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Gesetzentwürfe

Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung nach neuem Recht

24.09.2010, Hamburg, Hotel Böttcherhof

Obschon Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den bankrechtlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten gerade im Bereich des Wertpapiergeschäftes kaum noch überschaubar sind, kann die Entwicklung und Ausdifferenzierung dieses Pflichtenkreises längst nicht als beendet angesehen werden. Dies hat nicht zuletzt die Entscheidung des BGH vom 19.12.2006 zu sog. Kickbacks gezeigt. Hinzu kam die Umsetzung der MiFID zum 01.11.2007, die das Recht der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung grundlegend verändert hat. Die Auswirkungen der sog. Finanzkrise taten ein Übriges, um den Pflichtenkreis von Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleistern zunehmend kritisch zu bewerten. Hier hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (SchVG) die Protokollierung der Anlageberatung festgeschrieben.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die einzelnen Pflichten der Banken bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, insbesondere bei der Anlagevermittlung, der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung detailliert dargestellt, und zwar sowohl unter aufsichtsrechtlichen als auch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten. Des Weiteren werden haftungs- und prozessrechtliche Aspekte, etwa zur Beweislast und zur Verjährung – jeweils mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH – aufgezeigt. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, die im Bereich der Wertpapierdienstleistungen tätig sind. Referent ist Dr. Volker Lang, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Bonn.

Weitere Informationen: Anwaltsakademie
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Matthias Herrfurth
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