschaftlicher Macht ersetzt. Vertragsfreiheit hat sich auf Auswahlfreiheit reduziert.

Der Verbraucherschutz hatte einmal den Verbrauch selbst nach Qualität und Zugang schützen wollen. Jetzt soll er den Markt protegieren, der – als deus ex machina vom kaufenden Marktteilnehmer angetrieben – alle Wohltaten der Konsumgesellschaft automatisch herstellt. Doch die Finanzkrise hat uns nicht nur in der Popmusik zu den Rolling Stones zurückgeführt. Die Überschuldung hat Schuldnerschutz gegen Ausbeutung als Verbraucherschutz zurückgebracht. Wo voll informierte Banker Milliarden anvertrauter Gelder wider alle Vernunft verspielten, hat das Informationsmodell Risse bekommen.

Altmodisch modern

Das muss den Jungen, denen man mit behavioral finance, ökonomischer Analyse des Rechts und Marktinformation das Schutzkonzept vor wirtschaftlicher Macht ausgeredet hat, vermittelt werden. Die Herausgeber wollen die kommenden drei Jahr dem Stabwechsel widmen. Junge Wissenschaftler sollen die Herausforderungen des Rechts an die Wirtschaft in die Zeitschrift tragen, einen Verbraucherschutz wieder erwecken, der ein selbstständiger Teil neben der Verbraucherinformation ist und die Erwartungen enttäuschter Marktbürger an das Rechtssystem ernst nehmen.

Die Zeitschrift soll dabei weiter modernisiert werden: Im Internet, wo unseren Abonnenten ein Zugang zu kommenden sowie alten Artikeln und Urteilen verschafft wird, mit kopierbaren Schriftsätzen und Umschlagseiten, auf denen reihum die Verbraucherverbände ihre Praxis und Strategie darstellen. Dafür benötigen wir viel Mitarbeit und Sachverstand. Sie sind herzlich eingeladen.

Damit alles Gute für das Jahr 2010.


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