Editorial
Produktinformationsblätter – ein sinnvoller Beipackzettel für die Anlageberatung?
Dr. Achim Tiffe, stellvertretender Direktor des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff), Hamburg
Seit 1. Januar 2010 sind in Deutschland im Anschluss an Beratungsgespräche über Wertpapiere dem Verbraucher Beratungsprotokolle auszuhändigen. Ziel dieser Dokumentationspflicht ist es, die in der Vergangenheit aufgetretenen Beweisprobleme bei Falschberatung in Zukunft zu vermeiden. Zur Ergänzung hatte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner bereits im Sommer 2009 anlässlich einer Fachtagung ein Muster-Produktinformationsblatt, das die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprodukts darstellen und einen Vergleich mit anderen Anlageprodukten ermöglichen soll, vorgestellt und die Vertreter der Finanzwirtschaft gebeten, dies für ihre Produkte zu verwenden. Nachdem jedoch im letzten Jahr lediglich ein Anbieter den Entwurf eines Produktinformationsblattes aufgenommen hatte, drohte Bundesministerin Aigner mit einer gesetzlichen Regelung, für den Fall, dass Banken und Sparkassen der Empfehlung des BMELV nicht freiwillig folgen. Diese Drohung reichte aus. Eine Welle neuer Produktinformationsblätter überflutet seit Anfang des Jahres den Anlagebereich.
Damit aber drängt sich die Frage auf, ob das Ziel dieser neuen Produktinformationsblätter – eine Verbesserung der Situation der Verbraucher bei Kapitalanlagegeschäften – auch ohne gesetzliche Regelung effektiv erreicht werden kann. Sinnvoll nämlich können die neuen Informationsblätter nur sein, wenn Verbraucher sie für ihre Anlageentscheidung auch tatsächlich nutzen können und diese nicht mit den übrigen Vertragsunterlagen ungelesen – weil ebenso wenig lesbar wie Allgemeine Geschäftsbedingungen – in der Schublade verschwinden lassen. Nur so können durch die neuen Informationsblätter die Fehler in der Vergangenheit, wie dies etwa bei den Lehman Brothers Zertifikaten der Fall war, in Zukunft vermieden werden, mit dem Ergebnis, dass Verbraucher künftig für sie besser geeignete Produkte erwerben. Es bleibt also letztlich bei fehlender gesetzlicher Regelung die Frage offen, wer eigentlich die Tauglichkeit der neuen Produktinformationsblätter testet, bewertet und deren Wirkung evaluiert.
Leider gibt es dazu bisher keine öffentlichen Stellungnahmen. Die bestehenden Institutionen wie die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest sind auf Kontrollen von ihrer Konzeption her nicht eingestellt und die Aufsicht hat weder den staatlichen Auftrag dazu noch die Kapazitäten und die Kompetenz. Anders in den Nachbarländern Deutschlands. Dort wurden nicht nur Produktinformationsblätter schon vor Jahren implementiert, sondern diese auch standardisiert und deren Wirkung durch begleitende Studien und Verbraucherbefragungen regelmäßig evaluiert. Dabei treten Aufsichtsbehörden auch als Mystery Shopper auf, um so Rückschlüsse für Aufsicht und Gesetzgebung zu ziehen.
In Deutschland hinkt man der Entwicklung ungefähr zehn Jahre hinterher und es ist fraglich, ob diese neue Form der Produktinformationen zukünftige Skandale verhindern hilft. Viele Anlagevermittler, die in der Vergangenheit schon durch den Verkauf von dubiosen Produkten aufgefallen sind, setzen ihre Praxis ungestört auf dem deutschen Markt fort, ohne dass dagegen ersichtlich vorgegangen wird. Geschlossene Fonds sind nach wie vor Gegenstand aktueller Schlagzeilen und der Zertifikate-Markt erreicht neue Höhen in Deutschland. Es entsteht der Eindruck, dass trotz Finanzkrise kaum eine wirtschaftliche Veränderung in Gang gesetzt wurde. Und was noch viel schlimmer ist, die Finanzkrise fängt an, durch die Kürzungen im öffentlichen Bereich weitere negative Wirkungen für die Verbraucher zu entfalten. Dies erfahren vor allem Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen.
Politisch ist der Ansatz, standardisierte Produktinformationen zu schaffen und Dokumentationspflichten einzuführen, begrüßenswert. Man muss ihn als den Beginn eines Prozesses ansehen, sinnvolle Informationen für Verbraucher zu entwickeln und zu etablieren. Wichtig und richtig ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die zukünftige Skandale wie die Göttinger Gruppe oder die Schrottimmobilien zumindest in der bisherigen Dimension verhindern können. Dazu aber bedarf es entsprechender gesetzlicher Regelungen, die keine Anreize mehr geben, Verbraucher an der Haustür „übers Ohr zu hauen“. Denn kurze Verjährungsfristen bei auf Jahrzehnte ausgelegten Altersvorsorgeverträgen etwa laden zu Missbrauch geradezu ein. Viele weitere Probleme auch im Kreditbereich wie die Vorfälligkeitsentschädigung und Restschuldversicherung sind bisher vom Gesetzgeber sogar völlig ausgeblendet worden. In diesen Bereichen auf eine Selbstverpflichtung zu hoffen, dürfte wohl allzu optimistisch sein. Unerlässlich ist es daher eine neu zu konzeptionierende Marktaufsicht zu schaffen, die einen effektiven Verbraucherschutz „mit“ entwickeln kann.
Hierzu aber fehlt es vor allem an einer Forschung über die Situation der Verbraucher selbst. So gibt es etwa im Zusammenhang mit der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahren kaum Erkenntnisse darüber, wie die Verbraucher wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden und mit welchen Problemen sie zu kämpfen haben. Ebenso wenig ist bekannt, ob die zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen der Verbraucher ausreichen und von den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen auch langfristig – bis zum Eintritt des Bedarfsfalls – finanziert werden können. Anlässe zur Besorgnis gibt es an vielen Stellen: ein großer Prozentsatz versäumt es, die Zulagen für Riester-Verträge zu beantragen, Restschuldbefreiungen werden versagt und neue Schulden während der Wohlverhaltensphase entstehen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat sich an der Diskussion um Produktinformationen beteiligt und Ende März 2010 einen eigenen Entwurf vorgelegt. Ziel der vom iff entwickelten Produktinformationen ist es, von Anfang an, diese in den Beratungsprozess einzubeziehen und damit die Qualität der Beratung zu erhöhen. Das iff hat sich auch an die Versicherungen mit Sparcharakter heran gewagt. Von Versicherungsseite wurde inzwischen bestätigt, dass das Produktinformationsblatt des iff für Rentenversicherungen die Zahlen korrekt wiedergibt. Ob sich die Versicherer auch trauen werden, ein Produktinformationsblatt einzusetzen, das den Vergleich mit anderen Anlageformen zulässt, wird man in der Zukunft sehen.
Kernbestandteile sind dabei eine „Finanz-Ampel“, die zwischen verschiedenen Anlagezielen differenziert, und eine Skala, die das Insolvenzrisiko für Verbraucher greifbar machen soll. Zudem arbeitet das Produktinformationsblatt mit Vergleichen zum Index bzw. zur Peer Group, damit Kosten und Rendite für den Verbraucher richtig eingeschätzt werden können. Es gibt eine einheitliche Struktur vor und begrenzt den Umfang der Informationen auf zwei Seiten. Damit setzt sich der Entwurf vom iff deutlich von den Vorgaben des BMELV ab, der nur Überschriften vorgibt, nicht mit Bildern, Grafiken und Vergleichen arbeitet und auch hinsichtlich der Inhalte des das Anlageprodukt beschreibenden Textes keine Vorgaben enthält.
Die Europäische Kommission, die übrigens ebenfalls an einem Produktinformationsblatt arbeitet, geht inzwischen neue Wege, indem sie in Studien vorab mit Consumer Focus Groups Produktinformationen testen lässt, bevor Richtlinien diese europaweit verbindlich machen. Mit den Altlasten wie zum Beispiel den Informationsblättern zum Hypothekendarlehen werden die Anbieter und Verbraucher dennoch weiterhin belastet werden, obwohl zumindest in Deutschland kaum jemand behaupten würde, dass Verbraucher diese Informationen überhaupt wahrnehmen. Handwerkliche Fehler führen hier seit Jahren dazu, dass die Informationen den Verbrauchern zeitgleich mit den Vertragsurkunden überreicht werden und damit erst dann, wenn der Verbraucher sich schon längst für ein konkretes Darlehen und einen Anbieter entschieden hat. Am eigentlichen Entscheidungsprozess läuft diese Information in Deutschland seit Jahren vorbei. Es ist, wie man so schön sagt „Nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist“.
Der Weg zu einer wirklichen Veränderung, in der Verbraucher in ihrem Interesse beraten werden und keine Umschichtungen mehr allein im Eigeninteresse der Anbieter erfolgen, um neue Provisionen zu verdienen, erscheint dabei aus heutiger Sicht sehr weit. Schließlich lässt sich das Heer der Finanzvermittler nicht einfach in eine rein kundenorientierte Honorarberatung verwandeln. Umso notwendiger ist es daher eine flächendeckende, unabhängige und bezahlbare Finanzberatung für durchschnittliche private Haushalte in Deutschland zu etablieren.
Anmerkung der Redaktion: Diese Diskussion ist u.a. Gegenstand der jährlichen Finanzdienstleistungs-Konferenz am 2./3. Juli 2010 in Hamburg. Das Muster- Produktinformationsblatt des BMELV und weitere Informationen können auf der Homepage des BMELV abgerufen werden (www.bmelv.de). Das iff-Produktinformationsblatt findet sich auf der Homepage des iff (www.iff-hamburg.de).
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