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Gesetzentwürfe

Editorial

Quo vadis?

Dr. Rainer Metz*, Berlin

Jährlich 20 Milliarden Verluste für Verbraucher durch trickreiche Finanzprodukte und schlechte Anlageberatung verlangen – so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – dringend nach mehr effektiver Aufsicht. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat folgerichtig ein leistungsfähiges und stabiles Finanzsystem als klares Ziel. Finanzmarktkrisen sollen vermieden werden. Ein wesentlicher Baustein dabei war die Schaffung einer stringenten Regulierung, die auch nach Auffassung der Koalitionspartner eine effektive Aufsicht benötigt. Deswegen sollte die Bankenaufsicht in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank zusammengeführt werden. Was in Grundsätzen so klar klang, scheint in der Umsetzung aber noch nicht völlig entschieden zu sein. Dies eröffnet m.E. auch die Chance Verbraucherschutz als Aufsichtsziel in die Debatte einzubringen und sich damit ausländischen Vorbildern einem internationalen aktuellen Trend anzuschließen.

Der vzbv hatte gefordert: „Wir brauchen eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht und strengere Regeln für Banken und Finanzvermittler. Verbraucherschutz als Aufsichtsziel: Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich aktiv um den Verbraucherschutz zu kümmern. So sollten Aufsichtslücken geschlossen werden. Bei besonders gravierenden Missständen müssten Verbraucherorganisationen die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können. Die Finanzaufsicht muss kontrollieren, ob beim Verkaufsgespräch mit dem Verbraucher fair umgegangen wird. Die Finanzaufsicht muss ferner gefährliche Finanzprodukte vom Publikumsverkauf ausschließen können.“

Bei welcher Institution die Aufgabe „kollektiver Verbraucherschutz“ verankert werden soll, legt der vzbv jedoch ebenfalls nicht fest

Nachdem schon der amerikanische Präsident eine neue Verbraucherschutzbehörde für den Finanzmarkt, die Consumer Financial Protection Agency (CFPA), vorgeschlagen hat, die weite Kompetenzen zur Schaffung und Durchsetzung von Verbraucherschutzregelungen bei Finanzdienstleistungen erhalten soll, hat nun auch die neue Regierung in Großbritannien eine Reform der Finanzaufsicht mit der Schaffung einer neuen Consumer Protection and Markets Authority (CPMA) vorgeschlagen. Die bestehende britische Finanzaufsicht Financial Services Authority (FSA) soll abgeschafft werden. Ihre Aufgaben werden zum Teil auf die dann gestärkte Bank of England übertragen, wobei dort eine neue Prudential Regulation Authority (PRA) mit verstärkten Kompetenzen die wichtigen Finanzinstitute regulieren soll. Die neue Verbraucherbehörde soll u.a. das Verhalten beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen regeln. Der britische Finanzminister hat angekündigt, dass die dann kompetenzstarke Verbraucherbehörde das Marktverhalten aller Finanzmarktakteure gegenüber Konsumenten regeln wird. Die CPMA wird dafür verantwortlich sein, dass Finanzdienstleistungen nur in fairer Weise („good conduct of business“) verkauft werden. Eines der wichtigsten Ziele sei es, das Verbrauchervertrauen in Finanzdienstleistungen wiederherzustellen. Die CPMA solle einen härteren und proaktiveren Ansatz als bisher die FSA in der Finanzaufsicht ergreifen. Die CPMA, die wohl einen Teil der Strukturen der FSA dafür bekommen soll, wird auch für die Ombudssysteme, die Einlagensicherungssysteme und als neue Consumer Financial Education-Institution zuständig sein. In den USA soll die neue Behörde (CFPA) bekanntlich sowohl für Transparenz, Fairness und verantwortliches Handeln der Finanzanbieter sorgen als auch vor unlauterem Verhalten, Missbrauch und Täuschung schützen und Verbraucheraufklärung gewährleisten. Dabei soll die neue starke independant agency, die allerdings nach letztem Kompromiss im US-Kongress doch ein Teil der Notenbank werden soll, durch Vorschriften, Buß- und Strafgelder auch für die effektive praktische Durchsetzung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen sorgen.

Kollektiver Verbraucherschutz im Finanzmarkt als gesetzlich klar vorgegebene Aufsichtsaufgabe sollte als internationaler Trend aber auch für Deutschland Vorbild sein, so wie dies z.B. von den Verbraucherschutzministerien in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gefordert wurde. Ob diese Forderung letztlich als Teil einer einheitlichen Finanzaufsicht umgesetzt wird oder hierzu eine eigenständige, speziell dafür zuständigen Behörde eingerichtet wird, dürfte m.E. eher ein pragmatisch zu lösender Aspekt sein, bei dem sicherlich auch den Bedenken eines gewissen Gegensatzes zwischen der Bank-Safety-Funktion und des Verbraucherschutzes Rechnung getragen werden kann. Wer dies nicht durch organisatorische oder institutionelle Abgrenzung bei der Bundesbank oder als neue Aufgabe bei der BaFin lösen will, dem stehen ja auch andere innovative Vorschläge zur Verfügung, wie etwa der Vorschlag von Prof. Dr. Udo Reifner, der diese Aufgabe beim Bundeskartellamt anzusiedeln vorschlägt. Ohne Sicherung des Verbrauchervertrauens durch die Einrichtung expliziter aufsichtsrechtlicher Schutzmechanismen und ihrer effektiven Durchsetzung, werden nationale Märkte an Effizienz auch im internationalen Vergleich verlieren. Es ist kaum nachvollziehbar, dass Regulierungen in den USA und Großbritannien ansonsten als Modell dienen und nur für den Bereich Verbraucherschutz eine Ausnahme gelten soll.

*Der Autor ist Leiter der Unterabteilung Verbraucherschutz im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.


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