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Gesetzentwürfe

IT-Verträge: Rechtssichere Gestaltung typischer Vertragsarten

15.10.2010, München, Novotel

Eine effektive Vertragsgestaltung ist im IT-Sektor besonders wichtig. Gerade das Softwarevertragsrecht hat in den vergangenen Jahren weitreichende Änderungen erfahren. Strategische Überlegungen hinsichtlich der Wahl des Vertragstyps beim Vertrieb von Software stehen dabei am Anfang. Klauseln zur Minimierung von Haftungsrisiken und zu Folgen bei Gewährleistung dürfen in keinem Vertrag fehlen. Die Zulässigkeit von Vertragsklauseln und AGB war in letzter Zeit häufig Gegenstand in der Rechtsprechung. Prof. Dr. Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster, zeigt Ihnen anhand vieler Formulierungsbeispiele, wie Sie Ihre Verträge optimal gestalten. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte, Justiziare der Anwender- und Anbieterseite und Geschäftsführer der IT-Branche sowie DV-Leiter.

Programm:

  • Hard- und Softwarevertrieb: Klauselgestaltung im Kaufrecht
    • Mangelbegriff
    • Typische Softwaremängel
    • Rechte des Kunden
    • Verjährung
    • Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung
  • Software und Werkvertragsrecht
    • Softwareverträge und Werklieferung
    • Anwendungsbereich des Werkvertragsrechts – Abgrenzung zum Kaufrecht
    • Fragen im Zusammenhang mit der Abnahme
    • Rechte des Bestellers
    • Besonderheiten bei DV-Projektverträgen
    • Vertragsgestaltung und Formulierungsbeispiele
  • Besonderheiten beim elektronischen Handel
  • Besondere Vertragstypen
    • Shareware und Open Source
    • Hinterlegungsvereinbarungen
    • Wartung und Pflege von IT-Produkten
  • Mustervertäge
    • Lizenzvertrag F&E
    • AGB-Klauseln zu Haftung und Gewährleistung
    • EVB-IT
    • Geheimhaltungsvereinbarung
    • Change Request und Outsourcing

Weitere Informationen:
Beckakademie www.beck-seminare.de
Tel.: 089 381 89 503
Fax: 089 381 89 547
E-Mail: seminare@beck.de


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