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Gesetzentwürfe

Seminar: Das neue Pfändungsschutzkonto

25.09.2010, Frankfurt a.M., Holiday Inn Frankfurt City

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen, womit erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (PKonto) eingeführt wird, welches zum 1.7.2010 in Kraft tritt. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, die sich mit zivilrechtlichen Mandaten befassen sowie auch an im Bankrecht tätige Rechtsanwälte und Juristen und gibt einen Überblick über die Einführung des Pfändungsschutzkontos. Referent ist Hans-Joachim Wolf, Richter am OLG Köln, Lehrbeauftragter an der Universität Bonn.

Programm:

  • Kontenpfändung nach bisherigem Recht
  • Umfang der Pfändung von Guthaben – Aufhebung der Pfändung nach neuem Recht – Pfändung sonstiger Ansprüche aus dem „Bankvertrag“
  • Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Einrichtung eines P-Kontos, Auskunftspflicht über P-Konten, Umfang des Pfändungsschutzes auf P-Konten, Pflichten und Haftung der Kreditinstitute
  • Nachgelagerter Kontenpfändungsschutz
  • Weitere Neuregelungen außerhalb des Pfändungsschutzkontos
  • Teilweise Abänderungen der Neuregelungen ab dem 01.01.2012

Weitere Informationen: Anwaltsakademie
www.anwaltsakademie.de
Matthias Herrfurth
Tel.: 030 726153 124
Fax: 030 726153 111
E-Mail: herrfurth@anwaltakademie.de


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